Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
7 Auslagerung/Ausfi nanzierung von unmittelbaren Pensions verpfl ichtungen<br />
auf Basis der arbeitsrechtlichen Versorgungsgrundlage erfolgen (z. B. Vertrauensschutz<br />
bzw. Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter). In der Regel sind mit einer solchen Maßnahme<br />
umfangreiche arbeitsrechtliche Prüfungen verbunden, die eine Betrachtung des<br />
konkret vorliegenden Einzelfalles erforderlich macht.<br />
Eine wesentlich einfachere Lösung besteht darin, das bestehende Versorgungswerk<br />
nur für neu eintretende Mitarbeiter zu schließen, für diese Mitarbeiter eine neue Versorgung<br />
einzurichten und diese auf die veränderten Unternehmensziele auszurichten.<br />
Die Wirkungen einer solchen Lösung stellen sich zwar nur sukzessive ein, dafür ist sie<br />
aus arbeitsrechtlicher Sicht in der Implementierung verhältnismäßig unproblematisch.<br />
Die neue Versorgung kann dabei vollkommen unabhängig von der Versorgung von Bestandsmitarbeitern<br />
gestaltet werden. Dies hat den Vorteil, dass die neue Versorgung mit<br />
Fokus auf die veränderten Unternehmensziele eingerichtet werden kann und nicht an<br />
den Maßstäben der alten Versorgung bemessen werden muss.<br />
7.2.1 Beibehaltung der leistungsorientierten Versorgung über<br />
Pensionszusagen<br />
Der große Vorteil leistungsorientierter Zusagen besteht aus Arbeitnehmersicht in der<br />
Transparenz der künftigen Leistung, die sich aus der konkreten Zusage der Versorgungsleistung<br />
ergibt. Aus Arbeitgebersicht resultieren aus diesen leistungsorientierten Zusagen<br />
aber die typischen Pensionsrisiken. Dabei ist in erster Linie an biometrische Risiken<br />
(u. a. Langlebigkeit, Tod, Invalidität) und Anlagerisiken zu denken.<br />
Durch Umstellung der Versorgung auf eine beitragsorientierte Zusage lassen sich Pensionsrisiken<br />
zu einem Großteil vermeiden. Allerdings bestehen durchaus auch Möglichkeiten,<br />
unter Beibehaltung einer leistungsorientierten Zusage im Rahmen einer Neukonzeption<br />
einzelne Risken zu vermindern, zu transferieren oder gar zu vermeiden. Unter<br />
Risikomanagementgesichtspunkten ist hierbei zunächst an die Gestaltung der neuen<br />
Versorgungszusage zu denken. Wird die neue Versorgung beispielsweise als Kapitalzusage<br />
anstelle einer Rentenzusage eingerichtet, kann so nicht nur das Langlebigkeitsrisiko<br />
reduziert bzw. vermieden werden, sondern auch die Belastung, die sich ab Altersrentenübergang<br />
aus regelmäßigen Rentenerhöhungen aufgrund der gesetzlichen<br />
Verpfl ichtung zur Anpassungsprüfung ergibt. Eine Kapitalzusage hat darüber hinaus den<br />
Vorteil, dass die Rentenanpassung auch bilanziell nicht berücksichtigt werden muss –<br />
die Pensionsrückstellung also entsprechend geringer ausfällt.<br />
Durch die neuen Bewertungsvorschriften des BilMoG wird bei gehaltsabhängigen Zusagen<br />
die bilanzielle Berücksichtigung der künftigen Entgeltdynamik erforderlich. Dies<br />
führt bei Anwärtern zu deutlich höheren Pensionsrückstellungen als bisher. Die Gestaltung<br />
einer neuen Zusage als Festbetragszusage würde diesem Effekt entgegenwirken.<br />
Außerdem besteht bei leistungsorientierten Zusagen die Möglichkeit, die künftigen<br />
Leistungen durch ein entsprechendes Funding vorzufi nanzieren. Durch den Einsatz von<br />
45