Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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3 Bewertung von Pensionsverpfl ichtungen vor BilMoG<br />
dass der Versorgungsanwärter seine volle Leistung noch erdienen muss. Die hierfür<br />
angewandten Verfahren zur Berechnung der Pensionsrückstellung sind:<br />
das Teilwertverfahren,<br />
das Gegenwartswertverfahren,<br />
das Anwartschaftsbarwertverfahren,<br />
die Projected Unit Credit Methode.<br />
Das Teilwertverfahren sieht vor, dass das Unternehmen für den Aufbau seiner späteren<br />
Versorgungsleistung des Versorgungsberechtigten Prämien – die fi ktiven Jahresnettoprämien<br />
– leistet. Bei diesen Prämien handelt es sich um gleichbleibende Jahresprämien<br />
im Zeitraum vom Diensteintritt bis zum planmäßigen Renteneintritt 7 . Für jede<br />
Erhöhung der Zusage wird erneut fi ktiv angenommen, dass diese seit dem Diensteintritt<br />
erteilt worden ist. Für diese Prämie erhält das Unternehmen eine Gegenleistung: die<br />
zukünftige Arbeitskraft des Versorgungsanwärters. Daher ist für die Ermittlung des Teilwerts<br />
(= Pensionsrückstellung) vom „Barwert der Versorgungsleistung“ der „Barwert<br />
der zukünftig zu erbringenden fi ktiven Jahresnettoprämie“ abzuziehen.<br />
Für die Ermittlung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz ist das Teilwertverfahren<br />
gemäß § 6a EStG vorgeschrieben. Dieses enthält bestimmte Restriktionen. So wird z. B.<br />
die mögliche Fluktuation von Versorgungsberechtigten aus dem Unternehmen dadurch<br />
berücksichtigt, dass für die Ermittlung des Teilwerts ein Mindestalter von 27 Jahren 8 zu<br />
beachten ist. Für den handelsrechtlichen Jahresabschluss gelten diese Restriktionen<br />
nicht, daher kann hier ein anderes Verfahren, z. B. ein modifi ziertes Teilwertverfahren,<br />
zum Einsatz kommen.<br />
7 Analog für Kapitalzusagen: Zeitpunkt der Kapitalzahlung.<br />
8 Für Zusagen ab 01.01.2009; für Zusagen vor 01.01.2001: Mindestalter 30; für Zusagen zwischen 01.01.2001 und 31.12.2008:<br />
Mindestalter 28.<br />
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