Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - ralph ehmann
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2 Bilanzierung von Versorgungsverpfl ichtungen dem Grunde nach<br />
2 Bilanzierung von Versorgungsverpfl ichtungen dem<br />
Grunde nach<br />
2.1 Überblick<br />
Grundsätzlich hat ein Unternehmen die eingegangenen Verpfl ichtungen im handelsrechtlichen<br />
Jahresabschluss zu erfassen. Zu diesen Verpfl ichtungen gehören auch die sich<br />
ergebenden Verpfl ichtungen aus einer Versorgungszusage. Zu beachten ist, dass im Unterschied<br />
zur Steuerbilanz alle eingegangenen Versorgungsverpfl ichtungen hinsichtlich<br />
einer direkten fi nanziellen Einstandspfl icht seitens des zusagenden Unternehmens geprüft<br />
werden müssen und nicht nur die Verpfl ichtungen aus einer Direktzusage. Grundsätzlich<br />
ist eine solche Einstandspfl icht in allen fünf Durchführungswegen denkbar:<br />
10<br />
Direktzusage,<br />
Unterstützungskasse,<br />
Direktversicherung,<br />
Pensionskasse,<br />
Pensionsfonds.<br />
2.2 Unmittelbare Verpfl ichtungen<br />
Eine unmittelbare Verpfl ichtung zur Erfüllung einer gegebenen Versorgungszusage ergibt<br />
sich aus der Direktzusage (Pensionszusage). Bei diesem Durchführungsweg hat<br />
das Unternehmen einem Versorgungsberechtigten eine Versorgungszusage erteilt und<br />
erfüllt diese ohne Einschaltung eines Dritten.<br />
Das Unternehmen kann die hierfür erforderlichen fi nanziellen Mittel schon während der<br />
Anwartschaft ansparen. Dazu besteht allerdings keine Verpfl ichtung. Eine Möglichkeit<br />
stellt in diesem Zusammenhang beispielsweise der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung<br />
dar.<br />
Typische Zusageform in der Vergangenheit war die sogenannte „Leistungszusage“.<br />
Hierbei wird dem Versorgungsberechtigten eine feste Leistung versprochen, unabhängig<br />
vom Aufwand für das Unternehmen.<br />
Beispiele:<br />
Der Versorgungsberechtigte erhält ab Beginn seines Ruhestands nach dem<br />
voll endeten 65. Lebensjahr eine lebenslang laufende Altersrente in Höhe von<br />
monatlich 1.000 EUR.<br />
Der Versorgungsberechtigte erhält eine lebenslang laufende Altersrente ab der<br />
Vollendung seines 65. Lebensjahres. Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich<br />
aus der Anzahl der vollendeten Dienstjahre multipliziert mit 10 EUR.