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Ausgabe 03 / 2010 - BankPraktiker

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Beitrag<br />

» Die Unterstützung<br />

des Verbundratings<br />

hängt stark von der<br />

Solidarität innerhalb<br />

des Verbunds und<br />

den Unterstützungsmechanismen<br />

ab. «<br />

72<br />

<strong>03</strong> / <strong>2010</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

2. Der Verbundgedanke<br />

a) Definition: Rating<br />

An dieser Stelle sei kurz ein Exkurs zur Rating-<br />

Definition erlaubt: Es gilt weltweit die Auffassung,<br />

dass ein Fremdkapital-Rating die<br />

Meinung einer Rating-Agentur über die Wahrscheinlichkeit<br />

der zeitgerechten und vollständigen<br />

Bezahlung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen<br />

eines Schuldners ist. Dabei bezieht sich<br />

das Rating entweder auf den Schuldner (Emittenten-Rating)<br />

oder den Schuldtitel (Emissions-Rating).<br />

D. h. auch ein Unterstützungsmechanismus,<br />

der prinzipiell fähig wäre zu leisten<br />

aber nicht zeitnah leistet, verhindert keinen<br />

Ausfall (default).<br />

b) Verbundrating im Unterschied zum<br />

Rating einzelner Mitglieder<br />

Ein Verbundrating beruht auf einer Basiskrediteinschätzung<br />

sowie der im Bedarfsfall gegebenen<br />

Wahrscheinlichkeit einer Unterstützung.<br />

Es handelt sich dabei um die Meinung über die<br />

Fähigkeit einer Gruppen-, Verbund oder Verbandsstruktur<br />

zur Erfüllung Ihrer Finanzverbindlichkeiten.<br />

Es gilt nicht für einzelne Mitglieder<br />

der Gruppe, sondern bezieht sich auf<br />

die Kreditwürdigkeit der Gruppe als Ganzes,<br />

wenngleich die Mitglieder des Verbunds bei<br />

der individuellen Beurteilung des Geschäftsrisikoprofils<br />

von der Verbundstruktur profitieren.<br />

Im Fall der Sparkassen-Finanzgruppe handelt<br />

es sich nicht um ein einzelnes Wirtschaftssubjekt<br />

wie z. B. eine zentrale Holding sondern<br />

um eine dezentralisierte Gruppe. Die abgeleiteten<br />

Bonitätsaspekte für die Verbundpartner<br />

sind deshalb abhängig von der Fähigkeit und<br />

Bereitschaft der einzelnen Institute, Unterstützung<br />

zu leisten. Welche Form diese Unterstützung<br />

annimmt, in welchem Umfang sie möglich<br />

ist und v. a. wie zeitnah sie geleistet werden<br />

kann, hängt von der Zusammenarbeit und dem<br />

Zusammenhalt innerhalb des Verbunds ab.<br />

Die „Verbund-Betrachtung“ der Unterstützungsmechanismen<br />

stützt sich bei allen Agenturen<br />

auf drei wesentliche Faktoren:<br />

1. Zusammenhalt und Solidarität innerhalb<br />

des Verbunds.<br />

2. Unterstützung durch die (überwiegend)<br />

öffentlichen Träger.<br />

3. Systemimmanente Relevanz bzw. Unter-<br />

stützung.<br />

c) Haftungsverbund und<br />

Risikomanagement<br />

Der Haftungsverbund der Gruppe geht weit<br />

über die Einlagensicherung hinaus und stellt<br />

die fortlaufende Geschäftstätigkeit sicher (Institutssicherung).<br />

Dazu greifen verschiedene<br />

Unterstützungsfonds. Für die Landesbanken<br />

und -bausparkassen verwaltet dies der Deutsche<br />

Sparkassen- und Giroverband (DSGV),<br />

die regionalen Unterstützungsfonds werden<br />

dagegen von den regionalen Verbänden verwaltet.<br />

Seit 20<strong>03</strong> wurden die Fondsvolumen<br />

stark erhöht, wobei die Fonds der Landesbanken<br />

mit einem deutlich geringeren Volumen<br />

starteten. Theoretisch kann der DSGV bei<br />

jedem neuen Unterstützungsfall zusätzliche<br />

Beiträge von allen Mitgliedern anfordern. Jeder<br />

Regionalverband, ebenso wie die Landesbanken<br />

hat ein eigenes Kontrollgremium. Nur auf<br />

dieser Ebene sind auch die Informations- und<br />

Eingriffsrechte angesiedelt. Die Finanzgruppe<br />

kann dementsprechend z. B. nicht selbst auf<br />

regionaler Ebene eingreifen. Sie nimmt vielmehr<br />

die Funktion einer „Transparenzstelle“<br />

ein, die eine standardisierte Anwendung und<br />

Beurteilung der Risikokontrollmechanismen<br />

sicherstellt.<br />

d) Ratingrelevante Aspekte zu den<br />

Unterstützungsmechanismen<br />

Die Ratingagenturen haben sehr wohl registriert,<br />

dass eine zeitnahe Risikokontrolle über<br />

den Verbund schwierig ist, erst recht ein frühzeitiges<br />

Eingreifen. Die meisten halten es für<br />

unwahrscheinlich, dass die prinzipiellen Sanktionsmöglichkeiten<br />

ausgeschöpft werden, wie<br />

z. B. der Ausschluss aus dem Verbund oder die<br />

öffentliche Aufforderung von z. B. personellen<br />

Konsequenzen (Disziplinierungseffekt). Der<br />

Unterstützungsmechanismus ist kein Automatismus<br />

sondern abhängig von qualifizierten<br />

Mehrheiten. Eingriffsrechte zur vorbeugenden<br />

Eliminierung oder Reduzierung riskanter Aktivitäten<br />

oder Engagements sind begrenzt. Zumal<br />

die Absorptionsfähigkeit der Unterstützungsfonds<br />

in der Krise mit mehreren signifikanten<br />

Fällen ohne zusätzliche Beiträge überfordert<br />

wäre. Die Korrelation zwischen risikobereinigten<br />

Beiträgen und den Ergebnissen des Risiko-

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