Muster Vorsorgeausweis - GastroSocial
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Erklärungen zum <strong>Vorsorgeausweis</strong><br />
Vorsorgelösung:<br />
• Beim Vorsorgeplan Uno sind alle BVG-pflichtigen Arbeitnehmenden<br />
versichert, welche dem L-GAV des Gastgewerbes<br />
unterstellt sind.<br />
• Beim Vorsorgeplan Scala sind jene BVG-pflichtige Arbeitnehmende<br />
versichert, die in gastro-, hotel- und tourismusnahen<br />
Bereichen tätig sind sowie Selbstständigerwerbende.<br />
Lohndaten:<br />
• Ihr massgebender Bruttolohn entspricht dem AHV-Lohn.<br />
• Der Koordinationsabzug (2011: CHF 24'360.–) entspricht<br />
dem Teil, welcher bereits über die 1. Säule versichert ist.<br />
• Bruttolohn minus Koordinationsabzug ergibt den versicherten<br />
Lohn. Im Vorsorgeplan Integral fällt der Koordinationsabzug<br />
weg.<br />
• Minimum versicherter Lohn im 2011: CHF 3'480.–<br />
• Maximum versicherter Lohn im 2011: CHF 59'160.–, bei<br />
Zusatzversicherungen gemäss Reglement.<br />
Altersleistungen:<br />
• Das voraussichtliche Alterskapital wird mit den künftigen<br />
Altersgutschriften und Zinsen bis zum Pensionierungsalter<br />
hochgerechnet.<br />
• Der Zinssatz von 2.0% für diese Hochrechung entspricht<br />
einem theoretischen Durchschnittssatz, welcher langfristig<br />
erreicht werden sollte.<br />
• Ihre Altersrente wird anhand des voraussichtlichen Alterskapitals<br />
mit dem Umwandlungssatz berechnet (2011:<br />
6.95% für Männer und 6.9% für Frauen im BVG-Teil,<br />
6.5% überobligatorisch). Bei vorzeitiger Pensionierung<br />
wird der Umwandlungssatz um 0.2% pro Jahr gekürzt<br />
(Ausnahme: BVG-Teil beim Vorsorgeplan Uno), bei Rentenaufschub<br />
pro Jahr um 0.2% erhöht.<br />
• Die Alterspartnerrente entspricht 60%, die Alterskinderrente<br />
20% der Altersrente.<br />
• Es besteht die Möglichkeit, das Kapital anstelle der Altersrente<br />
zu beziehen. Eine Kombination von Kapital (50%/<br />
25%) und Rente ist ebenso möglich. Kapitalbezüge müssen<br />
6 Monate im Voraus angemeldet werden.<br />
Alterskonto:<br />
• Verlauf Ihres persönlichen Alterskontos bei der<br />
<strong>GastroSocial</strong> Pensionskasse. Die Spalte «Total» zeigt Ihr<br />
Altersguthaben, die Spalte «BVG» entspricht dem gesetzlichen<br />
Minimum.<br />
Information Zinssatz:<br />
• Der Zinssatz <strong>GastroSocial</strong> entspricht dem gutgeschriebenen<br />
Zinssatz auf Ihrem Alterskonto. Der Zinssatz BVG<br />
zeigt das gesetzliche Minimum.<br />
Risikoleistungen:<br />
• Ihre Invalidenrente beträgt 40% des versicherten Lohns.<br />
In der Zusatzversicherung gemäss Reglement.<br />
• Die Partnerrente beträgt 25% des versicherten Lohns.<br />
In der Zusatzversicherung gemäss Reglement.<br />
• Die Versicherung des Konkubinatspartners muss vorgängig<br />
angemeldet sein (möglich, wenn seit mindestens<br />
5 Jahren ein gemeinsamer Haushalt bestand).<br />
• Die Kinderrenten (bei Invalidität und Todesfall) betragen<br />
10% des versicherten Lohns.<br />
• Je nach Zusatzversicherung ist ein Todesfallkapital versichert.<br />
Beitragsbefreiung:<br />
• Nach 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit und Unfall<br />
übernimmt <strong>GastroSocial</strong> die Beiträge.<br />
Einkauf:<br />
• Gerne berechnen wir Ihnen Ihre Einkaufsmöglichkeit. Sie<br />
erhöhen dadurch die Altersleistungen und verringern das<br />
steuerbare Einkommen.<br />
• Einkäufe können innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in<br />
Kapitalform bezogen werden. Einkäufe in den 3 Jahren<br />
vor der Pensionierung lösen automatisch den Rentenbezug<br />
aus.<br />
• Melden Sie sich beim Team Freizügigkeiten.<br />
Wohneigentumsförderung:<br />
• Sie haben unter Einhaltung gewisser Bestimmungen die<br />
Möglichkeit, Kapital für Wohneigentum zu beziehen oder<br />
zu verpfänden.<br />
• Kontaktieren Sie das Team Freizügigkeiten.<br />
Ein- und Austritt:<br />
• Ab dem 1. Januar Ihres 25. Geburtstages haben Sie Anspruch<br />
auf eine Austrittsleistung, welche Ihrem Alterskapital<br />
entspricht.<br />
• Stellen Sie sicher, dass Ihr Alterskapital der 2. Säule<br />
immer bei der aktuellen Pensionskasse ist.<br />
• Die entsprechenden Formulare finden Sie auf<br />
www.gastrosocial.ch.<br />
• Erbringen Sie den Nachweis, können Sie die Barauszahlung<br />
Ihrer Austrittsleistung verlangen,<br />
- bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit<br />
- wenn die Austrittsleistung weniger als Ihr persönlicher<br />
Jahresbeitrag beträgt<br />
- bei endgültigem Verlassen der Schweiz (lesen Sie unser<br />
Merkblatt auf www.gastrosocial.ch)<br />
Reglemente, Broschüren, Downloads<br />
• Alles kompakt unter www.gastrosocial.ch<br />
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