Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />
Handelsrechtlich erfolgt zunächst eine ergebniswirksame Aufl ösung der Pensionsrückstellung<br />
in dem Umfang, in dem tatsächlich Kassenvermögen bei der Unterstützungskasse<br />
gebildet wurde. Bei Rentenempfängern wird demnach die gesamte Pensionsrückstellung<br />
aufgelöst, bei Anwärtern nur bis zur Höhe des Kassenvermögens, das auf<br />
Basis der laufenden Beitragszahlung bereits gebildet wurde.<br />
In der Steuerbilanz muss für alle Versorgungsberechtigten die gesamte Pensionsrückstellung<br />
aufgelöst werden. Der Einmalbeitrag für die Rentenempfänger sowie die laufenden<br />
Beiträge sind sofort und in voller Höhe Betriebsausgaben.<br />
Bei den Rentenempfängern bietet die Unterstützungskasse damit den Vorteil, dass die<br />
Verpfl ichtungen vollständig auf einen externen Träger transferiert werden können und<br />
der daraus resultierende Aufwand (Einmalbeitrag abzgl. Aufl ösung der Pensionsrückstellung)<br />
gleichzeitig als Betriebsausgabe steuerlich voll abzugsfähig ist. Bei Anwärtern ist<br />
die vollständige Ausfi nanzierung aus steuerlicher Sicht weniger attraktiv. Der vollständigen<br />
Aufl ösung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz steht als Betriebsausgabe<br />
lediglich der laufende Jahresbeitrag gegenüber.<br />
7.4 Fazit<br />
Die eigentliche Pensionsverpfl ichtung, die darin besteht, bei Fälligkeit auch die zugesagten<br />
Leistungen zu erbringen, ist nicht abhängig davon, nach welcher Bilanzierungsnorm<br />
oder nach welchem Bilanzierungsverfahren sie bemessen wird. Die je nach Bilanzierungsnorm<br />
unterschiedlichen Bewertungsverfahren sind Methoden, um der Verpfl ichtung<br />
einen Wert zu einem bestimmten Stichtag zuzuweisen. Wie bei der Einführung der<br />
internationalen Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen wird durch<br />
das BilMoG die Aufmerksamkeit auch auf Pensionsverpfl ichtungen gelenkt, da eine realistischere<br />
Bewertung auf den wahren Wert der Verpfl ichtung aufmerksam macht. Diese<br />
Verpfl ichtung wird nun bilanziell anders (i. d. R. höher) als bisher bewertet, ohne dass<br />
sich die eigentliche Verpfl ichtung geändert hat.<br />
Die Beantwortung der Frage, wie Verpfl ichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung<br />
am besten „gemanagt“ werden, ist komplex. Durch eine Ausfi nanzierung kann<br />
sichergestellt werden, dass der Cashfl ow in der Zukunft nicht durch kerngeschäftsfremden<br />
Aufwand belastet wird. Je nach Gestaltung kann eine Ausfi nanzierung außerdem<br />
unter nationalen als auch internationalen Bilanzierungsstandards Kennzahlenvorteile mit<br />
sich bringen. Dafür wird die erforderliche Liquidität zweckgebunden. Eine Neukonzeption,<br />
bei der zunächst nur die Versorgung für neu eintretende Mitarbeiter geregelt wird,<br />
stellt hier eine Alternative dar, die keinen einmaligen Liquiditätsbedarf zur Folge hat.<br />
Damit ist die Neukonzeption auch der logische erste Schritt des Liquiditäts-, Kosten- und<br />
Risikomanagements in der betrieblichen Altersversorgung. Die Entscheidung über die<br />
Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und<br />
in höchstem Maße davon abhängig, welche individuellen Zielsetzungen das jeweilige<br />
Unternehmen verfolgt.<br />
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