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S 113 Elektronische Archivierung - Project Consult ...

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PROJECT CONSULT Unternehmensberatung<br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH<br />

S<strong>113</strong> <strong>Elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer<br />

[Ort], [Datum]<br />

Dienstleistungsrichtlinie: Artikel 7<br />

© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: Feb-13 / Quelle: PROJECT CONSULT 2<br />

• Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dienstleistungserbringern<br />

und - empfängern über die einheitlichen Ansprechpartner<br />

folgende Informationen leicht zugänglich sind:<br />

• Anforderungen an DL<br />

• Zuständige Behörden<br />

• Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen Registern<br />

• Rechtsmittel<br />

• Serviceorganisationen<br />

• Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in den Absätzen 1<br />

und 2 genannten Informationen und Unterstützung in einer<br />

klaren und unzweideutigen Weise erteilt werden, aus der<br />

Ferne und elektronisch leicht zugänglich sind sowie dem<br />

neuesten Stand entsprechen<br />

• Die Mitgliedstaaten und die Kommission ergreifen begleitende<br />

Maßnahmen, um die Bereitschaft der einheitlichen Ansprechpartner<br />

zu fördern, die in diesem Artikel genannten Informationen<br />

auch in anderen Gemeinschaftssprachen<br />

bereitzustellen.<br />

<strong>Elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Seminar <strong>113</strong><br />

145<br />

Dienstleistungsrichtlinie: Artikel 8<br />

© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: Feb-13 / Quelle: PROJECT CONSULT 2<br />

• Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren<br />

und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung<br />

einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus<br />

der Ferne und elektronisch über den betreffenden<br />

einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden<br />

zuständigen Behörde abgewickelt werden können.<br />

• Die Kommission erlässt nach dem in Artikel 40 Absatz 2<br />

genannten Verfahren Durchführungsbestimmungen zu<br />

Absatz 1 des vorliegenden Artikels, um die<br />

Interoperabilität der Informationssysteme und die<br />

Nutzung der elektronischen Verfahren zwischen den<br />

Mitgliedstaaten zu erleichtern, wobei auf<br />

Gemeinschaftsebene entwickelte gemeinsame<br />

Standards berücksichtigt werden.<br />

<strong>Elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Seminar <strong>113</strong><br />

146<br />

Isestraße 63<br />

20149 Hamburg<br />

www.PROJECT-CONSULT.com<br />

© PROJECT CONSULT 2013<br />

73<br />

18.06.2012

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