Ausgabe 03 / 2010 - BankPraktiker
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Beitrag<br />
» Die Unterstützung<br />
des Verbundratings<br />
hängt stark von der<br />
Solidarität innerhalb<br />
des Verbunds und<br />
den Unterstützungsmechanismen<br />
ab. «<br />
72<br />
<strong>03</strong> / <strong>2010</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
2. Der Verbundgedanke<br />
a) Definition: Rating<br />
An dieser Stelle sei kurz ein Exkurs zur Rating-<br />
Definition erlaubt: Es gilt weltweit die Auffassung,<br />
dass ein Fremdkapital-Rating die<br />
Meinung einer Rating-Agentur über die Wahrscheinlichkeit<br />
der zeitgerechten und vollständigen<br />
Bezahlung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen<br />
eines Schuldners ist. Dabei bezieht sich<br />
das Rating entweder auf den Schuldner (Emittenten-Rating)<br />
oder den Schuldtitel (Emissions-Rating).<br />
D. h. auch ein Unterstützungsmechanismus,<br />
der prinzipiell fähig wäre zu leisten<br />
aber nicht zeitnah leistet, verhindert keinen<br />
Ausfall (default).<br />
b) Verbundrating im Unterschied zum<br />
Rating einzelner Mitglieder<br />
Ein Verbundrating beruht auf einer Basiskrediteinschätzung<br />
sowie der im Bedarfsfall gegebenen<br />
Wahrscheinlichkeit einer Unterstützung.<br />
Es handelt sich dabei um die Meinung über die<br />
Fähigkeit einer Gruppen-, Verbund oder Verbandsstruktur<br />
zur Erfüllung Ihrer Finanzverbindlichkeiten.<br />
Es gilt nicht für einzelne Mitglieder<br />
der Gruppe, sondern bezieht sich auf<br />
die Kreditwürdigkeit der Gruppe als Ganzes,<br />
wenngleich die Mitglieder des Verbunds bei<br />
der individuellen Beurteilung des Geschäftsrisikoprofils<br />
von der Verbundstruktur profitieren.<br />
Im Fall der Sparkassen-Finanzgruppe handelt<br />
es sich nicht um ein einzelnes Wirtschaftssubjekt<br />
wie z. B. eine zentrale Holding sondern<br />
um eine dezentralisierte Gruppe. Die abgeleiteten<br />
Bonitätsaspekte für die Verbundpartner<br />
sind deshalb abhängig von der Fähigkeit und<br />
Bereitschaft der einzelnen Institute, Unterstützung<br />
zu leisten. Welche Form diese Unterstützung<br />
annimmt, in welchem Umfang sie möglich<br />
ist und v. a. wie zeitnah sie geleistet werden<br />
kann, hängt von der Zusammenarbeit und dem<br />
Zusammenhalt innerhalb des Verbunds ab.<br />
Die „Verbund-Betrachtung“ der Unterstützungsmechanismen<br />
stützt sich bei allen Agenturen<br />
auf drei wesentliche Faktoren:<br />
1. Zusammenhalt und Solidarität innerhalb<br />
des Verbunds.<br />
2. Unterstützung durch die (überwiegend)<br />
öffentlichen Träger.<br />
3. Systemimmanente Relevanz bzw. Unter-<br />
stützung.<br />
c) Haftungsverbund und<br />
Risikomanagement<br />
Der Haftungsverbund der Gruppe geht weit<br />
über die Einlagensicherung hinaus und stellt<br />
die fortlaufende Geschäftstätigkeit sicher (Institutssicherung).<br />
Dazu greifen verschiedene<br />
Unterstützungsfonds. Für die Landesbanken<br />
und -bausparkassen verwaltet dies der Deutsche<br />
Sparkassen- und Giroverband (DSGV),<br />
die regionalen Unterstützungsfonds werden<br />
dagegen von den regionalen Verbänden verwaltet.<br />
Seit 20<strong>03</strong> wurden die Fondsvolumen<br />
stark erhöht, wobei die Fonds der Landesbanken<br />
mit einem deutlich geringeren Volumen<br />
starteten. Theoretisch kann der DSGV bei<br />
jedem neuen Unterstützungsfall zusätzliche<br />
Beiträge von allen Mitgliedern anfordern. Jeder<br />
Regionalverband, ebenso wie die Landesbanken<br />
hat ein eigenes Kontrollgremium. Nur auf<br />
dieser Ebene sind auch die Informations- und<br />
Eingriffsrechte angesiedelt. Die Finanzgruppe<br />
kann dementsprechend z. B. nicht selbst auf<br />
regionaler Ebene eingreifen. Sie nimmt vielmehr<br />
die Funktion einer „Transparenzstelle“<br />
ein, die eine standardisierte Anwendung und<br />
Beurteilung der Risikokontrollmechanismen<br />
sicherstellt.<br />
d) Ratingrelevante Aspekte zu den<br />
Unterstützungsmechanismen<br />
Die Ratingagenturen haben sehr wohl registriert,<br />
dass eine zeitnahe Risikokontrolle über<br />
den Verbund schwierig ist, erst recht ein frühzeitiges<br />
Eingreifen. Die meisten halten es für<br />
unwahrscheinlich, dass die prinzipiellen Sanktionsmöglichkeiten<br />
ausgeschöpft werden, wie<br />
z. B. der Ausschluss aus dem Verbund oder die<br />
öffentliche Aufforderung von z. B. personellen<br />
Konsequenzen (Disziplinierungseffekt). Der<br />
Unterstützungsmechanismus ist kein Automatismus<br />
sondern abhängig von qualifizierten<br />
Mehrheiten. Eingriffsrechte zur vorbeugenden<br />
Eliminierung oder Reduzierung riskanter Aktivitäten<br />
oder Engagements sind begrenzt. Zumal<br />
die Absorptionsfähigkeit der Unterstützungsfonds<br />
in der Krise mit mehreren signifikanten<br />
Fällen ohne zusätzliche Beiträge überfordert<br />
wäre. Die Korrelation zwischen risikobereinigten<br />
Beiträgen und den Ergebnissen des Risiko-