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Anzumerken ist, dass einige Datierungen den Anschein erwecken, als wären sie nachträglich hinzugefügt<br />

wurden (anderer Stift mit anderer Farbe oder anderes Schriftbild) und somit von noch<br />

allenfalls noch mehr nicht dem § 19 Abs 4 UVP-G 2000 entsprechenden Unterschriften auszugehen<br />

ist.<br />

Es liegen somit liegen maximal nur 171 gültige Unterschriften vor. Die „Bürgerinitiative“ hat sich<br />

somit nicht ordnungsgemäß gebildet und deshalb keine Parteistellung erlangt und war das Begehren<br />

somit mangels Parteistellung zurückzuweisen.<br />

Das Nichtzustandekommen einer Bürgerinitiative bedeutet aber nicht, dass die Einwendungen im<br />

Verfahren unbeachtlich sind, vielmehr sind die Einwendungen als solche von Einzelpersonen zu<br />

beurteilen.<br />

Wie dem “Anmeldungsschreiben“ und den einzelnen Stellungnahmen zu entnehmen ist, haben die<br />

Unterzeichner ihren Wohnsitz im Bereich Ober- und Unterlaa sowie Kledering und fordern eine<br />

begleitenden Schallschutz auf der Donauländebahn für die Wohngebiete in diesem Bereich. Insbesondere<br />

wird die Verlängerung der bereits bestehenden Lärmschutzwand ab Ende<br />

Hämmerlegasse bis bis Kledering sowie die Garantie für die Einschränkung von Nachtfahrten auf<br />

unbedingte Notwendigkeit auf der gesamten Strecke, Verzicht auf unnötige Signalabgabe nächtens,<br />

sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Tempolimits für Züge im Bereich Oberlaa gefordert.<br />

Diesbezüglich wird inhaltlich auf die fachliche Beantwortung der Fragen durch die Sachverständigen<br />

im UVP-Gutachten. (Punkt 5.13 E 2 bis E 1.3 auf den Seite 332 und 333 des Gutachtens) hingewiesen.<br />

Hinsichtlich der behaupteten Lärmbeeinträchtigung durch die Donauländebahn im Bereich Ober-,<br />

Unterlaa und Kledering durch den vermehrten Zugverkehr aus dem Betrieb des Terminals wird auf<br />

die Aussage des Sachverständigen für Lärmschutz verwiesen, wonach im Prognosezeitraum bis<br />

2025 zwar täglich 124 Zügen mehr als 2009 auf der Donauländebahn verkehren werden, davon<br />

aber nur 30 Güterzüge und 13 Dienstzüge auf den Güterterminal Inzersdorf entfallen. Durch die<br />

letztgenannten, durch den Güterterminal indizierten Züge wird die kausale Einflussgröße des<br />

TWIN mit ca. 15% beziffert und der schalltechnische Einfluss des TWIN mit ca. 1 dB als sehr gering<br />

beurteilt. Eine Zunahme um 1 dB ist aus medizinischer Sicht (UVE Fachbeitrag Humanmedizin,<br />

Seite 38 – auf diesen verweist auch der humanmedizinische Sachverständige) nicht wahrnehmbar<br />

bzw. allenfalls nur von sehr geübten Personen gerade wahrnehmbar.<br />

Der bezughabende Bereich zählt daher nicht mehr zu der vom Vorhaben erheblich beeinträchtigte<br />

Umwelt und wurde der Untersuchungsraum durch die Projektwerberin hinsichtlich der Wirkfaktoren<br />

Lärm und Erschütterungen auf das Schutzgut Mensch richtig abgegrenzt. Somit ist gemäß § 19<br />

Abs. 1 Z 1 oder 2 UVP-G 2000 hinsichtlich der einzelnen Unterzeichner keine Parteistellung gegeben<br />

und war der Antrag zurückzuweisen.<br />

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