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Ausgabe 03 / 2010 - BankPraktiker

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Aktuell<br />

Anlage, Recht<br />

Umfang der Beratungspflichten<br />

im Rahmen von Zinsswap-<br />

Geschäften<br />

w Mit zwei aktuellen Urt. v. 30.12.2009 (Az.<br />

23 U 175/08 bzw. 23 U 24/09) hat das OLG<br />

Frankfurt/M. erneut über den Umfang von<br />

Beratungspflichten im Rahmen von Zinsswap-Geschäften<br />

entschieden.<br />

Klägerin war – jeweils – ein mittelständisches<br />

Unternehmen. Streitgegenständlich<br />

waren in beiden Fällen insbesondere<br />

Schadensersatzansprüche wegen Verletzung<br />

von Beratungspflichten im Zusammenhang<br />

mit zwischen den Parteien<br />

geschlossenen sog. CMS-Spread-Ladder-Swaps.<br />

Während das LG Frankfurt/M.<br />

(Vorinstanz zu Az. 23 U 24/09) die Klage<br />

wegen einer Beratungspflichtverletzung<br />

als begründet ansah, hatte in dem anderen<br />

Verfahren das LG Hanau (Vorinstanz<br />

zu Az. 23 U 175/08) eine derartige Pflichtverletzung<br />

bereits verneint und die Klage<br />

abgewiesen. Das OLG Frankfurt/M. sah<br />

in beiden Fällen eine Verletzung von Beratungspflichten<br />

nicht als gegeben an und<br />

wies im Ergebnis beide Klagen als unbegründet<br />

ab, da die vom Kläger angegriffene<br />

Beratung anleger- und anlagegerecht<br />

erfolgt sei.<br />

Über die Risiken des Zinsswap-Geschäfts<br />

wurde dem Gericht zufolge hinreichend<br />

aufgeklärt. Das asymmetrische Chancen-<br />

Risiko-Profil und die sich daraus ergebende<br />

Charakteristik des CMS-Spread-Ladder-<br />

Swaps hätten sich deutlich aus der Produktbeschreibung<br />

ergeben. Eine Verpflichtung<br />

der Beklagten, über den anfänglich<br />

negativen Marktwert der Zinsswaps aufzuklären,<br />

bestehe nicht. Dieser Marktwert<br />

sei derjenige Betrag, den der Vertragspartner<br />

der Bank im Falle einer vorzeitig<br />

gewünschten Beendigung des Swapgeschäfts<br />

als Ausgleich zu zahlen habe. Eine<br />

solche Zahlung bei vorzeitiger Beendigung<br />

eines Vertragsverhältnisses sei einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

vergleichbar und<br />

allgemein üblich, so dass nicht gesondert<br />

darüber aufgeklärt werden müsse. Darüber<br />

hinaus hält es das Gericht für unschädlich,<br />

60 <strong>03</strong> / <strong>2010</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

