25.02.2013 Aufrufe

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />

Erfüllen die aktivierten Vermögensgegenstände die Anforderungen an das Deckungsvermögen<br />

– dies kann durch Verpfändung oder durch Einbringung in ein CTA erreicht<br />

werden – so können diese nach § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet<br />

werden. Der Ansatz der Vermögensgegenstände hat dabei nach § 253 Abs. 1<br />

HGB mit dem Zeitwert zu erfolgen. Durch diese Verrechnung kommt es zu einer Bilanzverkürzung,<br />

die wiederum zu einer Verbesserung der Bilanzoptik und der Kennzahlen zur<br />

Kapitalstruktur (wie z. B. der Eigenkapitalquote) führen kann.<br />

Zusätzlich zum Anlagerisiko können bei einer Lösung über Rückdeckungsversicherungen<br />

biometrische Risiken ausgelagert werden. Welche biometrischen Risiken (Langlebigkeit,<br />

Tod, Invalidität) dabei transferiert werden sollen, bleibt dabei der Entscheidung<br />

des Arbeitgebers überlassen. Hier sind in beliebigem Maße auch Teilrückdeckungen<br />

oder liquiditätsschonende Modelle unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Überschussbeteiligung<br />

möglich.<br />

Bei Rückdeckungsversicherungen und Fondsprodukten ist die Dotierung frei gestaltbar<br />

(z. B. in laufenden Beiträgen in variabler Höhe oder in Einmalbeiträgen).<br />

7.3.1.3 Ausfi nanzierung über Treuhandgestaltungen (CTA)<br />

Vor allem international tätige Unternehmen waren in der Vergangenheit immer stärker<br />

zur Rechnungslegung nach international akzeptierten Standards (z. B. IFRS) gezwungen,<br />

um ihre Wettbewerbsfähigkeit in globalen Märkten aufrechterhalten und gleichberechtigt<br />

am internationalen Geschäftsverkehr teilnehmen zu können.<br />

Contractual Trust Arrangements (CTAs) sind bereits seit geraumer Zeit in aller Munde.<br />

Eine ganze Reihe von deutschen Großunternehmen hat in den vergangenen Jahren<br />

CTAs gegründet, vorwiegend um auf diesem Weg Pensionsverpfl ichtungen auszufi nanzieren.<br />

Die innenfi nanzierten Pensionsverpfl ichtungen deutscher Unternehmen wurden<br />

von internationalen Bilanzlesern als „ungedeckt“ angesehen. Die Einbringung von Vermögensmitteln<br />

in ein CTA – und die damit verbundene Zweckbindung – ermöglichte<br />

es in der internationalen Bilanz, dieses Vermögen auf der Aktivseite mit den Pensionsverpfl<br />

ichtungen auf der Passivseite zu saldieren. Dadurch konnten sich wichtige Bilanzkennzahlen<br />

verbessern. Mittlerweile fi nanziert ein Großteil der DAX-30-Unternehmen<br />

die Pensionsverpfl ichtungen über CTAs.<br />

Mit dem BilMoG werden CTA-Lösungen nun auch Einzug in die deutsche HGB-Rechnungslegung<br />

halten. CTAs erfüllen die Voraussetzungen für das Deckungsvermögen<br />

nach § 246 Abs. 2 HGB – damit wird das Vermögen, das auf ein CTA übertragen wird,<br />

mit den Pensionsverpfl ichtungen saldiert. Dadurch wird das Thema auch für kleine und<br />

mittelgroße Unternehmen zunehmend relevant.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!