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III.4.78 Bis zur Inbetriebnahme ist ein Maßnahmen-Notfallplan auf Basis des „Brandschutz- und<br />

Störfallkonzept“ auszuarbeiten und dieser Plan mit den betroffenen Behörden / Einsatzorganisation<br />

(z.B. Feuerwehr) abzustimmen.<br />

III.4.79 Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden) im Rahmen der Trassenpflege hat entsprechend<br />

folgenden Vorgaben zu erfolgen:<br />

- In das Betriebsbuch sind folgende Daten einzutragen - Tag und Zeitraum der Ausbringung,<br />

Wetterbedingung, ausgebrachte Herbizidmenge und Art des Herbizides, Angabe des<br />

örtlichen Ausbringungsbereiches. Das Betriebsbuch ist auf Verlangen den Behörden oder<br />

der Gewässeraufsicht zur Einsicht vorzulegen.<br />

III.4.80 Die Herbizid Ausbringung ist nur bei absehbar trockener und windarmer Witterung durchzuführen.<br />

III.4.81 Niederschlagswässer auf die befestigten Straßenverkehrsflächen – LKW – Lade- und<br />

Fahrspuren, PKW Abstellplätze, Sattelaufliegerplatz – (Containerabstellflächen zählen nicht<br />

zu den Straßenverkehrsflächen) sind vor der Einleitung in die Störfallbecken bzw. Retentionsbecken<br />

über Verkehrsflächen – Sicherungsschächte nach ÖNORM B 5102 mit vorgeschaltetem<br />

oder integriertem Schlammfang zu führen. Die Dimensionierung der Abscheideranlage<br />

hat für den einjährlichen – 15 Minuten Regen zu erfolgen, eine quantitative Überlastung<br />

der Abscheideranlagen ist durch Bypass-Einrichtungen zu verhindern.<br />

aus der Sicht des Fachgebietes Luftschadstoffe:<br />

III.4.82 Die Baustellenzu- und –abfahrten sind befestigt auszuführen.<br />

III.4.83 Zu- und Abfahrten zur Baustelle haben auf staubfrei befestigten Wegen zu erfolgen und<br />

sind regelmäßig zu reinigen und zu befeuchten.<br />

III.4.84 Staubschutzmaßnahmen sind zwingend vorzusehen (z.B. Feuchthaltung des Aushubmaterials<br />

und aller unbefestigten und befestigten Fahrwege, Reinigung asphaltierter Fahrwege<br />

etc.), um einer stärkeren Staubentwicklung vorbeugen zu können.<br />

III.4.85Verschmutzungen von öffentlichen Straßen durch den baubedingten Verkehr sind nach<br />

dem Stand der Technik zu vermeiden. Verschmutzungen im Nahbereich der Baustelle<br />

(Ausfahrtsbereich) auf der öffentlichen Straße sind ehestens zu beseitigen.<br />

III.4.86 Der Transport von Erd- bzw. Aushubmaterial hat in erdfeuchtem Zustand zu erfolgen.<br />

Der An- und Abtransport von Material hat so weit wie möglich über das hochrangige Verkehrsnetz<br />

und unter Vermeidung von Stadt- bzw. Ortsdurchfahrten zu erfolgen.<br />

III.4.87 Zwischenlager von Erdaushubmaterial sind erdfeucht zu gehalten.<br />

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