dass die Beklagte den Zinsswap zur „Zinsoptimierung“<br />

anbot. Zu einer derartigen<br />

Optimierung sei grds. jede Anlage geeignet,<br />

die im Falle einer günstigen Entwicklung<br />

zu bedeutenden Erträgen führe und<br />

somit die Möglichkeit biete, bestehende<br />

Zinslasten zu reduzieren. Schließlich weist<br />

der erkennende Senat im Zusammenhang<br />

mit der erfolgten Aufklärung über historische<br />

Zinssätze – in den Beratungsunterlagen<br />

war ein Zeitraum von zehn Jahren<br />

dargestellt – auf die nur begrenzte Bedeutung<br />

der Darstellung historischer Zinssätze<br />

hin. Zwar beruhe die Entwicklung kurz-<br />

und langfristiger Zinssätze auf spezifischen<br />

Wirtschaftsgegebenheiten, die einer<br />

reflektierenden Betrachtung zugänglich<br />

seien. Da aber die Entwicklung der Kapitalmärkte<br />

in jeder volkswirtschaftlichen<br />

Epoche von anderen Rahmenbedingungen<br />

geprägt würde, könne auch mit Hilfe<br />

des Studiums historischer Daten keine<br />

verlässliche Prognose über die zukünftige<br />

Zinsentwicklung aufgestellt werden, so<br />

dass die vorhandene Darstellung der Historie<br />

ausreiche.<br />

Nachdem das OLG Frankfurt/M. (Az. 23 U<br />

76/08) bereits im Juli 2009 in einem ähnlichen<br />

Fall die Klage einer – gewerblich<br />

handelnden – Anlegerin abwies, liegt das<br />

Gericht auch mit diesen Urteilen auf einer<br />

Linie mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte<br />

(OLG Bamberg, Az. 4 U 92/08;<br />

OLG Celle, Az. 3 U 45/09; OLG Düsseldorf,<br />

Az. I-9 U 187/08) und bestätigt die bisherige<br />

OLG-Rechtsprechung zum Umfang<br />

der Beratungspflichten bei Zinsswap-<br />

Geschäften. £<br />

Dr. Roland Hoffmann-Theinert, Partner,<br />

Rechtsanwalt und Notar und Dr. Daniel<br />

Tiwisina, Rechtsanwalt, beide GÖRG Partnerschaft<br />

von Rechtsanwälten.<br />

Kredit<br />

Wissen über Kredite abhängig<br />

von Einkommen, Alter und<br />

Geschlecht<br />

w Welche Einstellung haben die Deutschen<br />

zum Thema Kredit und welches<br />

Image haben die unterschiedlichen Kre-<br />

ditformen? Eine repräsentative Umfrage<br />

von CreditPlus unter der deutschen Bevölkerung<br />

zeigt, dass in der Bevölkerung ein<br />

sehr unterschiedlicher Kenntnisstand über<br />

das Thema „Kredit“ herrscht.<br />

Die Basis für eine fundierte Wertung und<br />

Entscheidung über einen Kredit liegt im<br />

Wissen. Auf die Frage „Welcher Kredit bietet<br />

Ihnen Ihrer Meinung nach die besten Konditionen?“<br />

waren 41% der Befragten nicht<br />

in der Lage, eine Einschätzung hinsichtlich<br />

der Konditionen der vier angebotenen<br />

Kreditformen Ratenkredit, Abrufkredit,<br />

Dispokredit und Kreditkarte abzugeben.<br />

Besonders bedenklich: Die Hälfte der<br />

Bevölkerung über 55 Jahre kann keine Aussage<br />

darüber machen. Auffällig ist darüber<br />

hinaus der Mangel an Information unter<br />

den weiblichen Umfrageteilnehmern: Fast<br />

die Hälfte der Frauen (46%) haben keine<br />

Meinung zu den unterschiedlichen Kreditarten;<br />

im Vergleich konnten nur 36%<br />

der traditionell eher an Geldfragen interessierten<br />

Männer ebenfalls keine Wertung<br />

abgeben.<br />

Die Unkenntnis über die unterschiedlichen<br />

Kreditarten nimmt mit sinkendem Haushaltsnettoeinkommen<br />

zu: 55% der Personen,<br />

deren Nettoeinkommen unter und<br />

bis zu 1.249 € monatlich beträgt, können<br />

sich nicht zu dem Thema äußern. Nicht<br />

verwunderlich ist, dass in dieser Einkommensgruppe<br />

79,5% grundsätzlich „nein“<br />

zur Finanzierung über einen Kredit sagten.<br />

Zum Vergleich die anderen Einkommensgruppen:<br />

Der Anteil derjenigen, die<br />

keine Aussage zum Thema Kredit machen<br />

können, liegt bei den Befragten mit einem<br />

Einkommen von 1.250 bis 1.749 € bei 48%;<br />

unter denjenigen mit einem Einkommen<br />

von 1.750 bis 2.499 € bei 36% und 22% in<br />

der Gruppe, die über 2.500 € netto erwirbt.<br />

Der niedrige Kenntnisstand zum Thema<br />

„Kredit“ spiegelt sich im Bildungsniveau<br />

der Befragten wider: Beunruhigende<br />

48% der Bevölkerung mit Hauptschulabschluss<br />

wissen wenig über Konditionen<br />

bei der Kreditvergabe. Aber auch 37% der<br />

Deutschen mit Abitur oder Universitätsabschluss<br />

zeigen Wissenslücken. £

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