Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />
aussetzung für die Steuerbegünstigung der Unterstützungskasse ist allerdings, dass laufende<br />
Beiträge für Anwärter gezahlt werden, die entweder der Höhe nach unverändert<br />
bleiben oder von Jahr zu Jahr steigen.<br />
Die weiteren Vorteile einer beitragsorientierten Zusage über mittelbare Durchführungswege<br />
liegen auf der Hand: In der Regel übernimmt der eingeschaltete Versorgungsträger<br />
die komplette Verwaltung und alle biometrischen Risiken. Die Versorgung hat<br />
darüber hinaus regelmäßig keine bilanziellen Auswirkungen.<br />
Bei einer Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung über ein beitragsorientiertes<br />
System besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Anspruchsbegrenzung im Falle des<br />
vorzeitigen Ausscheidens. Außerdem kann das Risiko, das sich aus der Anpassung laufender<br />
Versorgungsleistungen nach § 16 BetrAVG ergibt, weitestgehend reduziert bzw.<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass durch die Einrichtung beitragsorientierter Zusagen<br />
im Rahmen von mittelbaren Durchführungswegen die typischen Pensionsrisiken – in<br />
erster Linie biometrische Risiken, vorzeitiges Ausscheiden und Anlagerisiken – bestens<br />
gemanagt werden können. Außerdem ist bei mittelbaren Durchführungswegen in der<br />
Regel kein Bilanzausweis erforderlich.<br />
7.2.2.2 Unmittelbare Versorgungszusage<br />
Im Rahmen unmittelbarer Versorgungszusagen sind außerdem auch beitragsorientierte<br />
Leistungszusagen möglich. Dabei werden tatsächlich oder rein rechnerisch bestimmte<br />
Beiträge in Versorgungsanwartschaften umgewandelt. Erfolgt dies rein rechnerisch,<br />
kann der Versorgung ein Funding zugrunde liegen – allerdings muss dies nicht zwangsläufi<br />
g der Fall sein. In der Regel werden bei beitragsorientierten Leistungszusagen die<br />
defi nierten Beiträge aber auch zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung verwendet.<br />
Zur Rückdeckung beitragsorientierter unmittelbarer Versorgungszusagen kommen sowohl<br />
Rückdeckungs versicherungen als auch Fondsprodukte infrage.<br />
Bei Rückdeckungen mit Versicherungslösungen steht in der Regel eine möglichst genaue<br />
Abbildung der Versorgungszusage im Vordergrund. Deshalb hat sich in der Vergangenheit<br />
hier auch die sogenannte „Bezugnahme auf eine Rückdeckungsversicherung“<br />
als Gestaltungsalternative empfohlen. Dabei nimmt die Pensionszusage hinsichtlich<br />
Leistungshöhe und Leistungsgrund Bezug auf die Rückdeckungsversicherung. Die<br />
Rückdeckung von Pensionszusagen kann natürlich auch mit Fondsprodukten erfolgen.<br />
In der Regel wird damit das Ziel verfolgt, den Mitarbeitern durch die Renditeerwartungen<br />
eine attraktivere Variante der betrieblichen Altersversorgung zu bieten.<br />
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