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S 113 Elektronische Archivierung - Project Consult ...

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PROJECT CONSULT Unternehmensberatung<br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH<br />

S<strong>113</strong> <strong>Elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer<br />

[Ort], [Datum]<br />

BZSt Bundeszentralamt für Steuern<br />

© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: Feb-13 / Quelle: PROJECT CONSULT 2<br />

Aufbewahrungsfristen für Papierdokumente nach dem<br />

Scannen<br />

• Im November 2011 hat das BZSt Bundeszentralamt für<br />

Steuern eine vorläufige Regelung für die Aufbewahrung von<br />

digitalisierten Papierdokumenten herausgegeben.<br />

• Dabei geht es um den Zeitraum nach dem Scannen in dem<br />

Dokumente zum Prüfen, Nachscannen etc. noch vorgehalten<br />

werden sollen.<br />

• "Die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen und Akten<br />

beispielsweise in Kartons beträgt sechs Monate nach dem<br />

Scannen in ein elektronisches Archivsystem. Danach können<br />

die Belege vernichtet werden, wenn sie als "qualifizierte"<br />

Dokumente in der elektronischen Akte abgelegt worden sind.<br />

Anschließend ist es zulässig, ein Dokument zur Vorlage vor<br />

Gericht auszudrucken, wenn der elektronische Weg nicht<br />

möglich ist."<br />

• Was ein "qualifiziertes" elektronisches Dokument ist, lässt<br />

jedoch das BZSt offen.<br />

<strong>Elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Seminar <strong>113</strong><br />

543<br />

BZSt Bundeszentralamt für Steuern<br />

© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: Feb-13 / Quelle: PROJECT CONSULT 2<br />

Aufbewahrungsfristen für Papierdokumente nach<br />

dem Scannen<br />

• „Sechs Monate nach dem Scannvorgang können<br />

die Unterlagen künftig vernichtet werden. Die<br />

gescannten Papierdokumente sind als qualifizierte<br />

Dokumente in der eAkte abzulegen. Die qualifizierte<br />

Signatur des gescannten Papierdokuments dient<br />

als Nachweis für einen ordnungsgemäßen Scann-<br />

Vorgang.“<br />

Quelle: www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Einzelweisungen/110928_DMS.pdf?__blob=publicationFile<br />

<strong>Elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Seminar <strong>113</strong><br />

544<br />

Isestraße 63<br />

20149 Hamburg<br />

www.PROJECT-CONSULT.com<br />

© PROJECT CONSULT 2013<br />

272<br />

18.06.2012

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