Bescheid
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Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />
Bereits während der öffentlichen Auflage des Antrags und der Unterlagen wurde der erste Entwurf<br />
des Prüfbuchs den Sachverständigen zur Beantwortung übermittelt.<br />
Seitens der Projektwerberin wurden mit 19.04.2011 ergänzenden Unterlagen (Ergänzung 2011<br />
samt Ergänzung zum §31a Gutachten vorgelegt bzw. entsprechenden Antworten auf die Fragen<br />
der Sachverständigen an die Behörde übermittelt. Die Ergänzung 2011 ist auf Basis einer zwingenden<br />
Maßnahme des Sachverständigen für Verkehr, die lautet „Die Projektwerberin hat sicherzustellen,<br />
dass ein Anschluss an die S1 (durch die ASFINAG) rechtzeitig vor Inbetriebnahme des<br />
Terminals fertig gestellt ist und dem Verkehr freigegeben ist.“, erfolgt.<br />
Die nunmehr geplante Anschlussstelle an die S1 selbst sowie der dazugehörige Kreisverkehr sind<br />
nicht Gegenstand der Ergänzung 2011 sondern ein gesondertes Projekt der ASFINAG. Konkret<br />
sind nur die Auswirkungen im Terminal Verfahrensgegenstand. Die Zufahrt in der im Ergänzungsprojekt<br />
dargestellten Form ist als erste Ausbaustufe zu betrachten.<br />
Die Unterlagen bzw. das Vorhaben wurden durch die beteiligten Sachverständigen im Hinblick auf<br />
die Auswirkungen des Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Gesamtschau geprüft.<br />
Aufgrund der von den Sachverständigen abgegebenen Gutachten und Stellungnahmen wurde<br />
das in vier Fragenbereiche gegliederte Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß § 24c UVP-G 2000<br />
vom 18. Oktober 2011 erstellt. Die im Rahmen der öffentlichen Auflage bzw. vorab abgegebenen<br />
Stellungnahmen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,<br />
der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft und der Standortgemeinden sowie der<br />
oben angeführten Personen wurden im Umweltverträglichkeitsgutachten behandelt.<br />
Mit Edikt vom 17. Oktober 2011 im redaktionellen Teil der Wien und Niederösterreich-Ausgaben<br />
der "Kronen-Zeitung" und des „Kurier“, im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" sowie im Internet unter<br />
http://www.bmvit.gv.at wurde das Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß § 24e Abs 2 UVP-G<br />
2000 verlautbart. Unter einem wurde die Anberaumung der am 22. November 2011 durchgeführten<br />
öffentlichen Erörterung gemäß § 44c AVG und die Anberaumung der am 22. und 23. November<br />
2011 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 24 Abs 7 iVm 16 UVP-G<br />
2000 und § 44e AVG nach den Bestimmungen des § 44d AVG kundgemacht.<br />
Bei der Behörde ist am 14.11.2011 ein Schreiben der Marktgemeinde Biedermannsdorf vom 10.<br />
November 1011 eingelangt.<br />
öffentliche Erörterung<br />
Im Sinne der im UVP-Gesetz vorgesehenen mehrmaligen Einbindung der Öffentlichkeit, insbesondere<br />
durch die öffentliche Auflage des Antrags, der sonstigen Unterlagen, insbesondere der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
und des Umweltverträglichkeitsgutachtens fand am 22. November<br />
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