Bescheid
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III.4.88 verunreinigte Straßenflächen beim Übergang von den Baustellenausfahrten ins öffentliche<br />
Straßennetz sind nass (nur bei Vereisungsgefahr trocken) zu reinigen.<br />
III.4.89 Es sind emissionsarme LKW und Baumaschinen einzusetzen.<br />
III.4.90 Die Einrichtung einer ökologischen Bauaufsicht ist vorzusehen.<br />
III.4.91 Bei starker baustellenbedingter Verschmutzung von befestigten Fahrwegen sind Kehrmaschinen<br />
einzusetzen<br />
III.4.92 LKW und sonstige schwere Nutzfahrzeuge haben mindestens dem Standard EURO 3 zu<br />
entsprechen.<br />
IV. Entscheidung über Einwendungen<br />
Über die im Rahmen des Verfahrens erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />
wird wie folgt entschieden:<br />
IV.1. Alle gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />
werden, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Einwendungen handelt oder den Einwendungen<br />
durch die Aufnahme von entsprechenden Nebenbestimmungen oder durch bereits<br />
im Bauentwurf selbst vorgesehenen Maßnahmen entsprochen wird, als unbegründet<br />
IV.2. Zivilrechtliche Ansprüche werden<br />
und auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />
abgewiesen.<br />
zurückgewiesen<br />
IV.3. nicht verfahrensgegenständliche Einwendungen werden<br />
zurückgewiesen.<br />
Bestehende Vereinbarungen werden hievon nicht berührt bzw. steht dies der Möglichkeit<br />
noch abzuschließender privatrechtlicher Vereinbarungen nicht entgegen bzw. werden<br />
hievon während der Verhandlung erfolgte Zusagen nicht berührt.<br />
IV.4. Verspätete Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />
V. Rechtsgrundlagen<br />
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