Bescheid
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mischer Hinsicht durch entsprechende Untersuchungen vor Einbau der Materialien nachzuweisen.<br />
Eine entsprechende Qualitätssicherung des Materials ist erforderlich. Die Zulässigkeit<br />
der Verwertung ist nachzuweisen.<br />
III.4.40 Da Bahnhöfe und Bahnanlagen aufgrund der anthropogenen Nutzung als potentiell belastete<br />
Flächen anzusehen sind, ist im Zuge der Gleisbauarbeiten und Bahnhofsumbauten<br />
eine entsprechende Beweissicherung für das Schutzgut Boden in Form verdichteter Bodenuntersuchungen<br />
mit einem maximalen Beurteilungsmaßstab gemäß Tabelle 1 und 2,<br />
Anhang 4, DVO 2008 durchzuführen, wobei die Untersuchungen sowohl die Eluat- als auch<br />
die Gesamtgehalte umfassen. Die Beurteilungsgrundlage für die Untersuchungsergebnisse<br />
gemäß dem Stand der Technik bilden die DVO 2008 und der BAWP 2011. Die Ergebnisse<br />
der Untersuchungen sind entsprechend zu dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen<br />
der UVP-Behörde vorzulegen.<br />
III.4.41 Das Abfallwirtschaftskonzept ist getrennt für die Bau- und die Betriebsphase zu erstellen,<br />
sollte eine Zerlegung der Abläufe in einzelne abfallrelevante Teilprojekte enthalten und Abfallvermeidungspotentiale<br />
aufzeigen. Jedenfalls muss eine Ermittlung der abfallerzeugenden<br />
Prozesse und der zu erwartenden Mengen je Abfallart sowie eine Zuordnung zu Abfallarten<br />
gemäß Abfallverzeichnisverordnung enthalten sein. Zudem hat das Abfallwirtschaftskonzept<br />
darüber Aufschluss geben, welche Abfälle intern verwertet werden können und<br />
welche Abfälle einer externen Verwertung zugeführt werden müssen. Für interne und externe<br />
Entsorgungswege sind Mengenabschätzungen sowie Verwertungs- bzw. Entsorgungspfade<br />
aufzuzeigen und der Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit zu erbringen.<br />
III.4.42 Im Grundwasserabstrombereich sind entsprechende Beweissicherungsmaßnahmen zu<br />
treffen, um potentielle nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser durch das gegenständliche<br />
Vorhaben insbesondere in der Bauphase ausreichend kontrollieren zu können.<br />
III.4.43 Im Zuge der Bauausführung ist die Einführung eines Abfallmanagements erforderlich, welches<br />
auch eine abfallchemische Aufsicht vor Ort beinhaltet. Sämtliche Arbeiten sind vom<br />
Abfallmanagement begleitend zu überwachen. Von diesem ist nach Abschluss des Projektes<br />
ein Gutachten sowie eine Dokumentation (Ablauf der Arbeiten, vorhandene Schadstoffkonzentrationen,<br />
Ausmaß der Verunreinigung, Menge des entsorgten Schadstoffes, Entsorgungswege,<br />
usw.) zu erstellen und der Behörde auf Verlangen zu übermitteln. Diese<br />
Aufsicht ist unter anderem auch für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des<br />
BAWP, des AWG und der BaurestmassentrennVO verantwortlich. Die begleitende chemische<br />
Analytik im Zusammenhang mit der Zuordnung, Einstufung und Beurteilung von Abfällen<br />
zur weiteren Behandlung (Verwertung, Entsorgung) insbesondere zur Qualitätssicherung<br />
von Verfüllmaterialien ist von einer gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17025 akkreditierten<br />
Prüf- bzw. Inspektionsstelle durchzuführen.<br />
III.4.44 Zur Überwachung der Einhaltung abfallwirtschaftlicher Bestimmungen wie z. B. AWG 2002,<br />
BAWP 2011, Richtlinie RUMBA etc. ist neben der Einführung eines Abfallmanagements ein<br />
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