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entsprechenden im Zuge des Verfahrens erfolgten Kundmachungen durch Edikt sind der Schilderung<br />

des Verfahrensherganges zu entnehmen.<br />

Zeitplan<br />

Festzuhalten ist, dass die Bestimmungen über den Zeitplan durch die Bestimmung des § 24f Abs 7<br />

UVP-G 2000 insofern ergänzt werden, als die UVP-Behörde auch eine Koordinationspflicht trifft,<br />

die über das Verfahren gemäß § 24 Abs 1 UVP-G hinausgeht.<br />

Die gesetzliche Entscheidungsfrist, nach der die Entscheidung gemäß § 24b Abs 2 UVP-G 2000<br />

ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten zu erfolgen hat, ist<br />

durch die Behörde jedenfalls deutlich unterschritten worden.<br />

Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen:<br />

A .Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Hochleistungsstreckengesetz<br />

Mit dem Antrag sind von der Bewilligungswerberin zum Zwecke der Anhörung im Sinne des § 4<br />

HlG beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ausreichende Planunterlagen<br />

über den Trassenverlauf („Trassenverlaufsplan“ vom 23.12.2010, GZ 2009 062, Einlagezahl 10/02<br />

im Maßstab 1:1.000) übermittelt worden<br />

Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen dass die gesetzliche Vorgabe zur Darstellung<br />

des Geländestreifens des Trassenverlaufes unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse<br />

erfüllt ist.<br />

Im Zuge der Anhörung wurde eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8-10,<br />

1010 Wien, vom 30.06.2011 abgegeben, in der zusammenfassend ausgeführt wird, dass das vorliegende<br />

Projekt einen wichtigen Baustein für den Güterumschlag im Wirtschaftsraum Wien darstellt<br />

und von der Wirtschaftskammer Wien voll unterstützt wird. Dies kann aber aus der Sicht der<br />

Wirtschaftskammer Wien nur ein erster Schritt sein, auch im Norden müssten Planungen für einen<br />

dritten Terminal zügig weitergeführt werden.<br />

Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass die Trasse den Erfordernissen einer<br />

leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn entspricht.<br />

B. Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Eisenbahngesetz<br />

Gemäß § 31f EisbG ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zu erteilen, wenn die darin angeführten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

1. Stand der Technik - Gutachten gemäß § 31a EisbG:<br />

Seitens der Antragstellerin wurde ein Gemeinschaftsgutachten gemäß § 31a EisbG vom April 2009<br />

vorgelegt. Da das betreffende Vorhaben eine Hauptbahn betrifft, enthält das Gutachten auch eine<br />

allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />

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