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Bescheid

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Errichtung bzw Verbreiterung der Brücke über den Liesingbach samt zugehöriger Verbreiterung<br />

der Widerlager und Pfeiler<br />

II.10. Die Genehmigung umfasst die Rodung nachstehender Waldflächen:<br />

in der Katastralgemeinde Rothneusiedl:<br />

KG EZ Gst.-<br />

Nr<br />

Eigentümer<br />

Dauernde<br />

Rodung (m²)<br />

Befristete<br />

Rodung<br />

(m²)<br />

01106<br />

Rothneusiedl<br />

36 106/1 Stadt Wien, 1082 Wien, Rathaus 11.200 m² 400 m²<br />

GESAMT 11.200 m² 400 m²<br />

III. Nebenbestimmungen<br />

Mit der Genehmigung werden der ÖBB-Infrastruktur AG die Einhaltung bzw. Erfüllung der nachstehend<br />

angeführten Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) vorgeschrieben:<br />

III. 1.Allgemeine Vorschreibungen<br />

III.1.1 Das Vorhaben ist innerhalb von 10 Jahren ab <strong>Bescheid</strong>datum auszuführen und der Betrieb<br />

zu eröffnen.<br />

III.1.2 Eine Inbetriebnahme (auch einzelner Module) des Terminals Wien Inzersdorf kann erst nach<br />

Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des gesonderten Vorhabens des Anschlusses an die<br />

Bundesstraße S1 erfolgen.<br />

III. 2. Vorschreibungen nach dem Forstgesetz aus forstwirtschaftlicher Sicht<br />

III.2.1. Die Gültigkeit der Rodungsbewilligung ist an die ausschließliche Verwendung der Flächen<br />

zum beantragten Zweck, nämlich der Errichtung und des Betriebes der Eisenbahnanlage<br />

„Terminal Wien-Inzersdorf“ gebunden.<br />

Die Genehmigung der Rodung wird im Ausmaß von 11.200 m² unbefristet und im Ausmaß<br />

von 400 m² befristet bis zum 31.12.2021 erteilt. Mit den Fällungsarbeiten darf erst begonnen<br />

werden, wenn für die Grundstücke 97/1 KG Rothneusiedl (Karoline Koph) und 92/1 (DI<br />

Alfons Witt / Ing. Georg Reigl) eine Zustimmung für die Aufforstung vorliegt, oder das<br />

Grundstück in das Eigentum der Konsenswerberin nachweislich übergegangen ist. Es<br />

reicht der Nachweis des Grundstückübereinkommens.<br />

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