Bescheid
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monatiger Baudauer) im Freien, vor den betroffenen Wohngebäuden der Nachbarschaft die<br />
folgenden Grenzwerte einzuhalten:<br />
Schallpegelgrenzwerte für Baulärmimmissionen: Wohngebäude in derzeitiger Grenzwert für<br />
Bestandslärmsituation LA,eq Beurteilungspegel Baulärm:<br />
Tagzeit (0600-1900 Uhr): 55 dB 60 dB für Lr, Bau > 55 dB 65 dB für Lr, Bau<br />
Abendzeit (1900-2200 Uhr): 55 dB 55 dB für Lr, Bau > 55 dB 60 dB für Lr, Bau<br />
Nachtzeit (2200-0600 Uhr): generell 50 dB für Lr, Bau 45 dB für Dauergeräusche<br />
Im Überschreitungsfall sind einvernehmlich zusätzliche Schallschutzmaßnahmen auszuführen<br />
oder sonstige zielführende Konsequenzen zu treffen. Über Beschwerden der Nachbarn<br />
und allfällig erfolgten Überschreitungen und die erfolgten Konsequenzen ist unter Einbeziehung<br />
der Bau-Kontaktperson ein Protokoll zu führen, aufzubewahren und der UVP-Behörde<br />
auf Verlangen vorzulegen.<br />
III.4.6 Die in der vorliegenden UVE bzw. im Einreichprojekt 2010 mit Ergänzung 2011 zur Ausführung<br />
vorgesehen Lärmschutzmaßnahmen (örtliche Situierung, Längen und Höhen und<br />
schallabsorbierende Ausstattung, Festlegung und Einhaltung von Schallemissionsbegrenzungen)<br />
sind unter Hinweis auf die ergänzenden fachlichen Darstellungen zur Frage M 4.1<br />
des Umweltverträglichkeitsgutachtens jedenfalls im vollen Umfang herzustellen und nach<br />
Fertigstellung zu überprüfen.<br />
III.4.7 Über die Ergebnisse der nach dem obigen Punkt III.4.6 vorgenommenen Überprüfungen<br />
sind der UVP-Behörde auf Verlangen entsprechende Berichte vorzulegen.<br />
III.4.8 Die in der UVE getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Baustellenarbeitszeiten (mit Ausnahme<br />
der unbedingt notwendigen Tätigkeiten grundsätzlich nur Tagbetrieb) und hinsichtlich<br />
eines lärmarmen und erschütterungsarmen Baubetriebes, Auswahl der Bauverfahren<br />
mit Einsatz erschütterungsarmer Baugeräte, die Vornahme der Risskartierung, Erschütterungsüberwachung,<br />
sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Notwendige Abweichungen<br />
mit Unterschreitung der in der erschütterungstechnischen Untersuchung (Univ.<br />
Prof. Dr. Steinhauser, Wien) Unbedenklichkeitsentfernungen von Bauarbeiten zu gefährdeten<br />
Objekten sind unter besonderer Überwachung mit Immissionskontrolle und ausreichenden<br />
Schutzmaßnahmen vorzunehmen und den betroffenen Eigentümern und Bewohnern<br />
bekannt zu geben.<br />
III.4.9 Unter Hinweis auf die Anforderungen nach den obigen Punkt II.4.8 sind ausreichende Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />
zu treffen, dass die maximale resultierende Schwinggeschwindigkeit<br />
vR,max nach ÖNORM S 9020 an den Fundamenten von Wohnobjekten den<br />
Wert von 4 mm/s nicht überschreitet.<br />
III.4.10 Über die in den Punkten III.4.3 bis III.4.5 und III.4.8 bis III.4.9 angeführten Abweichungen<br />
des üblichen Baubetriebes, sowie über eventuelle Lärmbeschwerden der Nachbarn und der<br />
daraus abgeleiteten Konsequenzen sind kurze Protokolle anzufertigen, aufzubewahren und<br />
auf Verlangen der Behörde vorzulegen.<br />
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