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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />

In der Praxis besteht die Möglichkeit, entweder ein unternehmenseigenes CTA einzurichten<br />

oder auf eine überbetriebliche Lösung bzw. Gruppentreuhandlösung zurückzugreifen.<br />

Ein überbetriebliches CTA kann die Vorteile einer fl exiblen, leistungsfähigen und modernen<br />

Treuhandlösung zur Ausfi nanzierung und Sicherung von Mitarbeiteransprüchen aus<br />

Pensionszusagen, Wertkonten und Altersteilzeitvereinbarungen bieten, ohne dass der<br />

Arbeitgeber den fi nanziellen Aufwand der Gründung und Administration einer unternehmenseigenen<br />

Treuhandlösung auf sich nehmen muss.<br />

Die Vermögensanlage im Rahmen eines CTA unterliegt grundsätzlich keinen Anlagebeschränkungen.<br />

Dieser Gestaltungsspielraum kann gezielt für eine auf die individuellen<br />

Bedürfnisse des Unternehmens ausgerichtete Kapitalanlage genutzt werden, bei der<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen Verpfl ichtungsstruktur sowohl Versicherungs-,<br />

Fonds- oder Kombinationslösungen eingesetzt werden.<br />

Erfüllt das in ein CTA eingebrachte Vermögen die Anforderungen an ein Deckungsvermögen<br />

gemäß § 246 Abs. 2 HGB, erfolgt die Bewertung nach BilMoG mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert.<br />

7.3.2 Wechsel des Durchführungsweges<br />

Ein Wechsel des Durchführungsweges auf eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse<br />

kommt regelmäßig nicht in Betracht, da die Grenzen für die steuerlich geförderte<br />

Beitragszahlung (§ 3 Nr. 63 EStG: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen<br />

Rentenversicherung zzgl. ggf. 1.800 EUR p. a.) nicht ausreichen, um bestehende Versorgungsverpfl<br />

ichtungen auszufi nanzieren. Somit werden diese Alternativen im Folgenden<br />

nicht weiter beleuchtet.<br />

7.3.2.1 Ausfi nanzierung über einen Pensionsfonds<br />

Bei der Ausfi nanzierung über einen Pensionsfonds ist zwischen versicherungsförmigen<br />

und nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds zu unterscheiden. Während bei<br />

einem versicherungsförmigen Pensionsfonds der Pensionsfonds gegen Zahlung eines<br />

Beitrages garantierte Leistungen erbringt und die Kapitalanlage ausschließlich in Versicherungsprodukte<br />

erfolgt, stellt die Ausfi nanzierung über einen nicht-versicherungsförmigen<br />

Pensionsfonds eine liquiditätsschonende Lösung über einen mittelbaren Durchführungsweg<br />

dar.<br />

Hinweis:<br />

Der Pensionsfonds wurde im Rahmen der Novelle des Betriebsrentengesetzes<br />

(BetrAVG) im Jahr 2001 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung<br />

eingeführt. Zielsetzung des Gesetzgebers war es, eine liberalere Kapital-<br />

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