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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

Betriebsphase<br />

III.4.9. Der zusätzliche Schienenverkehr ist mit maximal 70 % Dieseltraktion im vergleichbaren<br />

Fahrzeugmix (z.B. 70 % Diesellok 5022 und 30 % 2016) zu beschränken.<br />

III.5. Vorschreibungen aus Sicht des Fachgebietes Wasserbautechnik:<br />

Bauphase<br />

III.5.1. Durch lokale Vorerkundungen ist festzustellen, ob im Nahbereich der Versickerungsbecken<br />

VB5, VB6, VB7 anthropogene Anschüttungen vorliegen. Im unmittelbaren Beckennahbereich<br />

– Wasseranschlag bei voller Beckenfüllung zuzüglich eines Randstreifens von 2 m – ist<br />

für das anstehende Bodenmaterial der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte nach Tabelle<br />

A2 (Bundesabfallwirtschaftsplan 2006) für die Parameter Schwermetalle, TOC, KW-Index, PAK<br />

gesamt zu erbringen und im erforderlichen Umfang ungeeignetes anstehendes Bodenmaterial<br />

gegen inertes, versickerungsfähiges Material auszutauschen.<br />

Betriebsphase<br />

III.5.2. Die Einleitungen in die Versickerungsbecken 2 und 3 sind mit Absperrmaßnahmen<br />

(Schieber oder Dichtkissen) zu versehen und im Störfall ist die Einleitung raschest möglich zu<br />

unterbrechen. Die genaue Lage der Absperrschächte ist im Lageplan Blatt 2 der vertiefenden<br />

Information an die Behörde ersichtlich gemacht. Die Einleitung der Niederschlagswässer von<br />

den Brückenobjekten S5.1 und S5.2 in den ÖBB Bestandskanal ist im Störfall durch Absperrmaßnahmen<br />

(Dichtkissen oder Schieber) zu unterbinden. Die genaue Lage der Absperrschächte<br />

ist im Lageplan Blatt 3 der vertiefenden Information an die Behörde ersichtlich gemacht. Die<br />

Regelung der Absperrmaßnahmen erfolgt im Maßnahmen-Notfallplan, der bis zur Inbetriebnahme<br />

auszuarbeiten ist.<br />

III.5.3. Der Trenndamm zwischen Absetzbecken und Versickerungsbecken ist auf der Seite<br />

der Absetzbecken wasserdicht auszubilden. Die Ableitung aus den Absetzbecken erfolgt über<br />

eine dem Trenndamm vorgelagerte Sickerstrecke – MZR DN300 in Kiespackung in Dammlängsrichtung<br />

– die in ein den Damm querendes Rohr DN300 mündet und mechanisch (Schacht<br />

mit Schieber) verschlossen werden kann.<br />

III.5.4. Die Niederschlagswässer auf die Trasse aus dem Bereich km 1,30 bis 1,625 r.d.B. sind<br />

dem nächstgelegenen Versickerungsbecken VB5 beizuleiten. Das Versickerungsbecken 5 ist<br />

mit einer um 0,6 m gegenüber dem Einreichprojekt auf 169,90 tiefergelegten Sohle auszuführen.<br />

Der Grundriss ist entsprechend der Darstellung im Lageplan Blatt 3 der vertiefenden Information<br />

zu optimieren, die Beileitungen aus dem Bereich km 1,30 bis 1,625 r.d.B. zum Becken<br />

sind mit einem Gefälle von 2,5 ‰ entsprechend dem Längenschnitt 13 der vertiefenden Information<br />

auszuführen.<br />

III.5.5. Die Verdunstungsbecken 6 und 7 sind auf Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem<br />

Absetzbecken, Schacht und Schieber im Trenndamm umzubauen. Die Versickerungsbecken<br />

sind mit einem Bodenfilter – 30 cm Sand / Humus zu versehen. Durch einen Bodenaustausch<br />

bis zum gewachsenen Kies ist eine vollflächige Versickerung über mindestens 50 % der Beckensohlfläche<br />

herzustellen. Die Lage und Abmessung der Becken ist im Lageplan Blatt 4 der<br />

vertiefenden Information an die Behörde ersichtlich gemacht.<br />

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