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Muster Vorsorgeausweis - GastroSocial

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TT.MM.JJJJ / 756.1111.1111.11<br />

<strong>Vorsorgeausweis</strong> 201x<br />

Versicherte(r): BEISPIEL FRITZ AHV-Nr.: 756.1111.1111.11<br />

Versicherung: UNO BASIS Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ<br />

Lohndaten<br />

Massgebender Jahres-Bruttolohn 63'600 Versicherter Jahreslohn 39'240<br />

Altersleistungen<br />

Voraussichtliches Alterskapital bei Pensionierung (Hochrechnung mit 2.00%) 308'995<br />

Voraussichtliche jährliche Altersrente 21'012<br />

Alters-Partnerrente 12'606<br />

Alters-Kinderrente 4'202<br />

Alterskonto Total Invaliditätsleistungen<br />

BVG<br />

Stand per 01.01.201x 4'006 4'006 Invalidenrente 15'696<br />

+ Altersgutschriften 2'082 2'082 Invaliden-Kinderrente 3'924<br />

+ Verzinsung 80 80<br />

+ Eintrittsgeld / Einkauf 0 0 Todesfallleistungen<br />

- Freizügigkeitsleistung / WEF 0 0<br />

Stand per 31.12.201x 6'168 6'168 Partnerrente 9'810<br />

Waisenrente 3'924<br />

Information<br />

Zinssatz <strong>GastroSocial</strong> 2.00%<br />

Zinssatz BVG 2.00%<br />

P.P. CH – 5001 Aarau<br />

Vertraulich<br />

Herr<br />

BEISPIEL FRITZ<br />

Restaurant Beispiel<br />

9999 Beispiel<br />

Mit der Lohnentwicklung oder mit gesetzlichen Änderungen können die Leistungen zu- oder abnehmen. Die Auszahlung von<br />

Leistungen erfolgt nach den tatsächlichen Verhältnissen und gemäss Reglement.<br />

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Erklärungen zum <strong>Vorsorgeausweis</strong><br />

