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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />

Handelsrechtlich erfolgt zunächst eine ergebniswirksame Aufl ösung der Pensionsrückstellung<br />

in dem Umfang, in dem tatsächlich Kassenvermögen bei der Unterstützungskasse<br />

gebildet wurde. Bei Rentenempfängern wird demnach die gesamte Pensionsrückstellung<br />

aufgelöst, bei Anwärtern nur bis zur Höhe des Kassenvermögens, das auf<br />

Basis der laufenden Beitragszahlung bereits gebildet wurde.<br />

In der Steuerbilanz muss für alle Versorgungsberechtigten die gesamte Pensionsrückstellung<br />

aufgelöst werden. Der Einmalbeitrag für die Rentenempfänger sowie die laufenden<br />

Beiträge sind sofort und in voller Höhe Betriebsausgaben.<br />

Bei den Rentenempfängern bietet die Unterstützungskasse damit den Vorteil, dass die<br />

Verpfl ichtungen vollständig auf einen externen Träger transferiert werden können und<br />

der daraus resultierende Aufwand (Einmalbeitrag abzgl. Aufl ösung der Pensionsrückstellung)<br />

gleichzeitig als Betriebsausgabe steuerlich voll abzugsfähig ist. Bei Anwärtern ist<br />

die vollständige Ausfi nanzierung aus steuerlicher Sicht weniger attraktiv. Der vollständigen<br />

Aufl ösung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz steht als Betriebsausgabe<br />

lediglich der laufende Jahresbeitrag gegenüber.<br />

7.4 Fazit<br />

Die eigentliche Pensionsverpfl ichtung, die darin besteht, bei Fälligkeit auch die zugesagten<br />

Leistungen zu erbringen, ist nicht abhängig davon, nach welcher Bilanzierungsnorm<br />

oder nach welchem Bilanzierungsverfahren sie bemessen wird. Die je nach Bilanzierungsnorm<br />

unterschiedlichen Bewertungsverfahren sind Methoden, um der Verpfl ichtung<br />

einen Wert zu einem bestimmten Stichtag zuzuweisen. Wie bei der Einführung der<br />

internationalen Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen wird durch<br />

das BilMoG die Aufmerksamkeit auch auf Pensionsverpfl ichtungen gelenkt, da eine realistischere<br />

Bewertung auf den wahren Wert der Verpfl ichtung aufmerksam macht. Diese<br />

Verpfl ichtung wird nun bilanziell anders (i. d. R. höher) als bisher bewertet, ohne dass<br />

sich die eigentliche Verpfl ichtung geändert hat.<br />

Die Beantwortung der Frage, wie Verpfl ichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung<br />

am besten „gemanagt“ werden, ist komplex. Durch eine Ausfi nanzierung kann<br />

sichergestellt werden, dass der Cashfl ow in der Zukunft nicht durch kerngeschäftsfremden<br />

Aufwand belastet wird. Je nach Gestaltung kann eine Ausfi nanzierung außerdem<br />

unter nationalen als auch internationalen Bilanzierungsstandards Kennzahlenvorteile mit<br />

sich bringen. Dafür wird die erforderliche Liquidität zweckgebunden. Eine Neukonzeption,<br />

bei der zunächst nur die Versorgung für neu eintretende Mitarbeiter geregelt wird,<br />

stellt hier eine Alternative dar, die keinen einmaligen Liquiditätsbedarf zur Folge hat.<br />

Damit ist die Neukonzeption auch der logische erste Schritt des Liquiditäts-, Kosten- und<br />

Risikomanagements in der betrieblichen Altersversorgung. Die Entscheidung über die<br />

Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und<br />

in höchstem Maße davon abhängig, welche individuellen Zielsetzungen das jeweilige<br />

Unternehmen verfolgt.<br />

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