Bescheid
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entsprechenden im Zuge des Verfahrens erfolgten Kundmachungen durch Edikt sind der Schilderung<br />
des Verfahrensherganges zu entnehmen.<br />
Zeitplan<br />
Festzuhalten ist, dass die Bestimmungen über den Zeitplan durch die Bestimmung des § 24f Abs 7<br />
UVP-G 2000 insofern ergänzt werden, als die UVP-Behörde auch eine Koordinationspflicht trifft,<br />
die über das Verfahren gemäß § 24 Abs 1 UVP-G hinausgeht.<br />
Die gesetzliche Entscheidungsfrist, nach der die Entscheidung gemäß § 24b Abs 2 UVP-G 2000<br />
ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten zu erfolgen hat, ist<br />
durch die Behörde jedenfalls deutlich unterschritten worden.<br />
Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen:<br />
A .Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Hochleistungsstreckengesetz<br />
Mit dem Antrag sind von der Bewilligungswerberin zum Zwecke der Anhörung im Sinne des § 4<br />
HlG beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ausreichende Planunterlagen<br />
über den Trassenverlauf („Trassenverlaufsplan“ vom 23.12.2010, GZ 2009 062, Einlagezahl 10/02<br />
im Maßstab 1:1.000) übermittelt worden<br />
Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen dass die gesetzliche Vorgabe zur Darstellung<br />
des Geländestreifens des Trassenverlaufes unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse<br />
erfüllt ist.<br />
Im Zuge der Anhörung wurde eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8-10,<br />
1010 Wien, vom 30.06.2011 abgegeben, in der zusammenfassend ausgeführt wird, dass das vorliegende<br />
Projekt einen wichtigen Baustein für den Güterumschlag im Wirtschaftsraum Wien darstellt<br />
und von der Wirtschaftskammer Wien voll unterstützt wird. Dies kann aber aus der Sicht der<br />
Wirtschaftskammer Wien nur ein erster Schritt sein, auch im Norden müssten Planungen für einen<br />
dritten Terminal zügig weitergeführt werden.<br />
Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass die Trasse den Erfordernissen einer<br />
leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn entspricht.<br />
B. Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Eisenbahngesetz<br />
Gemäß § 31f EisbG ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zu erteilen, wenn die darin angeführten<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
1. Stand der Technik - Gutachten gemäß § 31a EisbG:<br />
Seitens der Antragstellerin wurde ein Gemeinschaftsgutachten gemäß § 31a EisbG vom April 2009<br />
vorgelegt. Da das betreffende Vorhaben eine Hauptbahn betrifft, enthält das Gutachten auch eine<br />
allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />
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