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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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4 Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen nach BilMoG<br />

4.3 Versicherungsmathematische Verfahren<br />

Wie auch schon vor der Verabschiedung des BilMoG wird das versicherungsmathematische<br />

Verfahren für die Bewertung nicht explizit festgelegt. Es muss jedoch derart gewählt<br />

sein, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens so dargestellt<br />

wird, wie es den tatsächlichen Verhältnissen im Unternehmen entspricht.<br />

Somit stehen grundsätzlich die unter Kapitel 3.2 beschriebenen Verfahren zur Verfügung.<br />

Für eine sachgerechte Anwendung eines versicherungsmathematischen Verfahrens<br />

muss jedoch eine genaue Betrachtung des zugrunde liegenden Leistungsplans<br />

bzw. der Pensionszusage erfolgen. So erscheint das Teilwertverfahren mit Modifi kationen<br />

für die Bewertung von Festbetragszusagen sachgerecht. Für dienstjahres-/endgehaltsabhängige<br />

Zusagen oder auch beitragsorientierte Zusagen, bei denen die bereits<br />

erdienten Anteile von der vereinbarten Beitragszahlung abhängen, ist dagegen ein Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

wie die PUC-Methode der geeignetere Ansatz.<br />

Es wird erwartet, dass das Institut der Wirtschaftsprüfer in einer Stellungnahme weitere<br />

Details zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Pensionsverpfl ichtungen regelt (Ablösung<br />

der Stellungnahme HFA IDW 2/1988).<br />

4.4 Beispiel für die Auswirkungen der geänderten Vorschriften auf<br />

die Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen<br />

In diesem Beispiel werden nun einige der bisher dargestellten Effekte zusammengefasst.<br />

Zugrunde liegt eine dienstjahres- und endgehaltsabhängige Pensionszusage an<br />

einen 35-jährigen Mann auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Gestartet wird<br />

mit dem Teilwertverlauf, wie er für die Steuerbilanz anzusetzen ist und bisher auch als<br />

Mindestwert in der Handelsbilanz anerkannt war (schwarz gestrichelte Kurve). Dabei<br />

bleibt das Ausgangsgehalt im Beispiel zu jedem Stichtag unverändert. Im zweiten Schritt<br />

(schwarze Kurve) wird ebenfalls der steuerliche Teilwert ermittelt. Dabei wird in jedem<br />

Jahr ein tatsächlich um 3 % gestiegenes Gehalt berücksichtigt. In Schritt drei (orange<br />

gestrichelte Kurve) wird auf die PUC-Methode umgestellt und der niedrigere Rechnungszins<br />

nach BilMoG berücksichtigt. Zudem wird eine Trendannahme für das Gehalt in Höhe<br />

von 3 % angesetzt. Im letzten Schritt (orange Kurve) wird nun noch ein Rententrend in<br />

die Berechnung des Erfüllungsbetrages mit einbezogen.<br />

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