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men sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Die ÖBB-Infrastruktur AG plant eine modulare<br />

Ausführung des Vorhabens entsprechend den Bauetappen im Projekt. Die Bauetappe 1<br />

(Basismodul) bietet für sich eine vollbetriebsfähige Ausbaustufe und können die übrigen Bauetappen<br />

2, 3 und 4 je nach Zeitpunkt der Fertigstellung zum Basismodul kombiniert werden. Die Inbetriebnahme<br />

ist in mehreren Stufen vorgesehen, wobei jeweils eigene Teilbetriebsbewilligungsanträge<br />

vorgesehen sind.<br />

II. 2. Die Genehmigung bezieht sich auf die Errichtung der in den Einreichunterlagen<br />

(Trassengenehmigungsunterlagen, Bauentwurf, Rodungsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung)<br />

angeführten Maßnahmen:<br />

Insbesondere ist von der Genehmigung umfasst:<br />

Eisenbahnanlagen:<br />

eine durchgebundene kranbare Umschlaganlage für den Kombinierten Ladungsverkehr<br />

(KLV1) bestehend aus 4 Krangleisen, 2 Kränen, LKW-Fahrspuren und Lagerspuren<br />

eine durchgebundene kranbare Umschlaganlage für den Kombinierten Ladungsverkehr<br />

(KLV2) mit ebenfalls 4 Krangleisen, 2 Kränen, LKW-Fahrspuren und Lagerspuren. Die<br />

Kräne der beiden Umschlaganlagen werden über 2 Lagerspuren überlappend ausgeführt<br />

Abstell- und Verschubgleise für Containertragwagen<br />

eine Halle für Lagerung und Umschlag von Stückgütern samt Ladehof für Kontraktlogistik<br />

(KL) mit 2 Hallengleisen und einer vorgelagerten Abstell- und<br />

Verschubgleisgruppe<br />

Anlagen und Gleise für den Umschlag von Einzelwagen und ggf. Ganzzügen (WLV)<br />

Betriebsgleise für die Bildung, Auflösung und Abstellung von Güterzügen<br />

straßenverkehrliche Maßnahmen wie Anbindung an das Straßennetz, Zufahrtsstraßen<br />

zu den Umschlaganlagen und Abstellplätze<br />

getrennte Gates für KLV, KL und WLV samt Betriebs- und Abfertigungsgebäuden<br />

Brückenbauten (Verbreiterung der Brücke über den Liesingbach, Verbreiterung der<br />

Brücke über die S1, Verbreiterung der Brücke über den Johannisweg, Brücke zur niveaufreien<br />

Kreuzung der KLV-Zufahrten)<br />

Errichtung von Entwässerungsanlagen (Mulden, Drainagen, Retentionsbecken)<br />

Errichtung von SFE- Anlagen<br />

Begleitmaßnahmen:<br />

erforderliche Rodungen und Wiederaufforstung gem. Spruchpunkt II.10.<br />

Umlegung von bestehenden Einbauten<br />

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen gemäß Erfordernis der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Wiederherstellung unterbrochener Wege- und Straßenverbindungen<br />

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