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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

- Zwischenangriff Göstritz: Baustelleneinrichtungsfläche, Baustelleninfrastruktur und<br />

Baustraße<br />

- Baulüftungsschächte Trattenbach und Sommerau samt Baustraßen<br />

- Zwischenangriff Fröschnitzgraben<br />

- Baustraße Steinhaus<br />

- Baustraße Longsgraben<br />

- Baustraße Deponie Longsgraben<br />

- S 6 Halbanschlusstelle Dürrgraben<br />

- Zwischenangriff Grautschenhof: Baustelleneinrichtungsfläche und Baustelleninfrastruktur<br />

- Begleitstollen („Pilotstollen aus Vorhaben „Semmering-Basistunnel alt“)<br />

- Mürzzuschlag: Baustelleneinrichtungsfläche und Baustelleninfrastruktur<br />

- Humusdeponie Fröschnitzgraben<br />

- Humusdeponie Göstritz<br />

- Materialförderung Longsgraben<br />

Wegenetz:<br />

- Verlegung der B 27 Höllental Straße samt Errichtung eines Geh- und Radweges und Zu<br />

fahrt zur Gewässerschutzanlage Gloggnitz West der B 27<br />

- Anpassung der Huyckstraße und der Eichbergstraße samt Neuerrichtung der Huyckbrücke<br />

- provisorische Verlegung der B 27<br />

- provisorische Verlegung der Huyckstraße<br />

Begleitmaßnahmen:<br />

- erforderliche befristete und unbefristete Rodungen gemäß Spruchpunkt II.8.<br />

- erforderliche Ausnahme <strong>vom</strong> Verbot von Kahlhieben hiebsunreifer Bestände gemäß<br />

Spruchpunkt II.9.<br />

II. 3. Es wird festgestellt, dass die ÖBB-Infrastruktur AG verpflichtet ist, auf ihre Kosten bestehende<br />

Wege- und Straßenverbindungen sowie Verlegungen von Wasserläufen und berührter bestehender<br />

Drainagen, wie im Projekt dargestellt, auszuführen.<br />

II. 4. Der Genehmigung zugrunde liegenden Unterlage ist insbesondere der Bauentwurf im Sinne<br />

des § 31b EisbG idgF, gemäß dem Inhaltsverzeichnis Bauentwurf, Plannummer 5510-EB-0100AL­<br />

00-0001, dies insoweit, als sich aus den von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zuge der mündlichen<br />

Verhandlung abgegebenen Erklärungen oder aus diesem Bescheid selbst nichts Abweichendes<br />

ergibt.<br />

II. 5. Durch das Vorhaben sind nachstehende Gemeinden als Standortgemeinden berührt:<br />

- Stadtgemeinde Gloggnitz<br />

- Stadtgemeinde Mürzzuschlag<br />

- Marktgemeinde Payerbach<br />

- Marktgemeinde Schottwien<br />

- Marktgemeinde Kirchberg am Wechsel<br />

- Marktgemeinde Langenwang<br />

- Gemeinde Prigglitz<br />

- Gemeinde Trattenbach<br />

- Gemeinde Otterthal<br />

- Gemeinde Raach am Hochgebirge<br />

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