Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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4 Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen nach BilMoG<br />
4.3 Versicherungsmathematische Verfahren<br />
Wie auch schon vor der Verabschiedung des BilMoG wird das versicherungsmathematische<br />
Verfahren für die Bewertung nicht explizit festgelegt. Es muss jedoch derart gewählt<br />
sein, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens so dargestellt<br />
wird, wie es den tatsächlichen Verhältnissen im Unternehmen entspricht.<br />
Somit stehen grundsätzlich die unter Kapitel 3.2 beschriebenen Verfahren zur Verfügung.<br />
Für eine sachgerechte Anwendung eines versicherungsmathematischen Verfahrens<br />
muss jedoch eine genaue Betrachtung des zugrunde liegenden Leistungsplans<br />
bzw. der Pensionszusage erfolgen. So erscheint das Teilwertverfahren mit Modifi kationen<br />
für die Bewertung von Festbetragszusagen sachgerecht. Für dienstjahres-/endgehaltsabhängige<br />
Zusagen oder auch beitragsorientierte Zusagen, bei denen die bereits<br />
erdienten Anteile von der vereinbarten Beitragszahlung abhängen, ist dagegen ein Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
wie die PUC-Methode der geeignetere Ansatz.<br />
Es wird erwartet, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer in einer Stellungnahme weitere<br />
Details zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Pensionsverpfl ichtungen regelt (Ablösung<br />
der Stellungnahme HFA IDW 2/1988).<br />
4.4 Beispiel für die Auswirkungen der geänderten Vorschriften auf<br />
die Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen<br />
In diesem Beispiel werden nun einige der bisher dargestellten Effekte zusammengefasst.<br />
Zugrunde liegt eine dienstjahres- und endgehaltsabhängige Pensionszusage an<br />
einen 35-jährigen Mann auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Gestartet wird<br />
mit dem Teilwertverlauf, wie er für die Steuerbilanz anzusetzen ist und bisher auch als<br />
Mindestwert in der Handelsbilanz anerkannt war (schwarz gestrichelte Kurve). Dabei<br />
bleibt das Ausgangsgehalt im Beispiel zu jedem Stichtag unverändert. Im zweiten Schritt<br />
(schwarze Kurve) wird ebenfalls der steuerliche Teilwert ermittelt. Dabei wird in jedem<br />
Jahr ein tatsächlich um 3 % gestiegenes Gehalt berücksichtigt. In Schritt drei (orange<br />
gestrichelte Kurve) wird auf die PUC-Methode umgestellt und der niedrigere Rechnungszins<br />
nach BilMoG berücksichtigt. Zudem wird eine Trendannahme für das Gehalt in Höhe<br />
von 3 % angesetzt. Im letzten Schritt (orange Kurve) wird nun noch ein Rententrend in<br />
die Berechnung des Erfüllungsbetrages mit einbezogen.<br />
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