Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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1 Einführung<br />
Vorschrift Inhalt<br />
§ 253 Abs. 1 Satz 2<br />
HGB<br />
§ 253 Abs. 1 Satz 3<br />
HGB<br />
§ 253 Abs. 2 Satz 1<br />
HGB<br />
§ 253 Abs. 2 Satz 2<br />
HGB<br />
§ 253 Abs. 2 Satz 4<br />
HGB<br />
§ 255 Abs. 2 Satz 3<br />
HGB<br />
8<br />
Ansatz der Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.<br />
Ansatz der Rückstellungen mit dem Zeitwert der zugrunde<br />
liegenden Vermögensgegenstände, soweit sich die<br />
Höhe von Altersversorgungsverpfl ichtungen ausschließlich<br />
nach dem Zeitwert der unterlegten Wertpapiere oder<br />
Rückdeckungsversicherungen bemisst (wertpapier- oder<br />
versicherungsgebundene Versorgungszusagen).<br />
Abzinsung der Rückstellungen mit einer Laufzeit von<br />
mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden<br />
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen<br />
sieben Geschäftsjahre.<br />
Abzinsung der Rückstellungen für laufende Pensionen<br />
oder Anwartschaften auf Pensionen pauschal mit dem<br />
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen<br />
Laufzeit von 15 Jahren ergibt (Wahlrecht).<br />
Ermittlung und monatliche Bekanntgabe der Abzinsungszinssätze<br />
durch die Deutsche Bundesbank auf Basis<br />
einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums der<br />
Justiz.<br />
Einbeziehung von angemessenen Aufwendungen für<br />
die betriebliche Altersversorgung bei der Berechnung<br />
der Herstellungskosten, soweit sie auf den Zeitraum der<br />
Herstellung entfallen (Wahlrecht).<br />
§ 268 Abs. 8 HGB Ausschüttungssperre für Erträge aus der<br />
Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen,<br />
Zuschreibung von Anschaffungskosten auf den<br />
Zeitwert bei Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2<br />
Satz 2 HGB (abzüglich der hierfür gebildeten passiven<br />
latenten Steuern),<br />
Aktivierung latenter Steuern (netto),<br />
wenn diese die nach Ausschüttung verbleibenden frei<br />
verfügbaren Rücklagen übersteigen.<br />
§ 274 HGB Passivierungspfl icht und Aktivierungswahlrecht<br />
für latente Steuern bleibt erhalten. Die Ermittlung der<br />
latenten Steuern erfolgt nach dem Temporary-Konzept.<br />
Es besteht ein Wahlrecht für den Bruttoausweis der<br />
latenten Steuern.<br />
§ 277 Abs. 5 HGB Ausweis des Zinsanteils der Rückstellungsveränderung<br />
im Finanz-/Zinsergebnis.