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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />

aussetzung für die Steuerbegünstigung der Unterstützungskasse ist allerdings, dass laufende<br />

Beiträge für Anwärter gezahlt werden, die entweder der Höhe nach unverändert<br />

bleiben oder von Jahr zu Jahr steigen.<br />

Die weiteren Vorteile einer beitragsorientierten Zusage über mittelbare Durchführungswege<br />

liegen auf der Hand: In der Regel übernimmt der eingeschaltete Versorgungsträger<br />

die komplette Verwaltung und alle biometrischen Risiken. Die Versorgung hat<br />

darüber hinaus regelmäßig keine bilanziellen Auswirkungen.<br />

Bei einer Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung über ein beitragsorientiertes<br />

System besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Anspruchsbegrenzung im Falle des<br />

vorzeitigen Ausscheidens. Außerdem kann das Risiko, das sich aus der Anpassung laufender<br />

Versorgungsleistungen nach § 16 BetrAVG ergibt, weitestgehend reduziert bzw.<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass durch die Einrichtung beitragsorientierter Zusagen<br />

im Rahmen von mittelbaren Durchführungswegen die typischen Pensionsrisiken – in<br />

erster Linie biometrische Risiken, vorzeitiges Ausscheiden und Anlagerisiken – bestens<br />

gemanagt werden können. Außerdem ist bei mittelbaren Durchführungswegen in der<br />

Regel kein Bilanzausweis erforderlich.<br />

7.2.2.2 Unmittelbare Versorgungszusage<br />

Im Rahmen unmittelbarer Versorgungszusagen sind außerdem auch beitragsorientierte<br />

Leistungszusagen möglich. Dabei werden tatsächlich oder rein rechnerisch bestimmte<br />

Beiträge in Versorgungsanwartschaften umgewandelt. Erfolgt dies rein rechnerisch,<br />

kann der Versorgung ein Funding zugrunde liegen – allerdings muss dies nicht zwangsläufi<br />

g der Fall sein. In der Regel werden bei beitragsorientierten Leistungszusagen die<br />

defi nierten Beiträge aber auch zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung verwendet.<br />

Zur Rückdeckung beitragsorientierter unmittelbarer Versorgungszusagen kommen sowohl<br />

Rückdeckungs versicherungen als auch Fondsprodukte infrage.<br />

Bei Rückdeckungen mit Versicherungslösungen steht in der Regel eine möglichst genaue<br />

Abbildung der Versorgungszusage im Vordergrund. Deshalb hat sich in der Vergangenheit<br />

hier auch die sogenannte „Bezugnahme auf eine Rückdeckungsversicherung“<br />

als Gestaltungsalternative empfohlen. Dabei nimmt die Pensionszusage hinsichtlich<br />

Leistungshöhe und Leistungsgrund Bezug auf die Rückdeckungsversicherung. Die<br />

Rückdeckung von Pensionszusagen kann natürlich auch mit Fondsprodukten erfolgen.<br />

In der Regel wird damit das Ziel verfolgt, den Mitarbeitern durch die Renditeerwartungen<br />

eine attraktivere Variante der betrieblichen Altersversorgung zu bieten.<br />

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