Vorsorgelösung:<br />

• Beim Vorsorgeplan Uno sind alle BVG-pflichtigen Arbeitnehmenden<br />

versichert, welche dem L-GAV des Gastgewerbes<br />

unterstellt sind.<br />

• Beim Vorsorgeplan Scala sind jene BVG-pflichtige Arbeitnehmende<br />

versichert, die in gastro-, hotel- und tourismusnahen<br />

Bereichen tätig sind sowie Selbstständigerwerbende.<br />

Lohndaten:<br />

• Ihr massgebender Bruttolohn entspricht dem AHV-Lohn.<br />

• Der Koordinationsabzug (2011: CHF 24'360.–) entspricht<br />

dem Teil, welcher bereits über die 1. Säule versichert ist.<br />

• Bruttolohn minus Koordinationsabzug ergibt den versicherten<br />

Lohn. Im Vorsorgeplan Integral fällt der Koordinationsabzug<br />

weg.<br />

• Minimum versicherter Lohn im 2011: CHF 3'480.–<br />

• Maximum versicherter Lohn im 2011: CHF 59'160.–, bei<br />

Zusatzversicherungen gemäss Reglement.<br />

Altersleistungen:<br />

• Das voraussichtliche Alterskapital wird mit den künftigen<br />

Altersgutschriften und Zinsen bis zum Pensionierungsalter<br />

hochgerechnet.<br />

• Der Zinssatz von 2.0% für diese Hochrechung entspricht<br />

einem theoretischen Durchschnittssatz, welcher langfristig<br />

erreicht werden sollte.<br />

• Ihre Altersrente wird anhand des voraussichtlichen Alterskapitals<br />

mit dem Umwandlungssatz berechnet (2011:<br />

6.95% für Männer und 6.9% für Frauen im BVG-Teil,<br />

6.5% überobligatorisch). Bei vorzeitiger Pensionierung<br />

wird der Umwandlungssatz um 0.2% pro Jahr gekürzt<br />

(Ausnahme: BVG-Teil beim Vorsorgeplan Uno), bei Rentenaufschub<br />

pro Jahr um 0.2% erhöht.<br />

• Die Alterspartnerrente entspricht 60%, die Alterskinderrente<br />

20% der Altersrente.<br />

• Es besteht die Möglichkeit, das Kapital anstelle der Altersrente<br />

zu beziehen. Eine Kombination von Kapital (50%/<br />

25%) und Rente ist ebenso möglich. Kapitalbezüge müssen<br />

6 Monate im Voraus angemeldet werden.<br />

Alterskonto:<br />

• Verlauf Ihres persönlichen Alterskontos bei der<br />

<strong>GastroSocial</strong> Pensionskasse. Die Spalte «Total» zeigt Ihr<br />

Altersguthaben, die Spalte «BVG» entspricht dem gesetzlichen<br />

Minimum.<br />

Information Zinssatz:<br />

• Der Zinssatz <strong>GastroSocial</strong> entspricht dem gutgeschriebenen<br />

Zinssatz auf Ihrem Alterskonto. Der Zinssatz BVG<br />

zeigt das gesetzliche Minimum.<br />

Risikoleistungen:<br />

• Ihre Invalidenrente beträgt 40% des versicherten Lohns.<br />

In der Zusatzversicherung gemäss Reglement.<br />

• Die Partnerrente beträgt 25% des versicherten Lohns.<br />

In der Zusatzversicherung gemäss Reglement.<br />

• Die Versicherung des Konkubinatspartners muss vorgängig<br />

angemeldet sein (möglich, wenn seit mindestens<br />

5 Jahren ein gemeinsamer Haushalt bestand).<br />

• Die Kinderrenten (bei Invalidität und Todesfall) betragen<br />

10% des versicherten Lohns.<br />

• Je nach Zusatzversicherung ist ein Todesfallkapital versichert.<br />

Beitragsbefreiung:<br />

• Nach 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit und Unfall<br />

übernimmt <strong>GastroSocial</strong> die Beiträge.<br />

Einkauf:<br />

• Gerne berechnen wir Ihnen Ihre Einkaufsmöglichkeit. Sie<br />

erhöhen dadurch die Altersleistungen und verringern das<br />

steuerbare Einkommen.<br />

• Einkäufe können innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in<br />

Kapitalform bezogen werden. Einkäufe in den 3 Jahren<br />

vor der Pensionierung lösen automatisch den Rentenbezug<br />

aus.<br />

• Melden Sie sich beim Team Freizügigkeiten.<br />

Wohneigentumsförderung:<br />

• Sie haben unter Einhaltung gewisser Bestimmungen die<br />

Möglichkeit, Kapital für Wohneigentum zu beziehen oder<br />

zu verpfänden.<br />

• Kontaktieren Sie das Team Freizügigkeiten.<br />

Ein- und Austritt:<br />

• Ab dem 1. Januar Ihres 25. Geburtstages haben Sie Anspruch<br />

auf eine Austrittsleistung, welche Ihrem Alterskapital<br />

entspricht.<br />

• Stellen Sie sicher, dass Ihr Alterskapital der 2. Säule<br />

immer bei der aktuellen Pensionskasse ist.<br />

• Die entsprechenden Formulare finden Sie auf<br />

www.gastrosocial.ch.<br />

• Erbringen Sie den Nachweis, können Sie die Barauszahlung<br />

Ihrer Austrittsleistung verlangen,<br />

- bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit<br />

- wenn die Austrittsleistung weniger als Ihr persönlicher<br />

Jahresbeitrag beträgt<br />

- bei endgültigem Verlassen der Schweiz (lesen Sie unser<br />

Merkblatt auf www.gastrosocial.ch)<br />

Reglemente, Broschüren, Downloads<br />

• Alles kompakt unter www.gastrosocial.ch<br />

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