Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />
In der Praxis besteht die Möglichkeit, entweder ein unternehmenseigenes CTA einzurichten<br />
oder auf eine überbetriebliche Lösung bzw. Gruppentreuhandlösung zurückzugreifen.<br />
Ein überbetriebliches CTA kann die Vorteile einer fl exiblen, leistungsfähigen und modernen<br />
Treuhandlösung zur Ausfi nanzierung und Sicherung von Mitarbeiteransprüchen aus<br />
Pensionszusagen, Wertkonten und Altersteilzeitvereinbarungen bieten, ohne dass der<br />
Arbeitgeber den fi nanziellen Aufwand der Gründung und Administration einer unternehmenseigenen<br />
Treuhandlösung auf sich nehmen muss.<br />
Die Vermögensanlage im Rahmen eines CTA unterliegt grundsätzlich keinen Anlagebeschränkungen.<br />
Dieser Gestaltungsspielraum kann gezielt für eine auf die individuellen<br />
Bedürfnisse des Unternehmens ausgerichtete Kapitalanlage genutzt werden, bei der<br />
unter Berücksichtigung der jeweiligen Verpfl ichtungsstruktur sowohl Versicherungs-,<br />
Fonds- oder Kombinationslösungen eingesetzt werden.<br />
Erfüllt das in ein CTA eingebrachte Vermögen die Anforderungen an ein Deckungsvermögen<br />
gemäß § 246 Abs. 2 HGB, erfolgt die Bewertung nach BilMoG mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert.<br />
7.3.2 Wechsel des Durchführungsweges<br />
Ein Wechsel des Durchführungsweges auf eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse<br />
kommt regelmäßig nicht in Betracht, da die Grenzen für die steuerlich geförderte<br />
Beitragszahlung (§ 3 Nr. 63 EStG: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen<br />
Rentenversicherung zzgl. ggf. 1.800 EUR p. a.) nicht ausreichen, um bestehende Versorgungsverpfl<br />
ichtungen auszufi nanzieren. Somit werden diese Alternativen im Folgenden<br />
nicht weiter beleuchtet.<br />
7.3.2.1 Ausfi nanzierung über einen Pensionsfonds<br />
Bei der Ausfi nanzierung über einen Pensionsfonds ist zwischen versicherungsförmigen<br />
und nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds zu unterscheiden. Während bei<br />
einem versicherungsförmigen Pensionsfonds der Pensionsfonds gegen Zahlung eines<br />
Beitrages garantierte Leistungen erbringt und die Kapitalanlage ausschließlich in Versicherungsprodukte<br />
erfolgt, stellt die Ausfi nanzierung über einen nicht-versicherungsförmigen<br />
Pensionsfonds eine liquiditätsschonende Lösung über einen mittelbaren Durchführungsweg<br />
dar.<br />
Hinweis:<br />
Der Pensionsfonds wurde im Rahmen der Novelle des Betriebsrentengesetzes<br />
(BetrAVG) im Jahr 2001 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung<br />
eingeführt. Zielsetzung des Gesetzgebers war es, eine liberalere Kapital-<br />
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