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Die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass alleine dadurch die Hst. Inzersdorf Ort im Allgemeinen<br />

und der Betrieb der Hst. Inzersdorf Ort im Besonderen in einem räumlichen und sachlichen<br />

Zusammenhang steht ist jedoch falsch.<br />

Ein räumlicher Zusammenhang mehrerer Eingriffe ist dann anzunehmen, wenn durch die verschiedenen<br />

Eingriffe Überlagerungen von Umweltauswirkungen (im Sinne kumulativer und additiver<br />

Effekte) zu erwarten sind (US 27. 11. 2008, 4A/2008/11-59 Klagenfurt Seeparkhotel; Bergthaler<br />

in Bergthaler/Weber/Wimmer Kap III Rz 23; Ennöckl/Raschauer, UVP-G 2 § 2 Rz 10; Baumgartner,<br />

RdU 2009, 46, Schmelz/Schwarzer UVP-G-ON 1.00 § 2 Rz 30 (www.rdb.at) Stand: Juli 2011<br />

).Alleine die örtliche Nähe ist somit nicht ausreichend für einen räumlichen Zusammenhang.<br />

Welche kumulativen und additiven Umweltauswirkungen die Auflassung des Personenhalts<br />

Inzersdorf Ort, welche räumlich eindeutig außerhalb des Projektsgebietes situiert ist, mit dem gegenständlichen<br />

Terminalprojekt beinhaltet, wurde seitens der Bürgerinitiative nicht ausgeführt.<br />

Für einen sachlichen Zusammenhang sprechen insbesondere ein einheitlicher Betriebszweck und<br />

ein Gesamtkonzept. Dabei ist die deklarierte Absicht des Projektwerbers (der Projektwerber) maßgeblich.<br />

Indizien für die Absicht eines einheitlichen Betriebszwecks sind zB gemeinsam genutzte<br />

Anlagenteile, gemeinsame Dispositionsbefugnisse, gemeinsame Verkehrskonzepte, gemeinsame<br />

Planung, eine gemeinsame Vermarktung, der einheitliche optische Eindruck usw). Maßgeblich ist<br />

eine Gesamtbetrachtung; die Indizienlage muss entsprechend verdichtet sein, um ein einheitliches<br />

Vorhaben annehmen zu können; das bloße Vorliegen sinnvoller Abstimmungen zwischen verschiedenen<br />

Vorhaben (und Projektwerbern) führt noch nicht zur Annahme eines einheitlichen Vorhabens.<br />

(Schmelz/Schwarzer UVP-G-ON 1.00 § 2 Rz 30 (www.rdb.at) Stand: Juli 2011 )<br />

Die Maßnahme der Auflassung des Personenhaltes ist nicht in den Projektunterlagen enthalten.<br />

Der Terminal Wien Inzersdorf ist eine Infrastrukturanlage für den Güterverkehr und wird östlich der<br />

Pottendorfer Linie (l.d.B.) auf Höhe des Bf. Blumenthal von km 5,644 – km 8,915 errichtet. Die Haltestelle<br />

Inzersdorf Ort ist eine Personenverkehrsanlage. Somit ist hier, über ein auf einer Eisenbahnstrecke<br />

jedenfalls erforderliches gemeinsame Verkehrs- bzw. Betriebskonzept hinaus, ein<br />

Gesamtkonzept und ein einheitliches Betriebskonzept nicht erkennbar.<br />

Auch der von der Bürgerinitiative vorgelegten Fahrgastinformation der ÖBB-Infrastruktur AG ist<br />

kein Zusammenhang mit dem verfahrensgegenständlichen Terminal zu entnehmen. Es erfolgt nur<br />

der Hinweis, dass mit der Eröffnung des neuen Hst. Blumental der Personenhalt Inzersdorf Ort<br />

aufgelassen werden wird. Angemerkt wird auch, dass die Hst Blumental mit Herbst 2011 aufgelassen<br />

wurde, seitens des Terminals aber jetzt erst das Genehmigungsverfahren läuft und so allenfalls<br />

frühestens im 2. Halbjahr 2012 mit den ersten Bauarbeiten begonnen werden könnte. Es fehlt<br />

somit jedweder Anhaltspunkt, dass die Errichtung des Terminals für die Auflassung des Personenhalts<br />

Inzersdorf in irgendeiner Form kausal wäre.<br />

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