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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

verträglicher zu qualifizieren. Im Übrigen wird im Hinblick auf den Umgang mit Tunnelausbruch auf<br />

die Vorgaben der Deponieverordnung (BGBl. Nr. II 39/2008) verwiesen.<br />

III.7.22. Die Baustellenabwässer sind vor ihrer Einleitung entsprechend zu reinigen (GSA bestehend<br />

<strong>zum</strong>indest aus Absetzbecken und Ölabscheider). Absetzbecken sind derart auszuführen,<br />

dass im Fall der Räumung des abgesetzten Gutes die Funktionstüchtigkeit aufrechterhalten wird<br />

(z. B. doppelte Ausführung).<br />

III.7.23. Die Baustraße Steinhaus ist derart auszuführen, dass in der Betriebsphase der Baustraße<br />

eine qualitative Beeinträchtigung der Erzkogelquelle auszuschließen ist. Die von den Projektanten<br />

empfohlenen Maßnahmen sind, vorbehaltlich allfälliger Auflagen, die im Zuge der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung vorgeschrieben werden, umzusetzen. Im Einzelnen sind dies:<br />

- Herstellung einer dichten Fahrbahn;<br />

- im Bereich der Querung der Karbonatgesteine sind Oberflächenentwässerungen an der<br />

Baustraße derart zu verlegen, dass sämtliche anfallende Niederschlagswässer auf der<br />

Straße sicher aus dem Einzugsgebiet der Erzkogelquelle abgeleitet werden können;<br />

- im unmittelbaren Bereich oberhalb der Quellfassung sind Absturzsicherungen anzubringen,<br />

die ein Abstürzen von Fahrzeugen in den Bereich der Schutzzone I, verbunden mit einem<br />

allfälligen Austreten von Schadstoffen, verhindern;<br />

- Gefahrenguttransporte dürfen nicht über die Baustraße Steinhaus geführt werden;<br />

- regelmäßige Beweissicherung der Erzkogelquelle und chemische Analyse der relevanten<br />

Parameter (z.B. Summe KW).<br />

III.7.24. Allfällige Wässer, die innerhalb des Einschnittes Portal Gloggnitz anfallen und mit verunreinigten<br />

Baustellenwässern in Kontakt treten, sind vor einer Einleitung in eine Vorflut oder einer<br />

Versickerung über eine GSA zu leiten.<br />

III.7.25. Allfällige Restwässer, die innerhalb des Spundwandkastens zur Errichtung des Wannenbauwerkes<br />

Unterwerk Gloggnitz anfallen und mit verunreinigten Baustellenwässern in Kontakt treten,<br />

sind vor einer Einleitung in eine Vorflut oder einer Versickerung über eine Gewässerschutzanlage<br />

zu leiten.<br />

III.7.26. Um Staueffekte durch mangelnden Durchfluss unter der Wannenunterkante Unterwerk<br />

Gloggnitz und dadurch resultierende oberflächige Vernässungen hintanzuhalten, ist die Mächtigkeit<br />

der Filterschicht unterhalb der Fundamentunterkante ausreichend zu bemessen.<br />

III.7.<strong>27.</strong> Allfällige Wässer, die innerhalb der Baumaßnahme Unterwerk Gloggnitz anfallen und mit<br />

verunreinigten Baustellenwässern in Kontakt treten, sind vor einer Einleitung in eine Vorflut oder<br />

einer Versickerung über eine GSA zu leiten.<br />

III.7.28. Die geologisch-hydrogeologischen Gegebenheiten im Umfeld des Unterwerkes Gloggnitz<br />

sind im Zuge der Detailplanung näher zu erkunden. Die Bemessung der allenfalls notwendigen<br />

Filterschicht ist an die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse anzupassen.<br />

III.7.29. Allfällige Restwässer, die innerhalb des Spundwandkastens für die Errichtung der "Straßenbrücke<br />

Huyck" anfallen und mit verunreinigten Baustellenwässern in Kontakt treten, sind vor<br />

einer Einleitung in eine Vorflut oder einer Versickerung über eine Gewässerschutzanlage zu leiten.<br />

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