Ausgabe 03 / 2010 - BankPraktiker
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aktuelle Situation am Liquiditätsmarkt ist ein<br />
trauriges Ergebnis dessen. In Summe sind die<br />
Anforderungen der MaRisk somit als gut und<br />
praxisnah zu bezeichnen.<br />
2. Umsetzungsempfehlungen für die<br />
Institute<br />
Obwohl die Anforderungen der MaRisk auf<br />
den ersten Blick einfach und logisch erscheinen,<br />
dürfte jedoch die konkrete Umsetzung zu<br />
einem erheblichen Aufwand führen. Folgende<br />
Abbildung 3: Anforderungen der MaRisk an Stresstests 9<br />
Dinge sollten aus Sicht der Autoren beachtet<br />
werden:<br />
Schon vor Definition der Szenarien muss die<br />
aufbau- und ablauforganisatorische Verankerung<br />
von Stresstests sichergestellt werden –<br />
nicht umsonst sind die wesentlichen Aspekte<br />
von Stresstests im Bereich „Risikosteuerungs-<br />
und -controllingprozesse“ geregelt.<br />
Erst danach sind sinnvolle Stresstest zu modellieren,<br />
die sowohl Sensitivitätstests als auch<br />
Artikel Inhalt<br />
AT 4.3.2 Satz 3<br />
Stresstests sind für alle vier wesentlichen Risiken durchzuführen.<br />
Risikokonzentrationen und Risiken aus außerbilanziellen Geschäften sind<br />
zu berücksichtigen.<br />
Stresstests müssen auch auf Institutsebene durchgeführt werden.<br />
Sowohl Sensitivitätstests als auch Szenarioanalysen sind durchzuführen.<br />
AT 4.3.2 Satz 4 Stresstests sollen auch außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse<br />
abbilden.<br />
Sowohl historische als auch hypothetische Verfahren sind anzuwenden.<br />
Die strategische Ausrichtung eines Institutes und sein wirtschaftliches<br />
Umfeld sind bei Festlegung der Szenarien zu berücksichtigen.<br />
AT 4.3.2 Satz 5 Die Angemessenheit der Stresstests ist in regelmäßigen Abständen, mind.<br />
jährlich zu überprüfen.<br />
AT 4.3.2 Satz 6 Die Ergebnisse der Stresstests sind „auch bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit<br />
angemessen zu berücksichtigen 10 “<br />
Dies bedeutet nicht, dass diese unbedingt in quantitativer Hinsicht mit gegen<br />
die Risikotragfähigkeit gerechnet werden müssen.<br />
AT 4.3.2 Satz 7 Die Geschäftsleitung ist regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests zu<br />
informieren.<br />
Neben den Ergebnissen der Stresstests sind v.a. ihre potenziellen Auswirkungen<br />
auf die Risikosituation und die Risikodeckungspotenziale darzustellen.<br />
Die Annahmen der Stresstestszenarien sind offen zu legen.<br />
AT 4.5 Satz 5 Auch auf Gruppenebene sind für alle wesentlichen Risiken Stresstests durchzuführen.<br />
BTR 3 Satz 7 Für Liquiditätsrisiken sind regelmäßig Stresstests zu rechnen.<br />
Hierbei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen zu berücksichtigen.<br />
Es sind unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde zu legen.<br />
Für kapitalmarktorientierte Institute gelten verschärfte Anforderungen:<br />
Sie haben neben internen Ursachen (Verschlechterung des eigenen Ratings)<br />
auch externe Ursachen wie Ausfall zentraler Kontrahenten und Kursverfall<br />
auf Sekundärmärkten zu simulieren. Zudem sind beide Ursache miteinander<br />
zu kombinieren.<br />
BTR 3 Satz 8 Die Ergebnisse der Stresstests sind bei Maßnahmen und deren Würdigung<br />
zu berücksichtigen.<br />
BTR 3 Satz 10 Die Geschäftsleitung ist regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests im<br />
Liquiditätsrisiko zu informieren.<br />
<strong>03</strong> / <strong>2010</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Oft werden Szenarien<br />
als zu unwahrscheinlich<br />
abgetan,<br />
so dass eine tendenzielleUnterschätzung<br />
der Risiken im<br />
Stressfall auftritt. «<br />
9 Eigene Darstellung in Anlehnung an BaFin,<br />
a. a. O. (Fn. 1).<br />
10 Vgl. BaFin, a. a. O. (Fn. 1), AT 4.3.2 Satz 6.<br />
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