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Amtskurier November 2012 - Amt Niepars

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<strong>Niepars</strong> – 22 – Nr. 11/<strong>2012</strong><br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 24.08.2009, zuletzt<br />

geändert am 12.04.2010, außer Kraft.<br />

Steinhagen,<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />

Die <strong>Amt</strong>svorsteherin für die Gemeinde Steinhagen<br />

Ortsteil Steinhagen<br />

Bekanntmachung<br />

Die Gemeindevertretung Steinhagen hat in ihrer Sitzung am<br />

06.08.<strong>2012</strong> die Hauptsatzung der Gemeinde Steinhagen beschlossen.<br />

Die Hauptsatzung der Gemeinde Steinhagen wurde an den Bekanntmachungstafeln<br />

ausgehängt.<br />

<strong>Niepars</strong>, 17.10.<strong>2012</strong><br />

Im Auftrag<br />

Stiller<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />

Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />

Gemeinde Wendorf<br />

Bekanntmachung<br />

Die Gemeindevertretung Wendorf hat in ihrer Sitzung<br />

am 19.09.<strong>2012</strong> beschlossen:<br />

Die Gemeindevertretung Wendorf beschließt die Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Wendorf gemäß Beschlussvorlage.<br />

Abstimmungsergebnis: 7/7/7/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 132-28/12<br />

Die GV Wendorf wählt für die Dauer der Wahlperiode folgendes<br />

Mitglied in den Bauausschuss:<br />

- Herrn Hans-Dieter Naguschewski<br />

Abstimmungsergebnis: 7/7/7/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 133-28/12<br />

Die Gemeindevertretung Wendorf beschließt die 1. Änderung<br />

zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wendorf.<br />

Abstimmungsergebnis: 7/7/7/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 134-28/12<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendorf beschließt die<br />

Annahme von nachfolgenden Spenden:<br />

500,00 EUR - REWA Stralsund<br />

200,00 EUR - Kl.-Dieter Weitzel<br />

Abstimmungsergebnis: 7/7/7/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 135-28/12<br />

Aufgrund des § 50 Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern<br />

beschließt die Gemeindevertretung Wendorf eine<br />

außerplanmäßige Auszahlung beim Produktsachkonto 28100.<br />

09600000 (für den Bau einer Findlingshütte mit zwei Informationstafeln)<br />

in Höhe von 10.500 Euro für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>.<br />

Deckung:<br />

Lt. Zuwendungsbescheid erhält die Gemeinde zur Finanzierung<br />

des Vorhabens Bundesmittel in Höhe von 8.478,75 Euro und<br />

Landesmittel in Höhe von 997,50 Euro.<br />

Der verbleibende Eigenanteil beträgt 1023,75 Euro.<br />

Derzeit kann noch keine verbindliche Aussage über Einsparungen<br />

getroffen werden.<br />

Der Eigenanteil ist finanzierbar aus der Erstattung der Umlandumlage.<br />

Abstimmungsergebnis: 7/7/7/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 136-28/12<br />

Bauvoranfrage Umnutzung Stall zu Wohnzwecken bzw. Ersatzneubau<br />

Wohngebäude, Gemarkung Wendorf<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendorf erteilt nachträglich<br />

zum o. g. Antrag das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 7/7/7/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 137-28/12<br />

Diese Beschlüsse wurden an den Bekanntmachungstafeln<br />

ausgehängt.<br />

<strong>Niepars</strong>, 23.10.<strong>2012</strong><br />

Im Auftrag<br />

Stiller<br />

Gemeinde Zarrendorf<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Zarrendorf<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach<br />

Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.08.<strong>2012</strong> und nach<br />

Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Ortsteile/Name/Dienstsiegel<br />

(1) Die Gemeinde Zarrendorf besteht aus dem Ortsteil Zarrendorf.<br />

(2) Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.<br />

(3) Die Gemeinde Zarrendorf führt ein Dienstsiegel.<br />

(4) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils<br />

Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem<br />

Schweif, und der Umschrift „GEMEINDE ZARRENDORF<br />

LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN“.<br />

Das Siegel erhält in seiner großen Ausführung die Nummern 1<br />

und 2.<br />

§ 2<br />

Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner<br />

(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch öffentliche<br />

Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Versammlung<br />

der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde<br />

ein.<br />

Die Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner kann<br />

auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.<br />

(2) Anregungen und Vorschläge der Versammlung der Einwohnerinnen<br />

und Einwohner in Selbstverwaltungsangelegenheiten,<br />

die in der Gemeindevertretungssitzung behandelt werden müssen,<br />

sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung<br />

vorgelegt werden.<br />

(3) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit,<br />

in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der<br />

Gemeindevertretungssitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister<br />

zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.<br />

Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich<br />

dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sit-

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