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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann

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2 Bilanzierung von Versorgungsverpfl ichtungen dem Grunde nach<br />

ermittelten Kassenvermögen und der nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten<br />

Pensionsrückstellung ermittelt. 5<br />

Bei den übrigen mittelbaren Durchführungswegen entsteht i. d. R. keine Unterdeckung,<br />

sodass das BilMoG hier keine Auswirkungen hat.<br />

2.5 Exkurs Wertkonten<br />

Bei Wertkonten entsteht beim Arbeitgeber ein Erfüllungsrückstand in Höhe des noch<br />

nicht entlohnten Anteils der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer bereits die volle<br />

Arbeitsleistung erbracht hat.<br />

Für diesen Erfüllungsrückstand muss der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse<br />

Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 HGB bilden.<br />

5 Vgl. HFA Stellungnahme 2/1988 Nr. 5; Beck´scher Bilanzkommentar § 249, Tz 283.<br />

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