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Ausgabe 03 / 2010 - BankPraktiker

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Beitrag<br />

» Wurden nach der<br />

Kundenbefragung<br />

und dem Benchmarking<br />

ein oder zwei<br />

neue Konzepte für<br />

Öffnungszeiten entwickelt,<br />

müssen diese<br />

vor der finalen Auswahl<br />

einer rechtlichen<br />

Kontrolle unterzogen<br />

werden. «<br />

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<strong>03</strong> / <strong>2010</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

am Automaten kann ein Kunde einer fremden<br />

Bank sein, der nur eine Auszahlung vornehmen<br />

möchte. Ein Bankautomatennutzer muss nicht<br />

zwingend ein Kunde der Bank sein, sondern<br />

kann als Kunde einer anderen Bank Fremdservice<br />

wie z. B. Auszahlungen in Anspruch<br />

nehmen. Es gibt Kunden, die ausschließlich<br />

Automaten nutzen, und deshalb auf die Öffnungszeiten<br />

der Filiale keinen größeren Wert<br />

legen. Schließlich wird nicht ermittelt, ob der<br />

Kunde zufrieden ist oder sich einfach für den<br />

Moment den Umständen, die die Bank vorgegeben<br />

hat, anpasst. Um Kriterien wie Zufriedenheit<br />

messen zu können ist es unumgänglich,<br />

die Kunden direkt zu befragen. Dadurch<br />

erreicht man nicht nur ein besseres Verständnis<br />

für kritische Bereiche der Öffnungszeiten<br />

sondern erzeugt gleichzeitig beim Kunden den<br />

Eindruck, dass die Serviceorientierung für seine<br />

Bank wichtig ist und stetig verbessert werden<br />

soll. Der Anspruch an das Ergebnis der Befragung<br />

bestimmt den Umfang und den Aufwand.<br />

Eine Befragung in einer Filiale ist weniger<br />

aufwändig als eine filial über grei fende. Zur<br />

Objektivierung der Befragung sollten Kunden<br />

auf verschiedenen Wegen angesprochen<br />

werden. Erhebungen durch Mitarbeiter am<br />

Schalter und außerhalb der Räume der Bank<br />

durch Personen, die nicht bei der Bank angestellt<br />

sind, die Bereitstellung von Fragebögen<br />

zur eigenständigen Abgabe durch Kunden und<br />

Datenermittlungen online sowie Befragungen<br />

über die EC-Automaten sind sinnvolle Instrumente.<br />

Unterschiedliche Befragungsmethoden<br />

ermöglichen einen objektiven Überblick<br />

über die tatsächlichen Bedürfnisse der Kunden.<br />

Automatenauswertungen und Kundenbefragungen<br />

ergeben jedoch kein so umfassendes<br />

Bild, um allein daraus ein Öffnungszeitenkonzept<br />

zu entwickeln. Es wird nicht ermittelt,<br />

warum potenzielle Kunden sich final für eine<br />

andere Bank entscheiden. Ursachen dafür,<br />

die im Zusammenhang mit Öffnungszeiten<br />

zu suchen sind, werden deshalb im nächsten<br />

Abschn. behandelt.<br />

2. Bankenumfeld<br />

Kunden suchen sich ihre Bank meist nicht spontan<br />

aus, sondern orientieren sich an verschiedenen<br />

Kriterien. Neben Reputation und lokaler<br />

Präsenz sind auch die Leistungen der Bank<br />

für den Kunden maßgeblich. Dabei muss zwischen<br />

Leistungen unterschieden werden, die<br />

vertragsabhängig sind und Leistungen, die<br />

grundsätzlich im Zusammenhang mit der Service-<br />

und Kundenorientierung stehen. Öffnungszeiten<br />

gehören klar zu der zweiten<br />

Kategorie.<br />

Um ein Benchmarking mit anderen Banken<br />

durchzuführen, sollte vorher sorgfältig ausgewählt<br />

werden, welche Banken in den Vergleich<br />

einbezogen werden. Privatbanken und<br />

öffentlich-rechtliche Kreditinstitute haben oft<br />

unterschiedliche Ansätze und kalkulieren mit<br />

anderen Wirtschaftlichkeitsmaßstäben. Auch<br />

werden unterschiedliche Kundenkreise angesprochen.<br />

Eine Privatbank sollte deshalb auf<br />

jeden Fall eine weitere private Bank in das<br />

Benchmarking aufnehmen, idealerweise eine,<br />

die ein strukturell vergleichbares Filialnetz aufweist.<br />

Erfolgreiche Standorte der eigenen Bank<br />

müssen zum Vergleich herangezogen werden.<br />

Wettbewerb sollte sich außerdem immer am<br />

lokalen Best Practice-Modell orientieren. Oftmals<br />

wird es ein öffentlich-rechtliches Institut<br />

geben, dass nicht nur ein dichtes Filialnetz,<br />

sondern auch sehr weitreichende Öffnungszeiten<br />

aufweist. Bei dem Benchmarking geht<br />

es nicht in erster Linie darum, die längsten Öffnungszeiten<br />

zu adaptieren. Vielmehr sollen<br />

die Unterschiede zu den anderen Banken auf<br />

Zeiten aufmerksam machen, die Kunden gern<br />

in Anspruch nehmen und solche, die nicht<br />

oder nur wenig Nachfrage nach Service und<br />

Beratung generieren. Neben dem Vergleich<br />

der allgemeinen Öffnungszeiten ist auch ein<br />

Vergleich flexibler Beraterzeiten hilfreich. Wie<br />

bereits in Abschn. 2 beschrieben, sind diese<br />

Zeiten besonders für die Geschäftskunden<br />

relevant.<br />

3. Rechtliche Grundsätze<br />

Wurden nach der Kundenbefragung und dem<br />

Benchmarking ein oder zwei neue Konzepte<br />

für Öffnungszeiten entwickelt, müssen diese<br />

vor der finalen Auswahl einer rechtlichen Kontrolle<br />

unterzogen werden. Sowohl gesetzliche<br />

Bestimmungen wie z. B. Arbeitszeitregelungen<br />

als auch arbeitsvertragliche Klauseln<br />

können Konzepte scheitern lassen. Gesetzliche<br />

Bestimmungen sind nicht abdingbar, d.h.<br />

sie sind als Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer<br />

nicht durch Verträge einschränkungsfähig.<br />

Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche<br />

Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden

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