Bescheid
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II. 3 Es wird festgestellt, dass das Eisenbahnunternehmen verpflichtet ist, auf seine Kosten bestehende<br />
Wege- und Straßenverbindungen, wie im Projekt dargestellt, auszuführen.<br />
II. 4. Die der Genehmigung zugrunde liegenden eisenbahnrechtlichen Unterlagen ergeben sich<br />
insbesondere aus dem zugrunde liegenden Bauentwurf im Sinne des § 31b EisbG idgF, gemäß<br />
dem Inhaltsverzeichnis GZ 2009 D62, Einlagezahl 01/01 vom 23.12.2010. Dies insoweit, als sich<br />
aus den von der Antragstellerin im weiteren Verfahren und insbesondere in der mündlichen Verhandlung<br />
abgegebenen Erklärungen, oder aus diesem <strong>Bescheid</strong> selbst nichts Abweichendes<br />
ergibt.<br />
II. 5. Durch das Vorhaben sind nachstehende Gemeinden als Standortgemeinden berührt:<br />
Stadt Wien<br />
Gemeinde Hennersdorf<br />
Marktgemeinde Vösendorf<br />
II. 6. Der Geländestreifen für die Errichtung des Terminals Wien-Inzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke<br />
Wien Matzleinsdorf (Meidling) – Wiener Neustadt (Pottendorfer Linie)<br />
im Bereich der Gemeinden Wien, Hennersdorf und Vösendorf wird wie folgt bestimmt:<br />
Der Terminal grenzt unmittelbar östlich an die bestehende Pottendorfer Linie an. Das Terminalgelände<br />
mit den erforderlichen Güterumschlagsanlagen ist dabei in Nord-Süd Ausrichtung zwischen<br />
den Ein- und Ausfahrtgleisen zwischen km 5,644 und km 8,915 der Hochleistungsstrecke Wien<br />
Matzleinsdorf (Meidling) – Wiener Neustadt situiert.<br />
II. 7. Die Rechtswirkungen der Genehmigung im Sinne des § 5 HlG, wonach auf den vom künftigen<br />
Trassenverlauf betroffenen Grundstücksteilen (Hochleistungsstrecken-Baugebiet) Neu-,<br />
Zu- und Umbauten nicht vorgenommen werden, keine Anlagen sonst errichtet oder geändert<br />
werden, keine Gewinnung mineralischer Rohstoffe aufgenommen werden sowie keine Deponien<br />
errichtet oder erweitert werden dürfen, bezieht sich auf den in den beim Bundesministerium für<br />
Verkehr, beim Magistrat der Stadt Wien, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung<br />
sowie bei den Standortgemeinden Hennersdorf und Vösendorf im Plan „Trassenverlaufsplan“ vom<br />
23.12.2010, GZ 2009 062, Einlagezahl 10/02 im Maßstab 1:1.000, welcher einen integrierenden<br />
Bestandteil dieses <strong>Bescheid</strong>es darstellt, ausgewiesenen Geländestreifen in der Stadt Wien, der<br />
Gemeinde Hennersdorf und der Marktgemeinde Vösendorf.<br />
II. 9. Die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verfahren mit behandelten und von<br />
der Genehmigung mit umfassten wasserrechtlichen Belange im Sinne des § 127 Abs 1 lit b WRG<br />
beziehen sich insbesondere auf nachstehende, durch die Bauausführung der Eisenbahnanlage<br />
notwendig werdenden wasserbautechnischen Maßnahmen:<br />
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