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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />

anlage als bei den klassischen mittelbaren Durchführungswegen anzubieten und<br />

trotzdem eine steuerrechtliche Förderung zu gewähren.<br />

Wenn die Versorgungsverpfl ichtungen von einem Pensionsfonds übernommen werden,<br />

müssen die in der Handelsbilanz gebildeten Pensionsrückstellungen in entsprechender<br />

Höhe ergebniswirksam aufgelöst werden. Der Einmalbeitrag, der an den Pensionsfonds<br />

gezahlt wird, steht diesem Ertrag jedoch im Jahr der Ausfi nanzierung sofort in vollem<br />

Umfang als Aufwand gegenüber.<br />

In der Steuerbilanz müssen die Pensionsrückstellungen ebenfalls aufgelöst werden. Der<br />

Einmalbeitrag ist bis zur Höhe der Pensionsrückstellungen sofortige Betriebsausgabe.<br />

Der Betrag des Einmalbeitrages, der die Pensionsrückstellung übersteigt, wird als Betriebsausgabe<br />

auf die nächsten zehn Jahre verteilt.<br />

Nach einer vollständigen Übertragung der Versorgungsverpfl ichtungen auf einen Pensionsfonds<br />

müssen also Pensionsrückstellungen nicht mehr gebildet werden; die<br />

Versorgung wird – ausreichende Bedeckung des Pensionsfonds mit Deckungsmitteln<br />

vorausgesetzt – nicht mehr bilanziell abgebildet.<br />

Nicht-versicherungsförmige Pensionsfonds dürfen als Rechnungsgrundlagen anstatt<br />

des für Lebensversicherungs unternehmen gesetzlich vorgeschriebenen maximalen<br />

Rechnungszinssatzes von derzeit 2,25 % höhere kapitalmarktorientierte Zinssätze verwenden.<br />

Außerdem dürfen biometrische Rechungsgrundlagen (i. w. Sterbetafeln) nach<br />

bester Schätzung verwendet werden. Insgesamt resultiert daraus ein deutlich niedrigerer<br />

einmaliger Liquiditätsbedarf für die Trägerunternehmen als beispielsweise bei<br />

einer Ausfi nanzierung über eine klassische versicherungsförmige Lösung.<br />

Bei einem nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds kann es aufgrund schlechter<br />

Performance der Kapitalanlagen oder aufgrund der biometrischen Entwicklung des<br />

Personenbestandes zu Unterdeckungen kommen. Diese Unterdeckungen müssen<br />

durch Nachschusszahlungen des Arbeitgebers ausgeglichen werden.<br />

7.3.2.2 Ausfi nanzierung über Unterstützungskassen<br />

Über kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen können bestehende Pensionsverpfl<br />

ichtungen auf garantierter Versicherungsbasis mit vollständigem Risikotransfer ausfi -<br />

nanziert werden.<br />

Aus steuerrechtlichen Gründen (§ 4d EStG) können in der Unterstützungskasse nur die<br />

Verpfl ichtungen gegenüber Rentenempfängern gegen Einmalbeitrag ausfi nanziert werden.<br />

Die Verpfl ichtungen gegenüber Anwärtern werden nur mit laufender Beitragszahlung<br />

sukzessive ausfi nanziert.<br />

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