Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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4 Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen nach BilMoG<br />
Das BilMoG regelt allerdings den Rechnungszins für die Bewertung der Versorgungsverpfl<br />
ichtungen für Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger eindeutig und lässt diesen<br />
durch die Deutsche Bundesbank verpfl ichtend festlegen. Dieses Verfahren dürfte<br />
die zukünftige Vergleichbarkeit von Pensionsrückstellungen erheblich vereinfachen.<br />
Für die Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen ist die Berücksichtigung eines durchschnittlichen<br />
Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre vorgesehen. Dieser muss<br />
grundsätzlich für jede einzelne Zusage unter Berücksichtigung der jeweiligen Restlaufzeit<br />
ermittelt werden.<br />
Zu Vereinfachungszwecken kann alternativ dazu pauschal ein einheitlicher Rechnungszins<br />
für alle Zusagen verwendet werden. Dabei wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren<br />
zugrunde gelegt.<br />
Grundsatz für die Abzinsung<br />
von Rückstellungen:<br />
Wahlrecht für Pensionsverpfl<br />
ichtungen und andere langfristige<br />
Verpfl ichtungen:<br />
22<br />
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins<br />
der letzten 7 Jahre entsprechend der<br />
prognostizierten Restlaufzeit der Verpfl ichtung<br />
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins<br />
der letzten 7 Jahre entsprechend einer<br />
Restlaufzeit von 15 Jahren<br />
Der Rechnungszins wird von der Deutschen Bundesbank aufgrund einer Rechtsverordnung<br />
des Bundesministeriums der Justiz, der Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />
(RückAbzinsV), monatlich ermittelt und veröffentlicht. Die Ermittlung des Rechnungszinses<br />
erfolgt auf Basis einer Null-Kupon-Euro-Festzinsswapkurve, die um einen Aufschlag<br />
erhöht wird. 14 Da das Volumen deutscher und europäischer Unternehmensanleihen<br />
derzeit – insbesondere für lange Laufzeiten – nicht ausreichend ist, hat sich der<br />
Gesetzgeber dazu entschieden, den Rechnungszins auf der Grundlage einer Null-Kupon-<br />
Euro-Festzinsswapkurve zu berechnen. Die Null-Kupon-Euro-Festzinsswapkurve wird<br />
aus Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit den Laufzeiten ein bis zehn, zwölf, 15, 20, 25,<br />
30, 40 und 50 Jahre abgeleitet. Um dennoch auf das Niveau von hochklassigen auf Euro<br />
lautenden Unternehmensanleihen (Rating von AA oder Aa) zu gelangen, wird die Null-<br />
Kupon-Euro-Festzinsswapkurve über die gesamte Laufzeit um einen einheitlichen Aufschlag<br />
erhöht. Die sich hieraus ergebende Zinsstrukturkurve weist mehr Stabilität auf als<br />
eine, die ausschließlich auf Basis von Unternehmensanleihen ermittelt wird.<br />
Mit der Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinses verfolgt der Gesetzgeber das<br />
Ziel, kurzfristige Schwankungen im Zinsniveau zu glätten und nur langfristige Änderungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Der durchschnittliche Marktzins der letzten sieben Jahre für eine 15-jährige Restlaufzeit<br />
lag zum Monatsende Oktober 2009 bei 5,26 %.<br />
14 RückAbzinsV, B. Besonderer Teil – Zu § 1.