Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5 Weitere Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG<br />
Kapitalgesellschaften – sowie Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB, bei<br />
denen eine Kapitalgesellschaft voll haftet (sog. KapCo-Gesellschaften) – verpfl ichtet, latente<br />
Steuern nach § 274 HGB zu bilden.<br />
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB: Bilanzsumme ≤ 4.840 TEUR; Umsatzerlöse<br />
≤ 9.680 TEUR; Arbeitnehmeranzahl ≤ 50 ➜ zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden<br />
Bilanzstichtagen erfüllt sein) sind von der Bildung latenter Steuern<br />
nach § 274a Nr. 5 HGB befreit.<br />
Zudem ist zu beachten, dass sämtliche Gesellschaftsformen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2<br />
PublG verpfl ichtet sind, § 274 HGB anzuwenden, sobald die Größenkriterien des § 1<br />
PublG überschritten sind (Bilanzsumme > 65 Mio. EUR, Umsatz > 130 Mio. EUR, durchschnittliche<br />
Mitarbeiterzahl > 5.000 ➜ zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden<br />
Bilanzstichtagen erfüllt sein).<br />
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen unabhängig von der Gesellschaftsform<br />
und Größenkriterien § 274 HGB anwenden.<br />
5.1.3 Ermittlung der Steuerabgrenzung<br />
Die unterschiedliche Steuerbelastung beruht auf unterschiedlichen Wertansätzen der<br />
Vermögensgegenstände und Schulden in der Handels- und der Steuerbilanz. Ist der Wert<br />
eines Vermögensgegenstandes in der Handelsbilanz höher als in der Steuerbilanz, ist der<br />
Gewinn in der Handelsbilanz bezogen auf diesen Vermögensgegens tand höher als in der<br />
Steuerbilanz. Da in der Handelsbilanz die Steuerbelastung auf dem Ergebnis der Steuerbilanz<br />
beruht, dieses niedriger als der Handelsbilanzgewinn ist, ist die auf diesen Vermögensgegenstand<br />
bezogene in der Handelsbilanz ausgewiesene Ertragsteuerbelastung<br />
zu niedrig. Wird der Vermögensgegenstand veräußert, werden in der Steuerbilanz höhere<br />
stille Reserven aufgelöst und hierbei versteuert, als es dem Veräußerungsgewinn<br />
in der Handelsbilanz entspricht. In dem Vermögensgegenstand schlummert also latent,<br />
bezogen auf das Ergebnis der Handelsbilanz, eine Ertragsteuerbelastung. Das gilt auch<br />
umgekehrt für die Schulden.<br />
Durch die Bilanzierung latenter Steuern soll die Vermögenslage in der Handelsbilanz<br />
zutreffend dargestellt werden. Ihr Zweck besteht darin, über die dem Unternehmen in<br />
Zukunft entstehenden Steuermehr- oder -minderzahlungen zu informieren.<br />
Nach § 274 HGB in der Fassung des BilMoG wird die Steuerabgrenzung wie folgt<br />
geregelt:<br />
31