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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

keit und Wassertemperatur) sind bis 1 Jahr vor Baubeginn in 2-monatlichen Abständen zu messen.<br />

Beginnend mit den Messungen des bauvorauseilenden qualitativen hydrogeologischen Beweissicherungsprogrammes<br />

(<strong>zum</strong>indest 1 Jahr vor Baubeginn) ist ein detailliertes zeitliches Ablaufschema<br />

der baubegleitenden qualitativen hydrogeologischen Beweissicherung auszuarbeiten und der<br />

Behörde vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass Messstellen die sich im Einwirkungsbereich der<br />

jeweiligen hydrogeologisch wirksamen Vortriebsabschnitte befinden, <strong>zum</strong>indest 3 Monate vor Erreichen<br />

der jeweiligen Vortriebsabschnitte das Messintervall auf monatliche Abstände zu verkürzen<br />

ist. Nach Beendigung der Vortriebsarbeiten in den jeweiligen Vortriebsabschnitten ist eine Nachlaufzeit<br />

der monatlichen Messungen von 3 Monaten einzuplanen. Nach Beendigung der 3 monatigen<br />

Nachlaufzeit der Intensivierung der Messungen können die Messintervalle wieder auf das ursprüngliche<br />

Ausmaß reduziert werden.<br />

Tunnel - Untertag:<br />

Messbare Einzelwasserzutritte (> 1 l/s in kristallinen Abschnitten; > 5 l/s in karbonatischen Abschnitten)<br />

sind in Abhängigkeit der Möglichkeiten die durch die Vortriebsart vorgegeben sind, zunächst<br />

<strong>zum</strong>indest in monatlichen Intervallen hinsichtlich der für die Ionenbilanz und isotopenhydrochemischen<br />

Charakterisierung notwendigen Parameter zu untersuchen und in Berichtsform zu<br />

dokumentieren. Messungen des pH-Wertes, der elektrischen Leitfähigkeit und der Wassertemperatur<br />

von messbaren Einzelwasserzutritten (> 1 l/s in kristallinen Abschnitten; > 5 l/s in karbonatischen<br />

Abschnitten) sind in Abhängigkeit der Möglichkeiten die durch die Vortriebsart vorgegeben<br />

sind, täglich zu messen und schriftlich zu dokumentieren. Eine Streckung der Intervalle bzw. das<br />

Einstellen von qualitativen Untersuchungen der Wasserzutritte untertage ist in Abhängigkeit von<br />

den bisherigen Untersuchungsergebnissen sowie des Baufortschrittes mit Zustimmung der behördlichen<br />

Bauaufsicht möglich.<br />

III.8. Vorschreibungen aus wasserbautechnischer Sicht<br />

III.8.1. Beim Zwischenangriff Grautschenhof ist in der Ausführungsplanung darauf zu achten, dass<br />

durch die Sammlung der Hangwässer in der Fläche zwischen dem Hangfuß und der angehobenen<br />

BE-Fläche bzw. deren Randwall, welche dem natürlichen Gefälle folgend abfließen werden, für<br />

Dritte keine Nachteile entstehen.<br />

III.8.2. Da im Bereich der EVN –Naturkraft ein Einstau des Dammes durch Hochwasserereignisse<br />

größer als HQ30 auftreten kann, sind Bodenerkundungen vorzunehmen. Erforderliche Dichtungs-<br />

und Erosionsschutzmaßnahmen sind in Abstimmung mit der EVN -Naturkraft durchzuführen.<br />

III.8.3. Durch die Errichtung und Betrieb des Retentionsbeckens Mühlhof wird die I. Wiener Hochquellenwasserleitung,<br />

welche unmittelbar entlang der Nordseite verläuft, berührt. In der Ausführungsplanung<br />

sind nach Abschluss von noch durchzuführenden Untergrunduntersuchungen in<br />

Abstimmung mit der Stadt Wien, MA 31, Maßnahmen (Sicherungsmaßnahmen, Beweissicherungen<br />

u.d.gl.) zur Vermeidung von Auswirkungen auf die Wiener Hochquellenwasserleitung festzulegen.<br />

III.8.4. Da durch die Hochwasserfreimachung des linken Vorlandes der Schwarza, die Dammschüttungen<br />

entlang der Schwarza und die Herstellung der Baustelleneinrichtung eine Beeinflussung<br />

30

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