Niederschrift - Stadt Kaiserslautern
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Bauvorhaben wasserrechtlich zulässig ist und auch keine Versagungsgründe gemäß<br />
§ 31, 33 oder 35 Baugesetzbuch vorliegen, sollte der Errichtung des<br />
Regenrückhaltebeckens zugestimmt werden.<br />
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu<br />
erteilen. Die Maßnahme soll voraussichtlich nächstes Jahr durchgeführt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsbeirat empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens zur Errichtung des<br />
Regenüberlaufbeckens, wie von der <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Kaiserslautern</strong><br />
vorgeschlagen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
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5. Verwendung des dem Ortsbeirat zur Verfügung stehenden Budgets<br />
Ortsvorsteher Walter bittet um Zustimmung zu der mit den Fraktionsvorsitzenden<br />
gefassten Vorwegentscheidung (Anlage) zur Übertragung der restlichen Budgetmittel<br />
im Vermögenshaushalt aus den Jahren 2007 und 2008.<br />
Beschluss:<br />
Der Vorwegentscheidung zur Mittelübertragung der Restmittel aus 2007 und 2008 im<br />
Vermögenshaushalt wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Weiterhin bittet Ortsvorsteher Walter, den Beschluss vom 21.08.2008 über die<br />
Ausgabe in Höhe von 500,- € für den Jugendtreff dahingehend abzuändern, dass die<br />
Summe auf 800,- € erhöht wird. Für diese Summe solle eine Küchenzeile für den<br />
Jugendraum beschafft werden. Ein entsprechendes Angebot der Fa. Möbel Martin<br />
liegt vor, er bitte um Zustimmung. Das Referat Gebäudewirtschaft werde die<br />
Installation vornehmen.<br />
Der Ortsbeirat fasst folgenden Beschluss: