Bescheid
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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />
Zur schriftlichen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niederösterreich vom<br />
10.03.2011:<br />
Hinsichtlich der Vorbringen hinsichtlich Grundinanspruchnahmen ist auf die Ausführungen weiter<br />
oben, betreffend Grundeinlöse und Enteignung zu verweisen.<br />
Betreffend die Äußerungen zur Beweissicherung, zur Lärm- und Staubbelästigung sowie zu Materialtransporten<br />
und zu Ausgestaltung von Wirtschaftswegen wird auf die entsprechenden Aussagen<br />
der Sachverständigen im UVG (Seite 187 - 191.) verwiesen. Die Ergebnisse dieser fachlichen<br />
Ausführungen finden ihren Niederschlag in den Nebenbestimmungen des Spruches.<br />
Weiters wird auf die der Verhandlungsschrift beigefügte Stellungnahme der ÖBB-Infrastruktur AG<br />
vom Mai 2011 verwiesen.<br />
Zur Stellungnahme der Bürgerinitiative „Laut gegen Lärm“, vertreten durch Frau Mag. Brigitte<br />
Krenn (Sprecherin) vom 24.03.2011 sowie zur Stellungnahme im Zuge der mündlichen<br />
Verhandlung am 15. Juni 2011:<br />
Die schriftliche Stellungnahme wird im UVG auf den Seiten 214 bis 216 fachlich behandelt.<br />
Betreffend die Forderung einer Beweissicherung der aktuellen Höhe der bestehenden Lärmschutzwände<br />
wird auf die Ausführungen zu Spruchpunkt A.III.2. weiter oben verwiesen, wonach<br />
aus Sicht der Behörde eine derartige Vorschreibung nicht erforderlich ist.<br />
Die Forderung der Sicherstellung, dass bei einem Abriss der Gebäude im Bereich des Eisenbahnmuseums<br />
die Lärmschutzwand in diesem Bereich ergänzt wird bezieht sich auf ein ungewisses<br />
nicht absehbares zukünftiges Ereignis. Diesbezüglich wird auch auf die Stellungnahme des<br />
Sachverständigen für Lärmschutz in der Verhandlung verwiesen, wonach für den derzeitigen Bestand<br />
eine Sicherstellung von Ersatzmaßnahmen für einen derzeit noch nicht bekannten Änderungszustand<br />
nicht zweckmäßig ist.<br />
Zu den Einwendungen betreffend TEN-Hauptachse Nr. 17 wird auf die entsprechenden Ausführungen<br />
weiter oben verwiesen. Diese Eisenbahnachse Paris – Straßburg – Stuttgart – Wien – Bratislava<br />
ist als vorrangiges Vorhaben, mit dem vor 2010 begonnen werden soll, definiert bei dem<br />
auch vorrangig die erforderlichen Maßnahmen zur Integration des Schienen- und Luftverkehrs,<br />
insbesondere die Schienenanbindung von Flughäfen sowie die erforderlichen Infrastrukturen und<br />
Einrichtungen zu behandeln sind.<br />
Zur Stellungnahme von Herrn Ing. Kurt Ruppi, wohnhaft in 2320 Schwechat, Reitbahngasse<br />
24/4 im Zuge der mündlichen Verhandlung am 15. Juni 2011:<br />
Bezüglich der Vertretungsvollmacht von Herrn Ing. Kurt Ruppi wird auf die Erklärung der Verhandlungsleiterin<br />
in der Verhandlung am 15. Juni 2011 (Seite 19 der Verhandlungsschrift) verwiesen.<br />
Dort wurde von der Verhandlungsleiterin festgehalten, dass von den Vollmachtgebern Frau Claudia<br />
und Herr Stefan Puttner (F177), Frau Stefanie Graf (D 49), Frau Mag. Gerda Ruppi-Lang (F<br />
181) und Frau Karin Koci (D32) Stellungnahmen während der Einwendungsfrist beim Bundesministerium<br />
für Verkehr, Innovation und Technologie eingelangt sind. Letztgenannte wurde im UVG<br />
irrtümlich mit dem Nachnamen „Koch“ angeführt. Festzuhalten ist an dieser Stelle noch, dass Herr<br />
Ruppi der Vater der Vollmachtgeberin Frau Mag. Gerda Ruppi-Lang ist.<br />
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