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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

Baustraßen anzunehmen. Bei vermehrten Totfunden sind eventuelle Amphibienwanderungen<br />

während der Bauphase mit der Zaun-Kübel-Methode zu schützen.<br />

III.11.6. In den Teilräumen Gloggnitz – Schwarzatal und Aue – Göstritz sind für die stark gefährdete<br />

Mauereidechse folgende lebensraumverbessernde Maßnahmen als Ausgleich für die Auswirkungen<br />

der Bauphase vorzusehen: An geeigneten sonnigen Stellen (z.B. auch entlang der Trasse,<br />

Exposition Südwest bis Südost) sind unverfugte Mauern mit Ritzen und Spalten herzustellen bzw.<br />

zu erhalten. Die Mauern sollten zu ca. einem Viertel bewachsen sein, stark beschattende Gehölze<br />

sind zu entfernen. Eventuelle Arbeiten an den Mauern sind <strong>zum</strong> Schutz überwinternder Tiere nicht<br />

im Winter und nur abschnittsweise durchzuführen. Zusätzlich sind nach Möglichkeit Steinhaufen<br />

als Verstecke für Reptilien anzulegen.<br />

III.11.7. Die im Projekt vorgesehene Beweissicherung und begleitende Kontrolle (siehe Kap. 6.4.in<br />

UV 05-02.01) ist wie folgt zu präzisieren: Zu den geforderten „Bestandeserhebungen sämtlicher<br />

schützenswerter Tierarten“ ist <strong>vom</strong> Projektwerber ein Konzept für sinnvolle Artengruppen so fristgerecht<br />

vorzulegen, dass die Ergebnisse vor Baubeginn vorliegen und sich daraus abgeleitete<br />

Maßnahmen von der ökologischen Bauaufsicht veranlasst und kontrolliert werden können. Diese<br />

Erhebungen sind von erfahrenen Fachleuten für die entsprechende Tiergruppe durchzuführen.<br />

Bestandteil dieser Erhebungen muss auf jeden Fall die Gelbbauchunkenpopulation in Langenwang<br />

sein, die in Anbetracht der Gefährdungssituation und der schwierigen Erfassung durch den komplizierten<br />

Lebenszyklus besonderer Aufmerksamkeit bedarf.<br />

III.12. Vorschreibungen aus ökologischer Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen<br />

des NSchG des Landes Niederösterreich<br />

III.12.1. Die ökologische Bauaufsicht hat ortsspezifisch besonderen Wert auf den Schutz der<br />

Herpetofauna zu legen. Dabei ist besonders Bedacht zu nehmen, dass feuchte Baustellenflächen<br />

auch Amphibienarten fördern können (z.B. Gelbbauchunke). „Ökologische Fallen“ durch zu hohe<br />

Individuenverluste sind jedoch durch entsprechende Maßnahmen (RVS Amphibienschutz) zu vermeiden.<br />

III.12.2. Die ortspezifische Ausgestaltung der ökologischen Ausgleichsflächen muss für das detaillierte<br />

Maßnahmenkonzept <strong>zum</strong> Ausführungsprojekt (Bewirtschaftung, Ansaat) so flexibel bleiben,<br />

um der Zielerreichung der ökologischen Maßnahmen bestmöglich zu entsprechen.<br />

III.12.3. Das Detailkonzept für die Maßnahmen zur ökologischen Bauaufsicht, <strong>zum</strong> Monitoring der<br />

Grundwasser- und Schüttungsveränderungen und die Maßnahmen der Beweissicherung muss<br />

rechtzeitig vor Baubeginn und nach fachlicher Abstimmung und Überprüfung durch die ökologische<br />

Bauaufsicht der Behörde zur fachlichen Prüfung vorgelegt werden.<br />

III.12.4. Die Auswirkungen der quantitativen Schüttungsverluste für die Niedermoorfläche OT205<br />

sind durch zusätzliche Maßnahmen weitgehend auszugleichen. Möglichkeiten für Maßnahmen zur<br />

Verbesserung von Niedermooren im Großraum sind vielfältig vorhanden (Pflege von verbrachenden<br />

Niedermooren, Verhinderung von Überbeweidung von Niedermooren, Entfernung von Drainagen<br />

usw.). Für das Ausführungsprojekt sind der Behörde entsprechende Maßnahmenkonzepte in<br />

Abstimmung mit der ökologischen Bauaufsicht zur Überprüfung vorzulegen. Die Wirksamkeit der<br />

Maßnahme ist durch die Beweissicherung gezielt zu überprüfen.<br />

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