Klimaschutz-Teilkonzept für ausgewählte Liegenschaften ... - Büren
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Klimaschutz-Teilkonzept Stadt Büren 8. Fördermöglichkeiten 8.1. Umsetzung Klimaschutzprojekte Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen werden neben der Erstellung von Klimaschutz-Konzepten und Teilkonzepten, wie das vorliegende, auch die Umsetzung der Konzepte gefördert. Anträge für die einzelnen Förderprogramme können voraussichtlich wieder vom 01.01.2013 bis 31.03.2013 gestellt werden. Vorausgesetzt das Programm wird in 2013 weitergeführt. Folgende Programme stehen zur Verfügung (unter Vorbehalt, da Förderbedingungen 2012): � Fachlich Inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten (Klimaschutzmanager) � Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (z.B. effiziente Beleuchtung, Zuschuss in Höhe von 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich) � fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung und Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten Die einzelnen Merkblätter zu den Programmen sind in der Anlage beigefügt. 8.2. Photovoltaik Neben den Einspeisevergütungen aus dem EEG-2012, mit den angepassten Vergütungssätzen zum 01.04.2012, steht noch das Förderprogramm Progress.NRW zur Verfügung. Beim Programm Progress.NRW wird eine sogenannte Multiplikatoranalge pro Jahr bis 10kW bezuschusst. Die gültigen Fördersätze des EEG-2012 und die Richtlinie zum Programm Progress.NRW sind ebenfalls im Anhang beigefügt. 138
Klimaschutz-Teilkonzept Stadt Büren Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Betrachtete Liegenschaften der Stadt Büren im Rahmen des Klimaschutz- Teilkonzeptes ...................................................................................................................................... 10 Tabelle 2: Übersicht Arbeitsschritte und Zeitplan .......................................................................... 11 Tabelle 3: Durchschnittlicher Heizenergieverbrauch 2008-2010 ................................................ 13 Tabelle 4: Durchschnittlicher Stromverbrauch 2008-2010 ........................................................... 15 Tabelle 5: Direkte CO2-Emissionsfaktoren ..................................................................................... 20 Tabelle 6: Durchschnittliche Energiekosten 2008-2010 ............................................................... 23 Tabelle 7: Rechnerische Nutzungsdauern von Anlagenkomponenten ..................................... 98 Tabelle 8: Maßnahmen Priorität I .................................................................................................. 125 Tabelle 9: Maßnahmen Priorität II ................................................................................................. 127 Tabelle 10: Maßnahmen Priorität III .............................................................................................. 129 139
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<strong>Klimaschutz</strong>-<strong>Teilkonzept</strong> Stadt <strong>Büren</strong><br />
8. Fördermöglichkeiten<br />
8.1. Umsetzung <strong>Klimaschutz</strong>projekte<br />
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von <strong>Klimaschutz</strong>projekten in sozialen, kulturellen<br />
und öffentlichen Einrichtungen werden neben der Erstellung von <strong>Klimaschutz</strong>-Konzepten und<br />
<strong>Teilkonzept</strong>en, wie das vorliegende, auch die Umsetzung der Konzepte gefördert.<br />
Anträge <strong>für</strong> die einzelnen Förderprogramme können voraussichtlich wieder vom 01.01.2013<br />
bis 31.03.2013 gestellt werden. Vorausgesetzt das Programm wird in 2013 weitergeführt.<br />
Folgende Programme stehen zur Verfügung (unter Vorbehalt, da Förderbedingungen 2012):<br />
� Fachlich Inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von <strong>Klimaschutz</strong>konzepten<br />
oder <strong>Teilkonzept</strong>en (<strong>Klimaschutz</strong>manager)<br />
� <strong>Klimaschutz</strong>technologien bei der Stromnutzung (z.B. effiziente Beleuchtung,<br />
Zuschuss in Höhe von 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich)<br />
� fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung und Weiterführung von<br />
Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten<br />
Die einzelnen Merkblätter zu den Programmen sind in der Anlage beigefügt.<br />
8.2. Photovoltaik<br />
Neben den Einspeisevergütungen aus dem EEG-2012, mit den angepassten<br />
Vergütungssätzen zum 01.04.2012, steht noch das Förderprogramm Progress.NRW zur<br />
Verfügung. Beim Programm Progress.NRW wird eine sogenannte Multiplikatoranalge pro<br />
Jahr bis 10kW bezuschusst.<br />
Die gültigen Fördersätze des EEG-2012 und die Richtlinie zum Programm Progress.NRW<br />
sind ebenfalls im Anhang beigefügt.<br />
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