Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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25.02.2013 Aufrufe

7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen Handelsrechtlich erfolgt zunächst eine ergebniswirksame Aufl ösung der Pensionsrückstellung in dem Umfang, in dem tatsächlich Kassenvermögen bei der Unterstützungskasse gebildet wurde. Bei Rentenempfängern wird demnach die gesamte Pensionsrückstellung aufgelöst, bei Anwärtern nur bis zur Höhe des Kassenvermögens, das auf Basis der laufenden Beitragszahlung bereits gebildet wurde. In der Steuerbilanz muss für alle Versorgungsberechtigten die gesamte Pensionsrückstellung aufgelöst werden. Der Einmalbeitrag für die Rentenempfänger sowie die laufenden Beiträge sind sofort und in voller Höhe Betriebsausgaben. Bei den Rentenempfängern bietet die Unterstützungskasse damit den Vorteil, dass die Verpfl ichtungen vollständig auf einen externen Träger transferiert werden können und der daraus resultierende Aufwand (Einmalbeitrag abzgl. Aufl ösung der Pensionsrückstellung) gleichzeitig als Betriebsausgabe steuerlich voll abzugsfähig ist. Bei Anwärtern ist die vollständige Ausfi nanzierung aus steuerlicher Sicht weniger attraktiv. Der vollständigen Aufl ösung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz steht als Betriebsausgabe lediglich der laufende Jahresbeitrag gegenüber. 7.4 Fazit Die eigentliche Pensionsverpfl ichtung, die darin besteht, bei Fälligkeit auch die zugesagten Leistungen zu erbringen, ist nicht abhängig davon, nach welcher Bilanzierungsnorm oder nach welchem Bilanzierungsverfahren sie bemessen wird. Die je nach Bilanzierungsnorm unterschiedlichen Bewertungsverfahren sind Methoden, um der Verpfl ichtung einen Wert zu einem bestimmten Stichtag zuzuweisen. Wie bei der Einführung der internationalen Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen wird durch das BilMoG die Aufmerksamkeit auch auf Pensionsverpfl ichtungen gelenkt, da eine realistischere Bewertung auf den wahren Wert der Verpfl ichtung aufmerksam macht. Diese Verpfl ichtung wird nun bilanziell anders (i. d. R. höher) als bisher bewertet, ohne dass sich die eigentliche Verpfl ichtung geändert hat. Die Beantwortung der Frage, wie Verpfl ichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung am besten „gemanagt“ werden, ist komplex. Durch eine Ausfi nanzierung kann sichergestellt werden, dass der Cashfl ow in der Zukunft nicht durch kerngeschäftsfremden Aufwand belastet wird. Je nach Gestaltung kann eine Ausfi nanzierung außerdem unter nationalen als auch internationalen Bilanzierungsstandards Kennzahlenvorteile mit sich bringen. Dafür wird die erforderliche Liquidität zweckgebunden. Eine Neukonzeption, bei der zunächst nur die Versorgung für neu eintretende Mitarbeiter geregelt wird, stellt hier eine Alternative dar, die keinen einmaligen Liquiditätsbedarf zur Folge hat. Damit ist die Neukonzeption auch der logische erste Schritt des Liquiditäts-, Kosten- und Risikomanagements in der betrieblichen Altersversorgung. Die Entscheidung über die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und in höchstem Maße davon abhängig, welche individuellen Zielsetzungen das jeweilige Unternehmen verfolgt. 54

Herzlichen Dank für Ihre Wahl zu Deutschlands Nummer 1. Zum vierten Mal in Folge die Nummer 1! Die betriebliche Altersversorgung der Allianz: Deutschlands Nummer 1. Die Allianz hat sich erneut den Gesamtsieg beim AssCompact Award für die betriebliche Altersversorgung gesichert. Die Nummer 1 in allen bewerteten Durchführungswegen ist der Lohn für umfassende und innovative Lösungen, von denen Vermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profi tieren. Mehr unter www.business.allianz.de. Hoffentlich Allianz.

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