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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

Zur schriftlichen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niederösterreich vom<br />

10.03.2011:<br />

Hinsichtlich der Vorbringen hinsichtlich Grundinanspruchnahmen ist auf die Ausführungen weiter<br />

oben, betreffend Grundeinlöse und Enteignung zu verweisen.<br />

Betreffend die Äußerungen zur Beweissicherung, zur Lärm- und Staubbelästigung sowie zu Materialtransporten<br />

und zu Ausgestaltung von Wirtschaftswegen wird auf die entsprechenden Aussagen<br />

der Sachverständigen im UVG (Seite 187 - 191.) verwiesen. Die Ergebnisse dieser fachlichen<br />

Ausführungen finden ihren Niederschlag in den Nebenbestimmungen des Spruches.<br />

Weiters wird auf die der Verhandlungsschrift beigefügte Stellungnahme der ÖBB-Infrastruktur AG<br />

vom Mai 2011 verwiesen.<br />

Zur Stellungnahme der Bürgerinitiative „Laut gegen Lärm“, vertreten durch Frau Mag. Brigitte<br />

Krenn (Sprecherin) vom 24.03.2011 sowie zur Stellungnahme im Zuge der mündlichen<br />

Verhandlung am 15. Juni 2011:<br />

Die schriftliche Stellungnahme wird im UVG auf den Seiten 214 bis 216 fachlich behandelt.<br />

Betreffend die Forderung einer Beweissicherung der aktuellen Höhe der bestehenden Lärmschutzwände<br />

wird auf die Ausführungen zu Spruchpunkt A.III.2. weiter oben verwiesen, wonach<br />

aus Sicht der Behörde eine derartige Vorschreibung nicht erforderlich ist.<br />

Die Forderung der Sicherstellung, dass bei einem Abriss der Gebäude im Bereich des Eisenbahnmuseums<br />

die Lärmschutzwand in diesem Bereich ergänzt wird bezieht sich auf ein ungewisses<br />

nicht absehbares zukünftiges Ereignis. Diesbezüglich wird auch auf die Stellungnahme des<br />

Sachverständigen für Lärmschutz in der Verhandlung verwiesen, wonach für den derzeitigen Bestand<br />

eine Sicherstellung von Ersatzmaßnahmen für einen derzeit noch nicht bekannten Änderungszustand<br />

nicht zweckmäßig ist.<br />

Zu den Einwendungen betreffend TEN-Hauptachse Nr. 17 wird auf die entsprechenden Ausführungen<br />

weiter oben verwiesen. Diese Eisenbahnachse Paris – Straßburg – Stuttgart – Wien – Bratislava<br />

ist als vorrangiges Vorhaben, mit dem vor 2010 begonnen werden soll, definiert bei dem<br />

auch vorrangig die erforderlichen Maßnahmen zur Integration des Schienen- und Luftverkehrs,<br />

insbesondere die Schienenanbindung von Flughäfen sowie die erforderlichen Infrastrukturen und<br />

Einrichtungen zu behandeln sind.<br />

Zur Stellungnahme von Herrn Ing. Kurt Ruppi, wohnhaft in 2320 Schwechat, Reitbahngasse<br />

24/4 im Zuge der mündlichen Verhandlung am 15. Juni 2011:<br />

Bezüglich der Vertretungsvollmacht von Herrn Ing. Kurt Ruppi wird auf die Erklärung der Verhandlungsleiterin<br />

in der Verhandlung am 15. Juni 2011 (Seite 19 der Verhandlungsschrift) verwiesen.<br />

Dort wurde von der Verhandlungsleiterin festgehalten, dass von den Vollmachtgebern Frau Claudia<br />

und Herr Stefan Puttner (F177), Frau Stefanie Graf (D 49), Frau Mag. Gerda Ruppi-Lang (F<br />

181) und Frau Karin Koci (D32) Stellungnahmen während der Einwendungsfrist beim Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie eingelangt sind. Letztgenannte wurde im UVG<br />

irrtümlich mit dem Nachnamen „Koch“ angeführt. Festzuhalten ist an dieser Stelle noch, dass Herr<br />

Ruppi der Vater der Vollmachtgeberin Frau Mag. Gerda Ruppi-Lang ist.<br />

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