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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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1 Einführung<br />

Vorschrift Inhalt<br />

§ 253 Abs. 1 Satz 2<br />

HGB<br />

§ 253 Abs. 1 Satz 3<br />

HGB<br />

§ 253 Abs. 2 Satz 1<br />

HGB<br />

§ 253 Abs. 2 Satz 2<br />

HGB<br />

§ 253 Abs. 2 Satz 4<br />

HGB<br />

§ 255 Abs. 2 Satz 3<br />

HGB<br />

8<br />

Ansatz der Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.<br />

Ansatz der Rückstellungen mit dem Zeitwert der zugrunde<br />

liegenden Vermögensgegenstände, soweit sich die<br />

Höhe von Altersversorgungsverpfl ichtungen ausschließlich<br />

nach dem Zeitwert der unterlegten Wertpapiere oder<br />

Rückdeckungsversicherungen bemisst (wertpapier- oder<br />

versicherungsgebundene Versorgungszusagen).<br />

Abzinsung der Rückstellungen mit einer Laufzeit von<br />

mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden<br />

durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen<br />

sieben Geschäftsjahre.<br />

Abzinsung der Rückstellungen für laufende Pensionen<br />

oder Anwartschaften auf Pensionen pauschal mit dem<br />

durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen<br />

Laufzeit von 15 Jahren ergibt (Wahlrecht).<br />

Ermittlung und monatliche Bekanntgabe der Abzinsungszinssätze<br />

durch die Deutsche Bundesbank auf Basis<br />

einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums der<br />

Justiz.<br />

Einbeziehung von angemessenen Aufwendungen für<br />

die betriebliche Altersversorgung bei der Berechnung<br />

der Herstellungskosten, soweit sie auf den Zeitraum der<br />

Herstellung entfallen (Wahlrecht).<br />

§ 268 Abs. 8 HGB Ausschüttungssperre für Erträge aus der<br />

Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen,<br />

Zuschreibung von Anschaffungskosten auf den<br />

Zeitwert bei Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2<br />

Satz 2 HGB (abzüglich der hierfür gebildeten passiven<br />

latenten Steuern),<br />

Aktivierung latenter Steuern (netto),<br />

wenn diese die nach Ausschüttung verbleibenden frei<br />

verfügbaren Rücklagen übersteigen.<br />

§ 274 HGB Passivierungspfl icht und Aktivierungswahlrecht<br />

für latente Steuern bleibt erhalten. Die Ermittlung der<br />

latenten Steuern erfolgt nach dem Temporary-Konzept.<br />

Es besteht ein Wahlrecht für den Bruttoausweis der<br />

latenten Steuern.<br />

§ 277 Abs. 5 HGB Ausweis des Zinsanteils der Rückstellungsveränderung<br />

im Finanz-/Zinsergebnis.

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