Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4 Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen nach BilMoG<br />
Gerade für Einzelzusagen (z. B. an Geschäftsführer und Vorstände) bietet sich eine Verpfändung<br />
der ausgewiesenen Rückdeckungsinstrumente an. Für größere Bestände ist<br />
in der Regel ein Treuhandmodell (CTA) praktikabler.<br />
Bei Lösungen über ein CTA – sei es ein Einzel-CTA oder eine überbetriebliche Treuhandlösung<br />
– fi ndet regelmäßig das Prinzip der doppelseitigen Treuhand Anwendung: Im<br />
Rahmen einer Verwaltungstreuhand organisiert der Treuhänder die Anlage und Verwaltung<br />
des ihm übertragenen Vermögens. Die Sicherungstreuhand ist als echter Vertrag<br />
zugunsten Dritter gestaltet. Im Sicherungsfall ist jeder vom Sicherungsumfang erfasste<br />
Berechtigte befugt, unmittelbar vom Treuhänder die Erfüllung seiner Ansprüche zu verlangen.<br />
Hinsichtlich der Einführung und Verwaltung eines CTA ist zu beachten, dass keine arbeitsrechtliche<br />
Änderung der bestehenden Versorgung und keine Einzelzustimmung der<br />
Arbeitnehmer notwendig sind.<br />
Durch ein CTA sollen die Ansprüche der Arbeitnehmer aus betrieblicher Altersversorgung<br />
und Wertkonten bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt werden. Der über den<br />
Pensionssicherungsverein a. G. garantierte gesetzliche Insolvenzschutz bleibt unberührt<br />
und besteht unverändert fort.<br />
Bei einem CTA übernimmt eine vom Trägerunternehmen rechtlich unabhängige Einheit,<br />
die meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins errichtet wird, die Aufgabe des<br />
Treuhänders.<br />
Die Vermögensmittel zur Erfüllung der Verpfl ichtungen gegenüber den Mitarbeitern werden<br />
vom Betriebsvermögen des Unternehmens separiert, indem sie auf den Treuhänder<br />
übertragen werden. Der Treuhänder wird rechtlicher Eigentümer des Treuhandvermögens.<br />
Wirtschaftlich Berechtigter der Vermögensmittel bleibt weiterhin das Unternehmen.<br />
Bei der Auswahl der zu übertragenden Vermögensmitteln besteht bei Lösungen<br />
über ein CTA eine hohe Gestaltungsfreiheit. So ist beispielsweise auch die Übertragung<br />
von Beteiligungen, Forderungen und Immobilien denkbar.<br />
Zusätzlich kann durch eine CTA-Lösung im Rahmen der internationalen Bilanzierung<br />
nach IFRS oder US-GAAP eine Saldierung von Versorgungsverpfl ichtungen mit den im<br />
CTA gehaltenen Vermögensmitteln erfolgen.<br />
Die Bewertung der saldierungsfähigen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen)<br />
hat mit dem Zeitwert (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) und nicht mehr mit den Anschaffungskosten<br />
zu erfolgen. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die Pensionsverpfl<br />
ichtung, ist der übersteigende Betrag in einem gesonderten Posten „Aktiver Unterschiedsbetrag<br />
aus der Vermögensverrechnung“ auszuweisen. Bei der Umwidmung von<br />
bisher zu Anschaffungskosten bewerteten Vermögensgegenständen zu Deckungsver-<br />
28