18.05.2012 Aufrufe

Bescheid

Bescheid

Bescheid

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zu sein, ist ein Maßnahmen- und Notfallplan auszuarbeiten und dieser mit den betroffenen<br />

Behörden / Einsatzorganisationen (z.B. Feuerwehr) etc. abzustimmen.<br />

III.4.63 Es ist ein hydrogeologisches (quantitatives / qualitatives) Beweissicherungsprogramm<br />

durchzuführen. Dieses hydrogeologische Beweissicherungsverfahren soll ermöglichen, flächendeckende<br />

Aussagen über die qualitativen und quantitativen Grundwasserverhältnisse<br />

zu treffen, allfällige Veränderungen des Grundwasserhaushaltes durch die Baumaßnahmen<br />

rechtzeitig zu erkennen und allenfalls erforderliche bauliche Maßnahmen oder Kompensationsmaßnahmen<br />

zu setzen. Die Hinweise zur Beweissicherung im Maßnahmenkatalog des<br />

UVP-Gutachtens sind zu beachten.<br />

III.4.64 Zum Zweck der quantitativen Beweissicherung sind entsprechende Messungen des Druckniveaus<br />

durchzuführen und zu dokumentieren:<br />

1) Sämtliche zu Pegel ausgebaute Bohrungen (soweit sie nicht durch die Baumaßnahme<br />

entfernt werden müssen<br />

2) Brunnen: BR RN6, BR-RN5, BR RN8<br />

3) Grundwasserabströmig des Retentionsbeckens N sowie des Störfallbeckens N ist je ein<br />

Pegel zu errichten<br />

III.4.65 Im gesamten Einreichabschnitt sind die Messungen des Druckniveaus bei den oben angeführten<br />

Messstellen mindestens 1 Jahr vor Baubeginn jeweils in monatlichen Abständen<br />

durchzuführen.<br />

III.4.66 Jeweils bei Baubeginn der Objekte ist das Messintervall in den Brunnen auf wöchentliche<br />

Abstände zu verkürzen. Nach Fertigstellung der entsprechenden Bauarbeiten können die<br />

Messintervalle wieder auf das ursprüngliche Ausmaß reduziert werden.<br />

III.4.67 Im Freilandstreckenbereich sind die üblicherweise monatlichen Messintervalle je nach<br />

Baufortschritt (Annäherung ca. 200 m) an den Pegel / Brunnen) die Messintervalle auf wöchentliche<br />

Abstände zu verkürzen. Sollten sich nach Entfernung vom Baugeschehen keine<br />

Veränderungen in den Druckniveaus zeigen, kann das Intervall wieder auf monatliche<br />

Abstände erstreckt werden.<br />

III.4.68 Die Messdauer wird mit 2 Jahren nach Fertigstellung der Erdbauarbeiten festgelegt. Die<br />

ermittelten Wasserspiegelganglinien sind mit den Daten der nächstgelegenen amtlichen<br />

Niederschlagsmessstelle zu vergleichen und grafisch darzustellen.<br />

III.4.69 In Anbetracht der Nähe der Objekte bzw. der Trasse von den Wassernutzungen sind die<br />

nachstehend angeführten Wassernutzungen in Abhängigkeit von der Probenahmemöglichkeit<br />

qualitativ beweiszusichern.<br />

1) Brunnen: BR RN6, BR-RN5, BR RN8<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!