Bescheid
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in der Nachbarschaft im Freien auftretenden Schallimmissionen als Höchstwerte der Abewerteten<br />
Schalldruckpegel LA,vmx (Mittelwert der lautesten 5 Sekunden einer Vorbeifahrt),<br />
sowie des A-bewerteten Schallereignispegels LA,E der Vorbeifahrt.<br />
Die Messungen haben jeweils bei günstigen Schallausbreitungsbedingungen zwischen der<br />
maßgeblichen Schienenstrecke und dem Immissionspunkt in der Nachbarschaft (bei Windstille<br />
bis schwacher Mitwindlage, vornehmlich bei Nachtzeit) zu erfolgen. Parallel zur Immissionsmessung<br />
sind auch maßgebliche Daten der Schallemissionen (Zuglänge, Geschwindigkeit)<br />
zu erfassen und anzugeben.<br />
Nachrechnung der an den repräsentativen Punkten der Nachbarschaft unter Berücksichtigung<br />
des zum Zeitpunkt der Überprüfung vorliegenden Betriebsprogramms und des prognostizierten<br />
Betriebsprogramms 2025 der ÖBB zu erwartenden Schienenverkehrslärmimmissionen<br />
als äquivalenter Dauerschallpegel LA,eq bzw. als Beurteilungspegel Lr des<br />
Schienenverkehrslärms nach SchIV zur Gegenüberstellung mit den Lärm-Prognosewerten<br />
des Einreichprojekts und mit den Immissionsgrenzwerten nach SchIV und zur Verifizierung<br />
der Objektschutzmaßnahmen vorzunehmen.<br />
Die entsprechenden lärmtechnischen Überprüfungen sind grundsätzlich an für verschiedene<br />
Nachbarschaftslagen (Siedlungsbereiche) repräsentativen und lärmexponierten Punkten<br />
im schalltechnischen Einflussbereich des Projekts m ausreichenden Umfang vorzunehmen.<br />
III.4.17 Nach Fertigstellung und Teilinbetriebnahme (Ausbaustufen) und zuletzt der Vollinbetriebnahme<br />
(Vollausbau) sind Messungen der im Projekt festgelegten Schallemissionen von Anlagen<br />
mit Bestimmung der A-bew. Schallleistungspegel Lw,A nach ÖNORM EN ISO 3746<br />
zur Kontrolle und dem Nachweis der projektgemäßen schalltechnischen Ausführung der<br />
Anlagen vorzunehmen:.<br />
III.4.18 Nach Fertigstellung und Teilinbetriebnahme (Ausbaustufen) und Vollinbetriebnahme (Vollausbau)<br />
sind Messungen der durch Betriebsgeräusche des TWIN im Bereich der im schalltechnischen<br />
Projekt als repräsentativ und schalltechnisch exponierten Nachbarschaftslagen<br />
in Wien, Rosiwalgasse, KGV „Aus eigener Kraft“ sowie in Niederösterreich in exponierten<br />
Siedlungsbereichen in Hennersdorf und Vösendorf nach ÖNORM S 5004 bei jeweils<br />
schallausbreitungsgünstigen Witterungsverhältnissen vorzunehmen. Als Ergebnisse sind<br />
nach ÖNORM S 5004 die Basispegel LA,95 sowie die äquivalenten Dauerschallpegel<br />
LA,eq und die Spitzenpegel LA,max einzelner hör- und messbarer Betriebsgeräuschereignisse<br />
darzulegen.<br />
III.4.19 Über die Ergebnisse der nach den Punkten III.4.16, III.4.17 und III.4.18 vorgenommenen<br />
Überprüfungen, Kontrollmessungen sind entsprechende Berichte zu verfassen, aufzubewahren,<br />
und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.<br />
III.4.20 Zur Kontrolle der Einhaltung der im Punkt III.4.9 für die Bauphase zwingend erforderlichen<br />
Maßnahme angeführten Immissionsgrenzwertes für Bauerschütterungen sind während der<br />
Bauphase punktuell Überprüfungen wie folgt vorzunehmen:<br />
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