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monatiger Baudauer) im Freien, vor den betroffenen Wohngebäuden der Nachbarschaft die<br />

folgenden Grenzwerte einzuhalten:<br />

Schallpegelgrenzwerte für Baulärmimmissionen: Wohngebäude in derzeitiger Grenzwert für<br />

Bestandslärmsituation LA,eq Beurteilungspegel Baulärm:<br />

Tagzeit (0600-1900 Uhr): 55 dB 60 dB für Lr, Bau > 55 dB 65 dB für Lr, Bau<br />

Abendzeit (1900-2200 Uhr): 55 dB 55 dB für Lr, Bau > 55 dB 60 dB für Lr, Bau<br />

Nachtzeit (2200-0600 Uhr): generell 50 dB für Lr, Bau 45 dB für Dauergeräusche<br />

Im Überschreitungsfall sind einvernehmlich zusätzliche Schallschutzmaßnahmen auszuführen<br />

oder sonstige zielführende Konsequenzen zu treffen. Über Beschwerden der Nachbarn<br />

und allfällig erfolgten Überschreitungen und die erfolgten Konsequenzen ist unter Einbeziehung<br />

der Bau-Kontaktperson ein Protokoll zu führen, aufzubewahren und der UVP-Behörde<br />

auf Verlangen vorzulegen.<br />

III.4.6 Die in der vorliegenden UVE bzw. im Einreichprojekt 2010 mit Ergänzung 2011 zur Ausführung<br />

vorgesehen Lärmschutzmaßnahmen (örtliche Situierung, Längen und Höhen und<br />

schallabsorbierende Ausstattung, Festlegung und Einhaltung von Schallemissionsbegrenzungen)<br />

sind unter Hinweis auf die ergänzenden fachlichen Darstellungen zur Frage M 4.1<br />

des Umweltverträglichkeitsgutachtens jedenfalls im vollen Umfang herzustellen und nach<br />

Fertigstellung zu überprüfen.<br />

III.4.7 Über die Ergebnisse der nach dem obigen Punkt III.4.6 vorgenommenen Überprüfungen<br />

sind der UVP-Behörde auf Verlangen entsprechende Berichte vorzulegen.<br />

III.4.8 Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme<br />

der unbedingt notwendigen Tätigkeiten grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich<br />

eines lärmarmen und erschütterungsarmen Baubetriebes, Auswahl der Bauverfahren<br />

mit Einsatz erschütterungsarmer Baugeräte, die Vornahme der Risskartierung, Erschütterungsüberwachung,<br />

sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Notwendige Abweichungen<br />

mit Unterschreitung der in der erschütterungstechnischen Untersuchung (Univ.<br />

Prof. Dr. Steinhauser, Wien) Unbedenklichkeitsentfernungen von Bauarbeiten zu gefährdeten<br />

Objekten sind unter besonderer Überwachung mit Immissionskontrolle und ausreichenden<br />

Schutzmaßnahmen vorzunehmen und den betroffenen Eigentümern und Bewohnern<br />

bekannt zu geben.<br />

III.4.9 Unter Hinweis auf die Anforderungen nach den obigen Punkt II.4.8 sind ausreichende Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

zu treffen, dass die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit<br />

vR,max nach ÖNORM S 9020 an den Fundamenten von Wohnobjekten den<br />

Wert von 4 mm/s nicht überschreitet.<br />

III.4.10 Über die in den Punkten III.4.3 bis III.4.5 und III.4.8 bis III.4.9 angeführten Abweichungen<br />

des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle Lärmbeschwerden der Nachbarn und der<br />

daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen, aufzubewahren und<br />

auf Verlangen der Behörde vorzulegen.<br />

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