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Bescheid

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Das Vorhaben wurde dabei von der Projektwerberin 2010 und auch noch bis Mitte 2011 den verschiedenen<br />

Bürgerversammlungen („Runder Tisch“) in den Wiener Bezirken Favoriten und Liesing,<br />

sowie in den Gemeinden Hennersdorf und Vösendorf vorgestellt und ausführlich diskutiert. Die<br />

dabei vorgebrachten, aus Sicht der Projektwerberin vertretbaren Änderungswünsche wurden in<br />

das Projekt nachträglich eingearbeitet, beispielsweise zusätzlicher Lärmschutz, Grüninseln, Windschutzpflanzungen,<br />

gestaltete und bepflanzte Geländehügel oder niedrigere Beleuchtungsmasten.<br />

Den Anrainern wurde der Betrieb eines Container – Terminals in der Freudenau und eines modernen<br />

ÖBB – Logistik – Zentrums in Linz demonstriert und so auch manchmal unbegründete Befürchtungen<br />

und Ängste abgebaut.<br />

Seitens der Behörde wurde der Öffentlichkeit in den im Folgenden angeführten Verfahrensschritten<br />

die Möglichkeit zur Information (Einsichtnahme) und Stellungnahme gegeben:<br />

17.Mai. - 1. Juli .2011, öffentliche Auflage und Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme<br />

des Antrags und der Projektunterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung,<br />

Trassengenehmigungspläne, Bauentwurf und Gutachten gem. §31a EisbG) gem. § 24 Abs<br />

8 UVP-G 2000 iVm § 9 leg. cit. und §§ 44a und 44b AVG<br />

25. Oktober bis 22. November 2011, öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />

(Sämtliche Projektunterlagen wurden ebenfalls in aktueller Form mit aufgelegt)<br />

gem. § 24e Abs 2 UVP-G 2000<br />

22.November 2011 öffentliche Erörterung gem § 24 c AVG<br />

22. Und 23.November 2011 öffentliche mündliche Verhandlung gem. § 24 Abs 7 iVm<br />

§ 16 Abs 1 UVPG 2000, §§ 44d, 44e AVG<br />

Umweltverträglichkeit<br />

Die Beschreibung der zahlreichen und umfangreichen Maßnahmen ist der Umweltverträglichkeitserklärung<br />

und dem schlüssigen und nachvollziehbaren Umweltverträglichkeitsgutachten sowie den<br />

Aussagen der Sachverständigen in der Verhandlungsschrift zu entnehmen bzw. ist auf diese zu<br />

verweisen. Bei Einhaltung der in der Umweltverträglichkeitserklärung angeführten und der im<br />

Umweltverträglichkeiitsgutachten und der Verhandlungsschrift angeführten zwingenden Maßnahmen<br />

bzw. Maßnahmen zur Beweissicherungen, welche von der Behörde als Nebenbestimmungen<br />

in den <strong>Bescheid</strong> übernommen wurden ist jedenfalls von der Umweltverträglichkeit des gegenständlichen<br />

Vorhabens auszugehen.<br />

Die Antragstellerin wird ausdrücklich auf die im Umweltverträglichkeitsgutachten angeführten empfohlenen<br />

Maßnahmen hingewiesen, welche zu einer Verbesserung der Umwelt- und<br />

Vorhabenssituation über das unbedingt erforderliche Ausmaß hinaus – führen würden.<br />

Zusammenfassung der Entscheidungsgründe<br />

Abschließend kann zusammenfassend festgehalten werden, dass im Ergebnis dem gegenständlichen<br />

Projekt unter Zugrundelegung der vorgelegten Unterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung<br />

samt Unterlagen, Trassenverordnungspläne, Bauentwurf), des vorgelegten Gutachtens gemäß §<br />

31a EisbG, dem Umweltverträglichkeitsgutachten sowie den seitens der Parteien und Beteiligten<br />

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