18.05.2012 Aufrufe

Bescheid

Bescheid

Bescheid

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen<br />

Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Hochleistungsstreckengesetz<br />

Mit dem Antrag sind von der Bewilligungswerberin zum Zwecke der Anhörung im Sinne des § 4<br />

HlG bei der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ausreichende Planunterlagen<br />

über den Trassenverlauf übermittelt worden (ein Trassenverlaufsbericht ON: 270, Plannummer:<br />

VOS7-EB-0000SP-00-0091-F00 sowie zwei Trassenverlaufspläne mit den Plannummern:VOS7-EB-0000SP-02-0091-F00<br />

(ON: 271.1) und VOS7-EB-0000SP-02-0092-F00<br />

(ON: 271.2), jeweils im Maßstab 1:1000, alle Unterlagen vom 15. Dezember 2010).<br />

Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen dass die gesetzliche Vorgabe der Darstellung<br />

eines entsprechend den örtlichen Verhältnissen festgelegten erforderlichen Geländestreifens<br />

des Trassenverlaufs durch die Vorlage von Trassenverlaufsplänen erfüllt wurde. Die Breite des<br />

Geländestreifens für den Bahnkörper ist wesentlich geringer als 150 m und erfüllt auch diesbezüglich<br />

die gesetzlichen Vorgaben.<br />

Im gegenständlichen teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren erfolgte die Befassung der Länder,<br />

der Kammern für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammern und der Landwirtschaftskammern<br />

jeweils für Wien und Niederösterreich im Sinne des § 4 HlG.<br />

Im Zuge der Anhörung wurden insgesamt drei Stellungnahmen (Amt der NÖ Landesregierung,<br />

Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten, Landwirtschaftskammer Niederösterreich und Magistratsdirektion<br />

der Stadt Wien, Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion) abgegeben.<br />

Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass die Trasse den Erfordernissen einer<br />

leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn entspricht. Auch die Ergebnisse der Anhörung<br />

standen der Erteilung der Genehmigung nicht entgegen.<br />

Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Eisenbahngesetz<br />

Gemäß § 31f EisbG ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zu erteilen, wenn die darin angeführten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

1. Stand der Technik - Gutachten gemäß § 31a EisbG<br />

Seitens der Projektwerberin wurde ein Gemeinschaftsgutachten gemäß § 31a EisbG vom 31. Jänner<br />

2011 vorgelegt. Da das betreffende Vorhaben eine Hauptbahn betrifft, enthält das Gutachten<br />

auch eine allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />

Das Gemeinschaftsgutachten gemäß § 31a EisbG wurde von Sachverständigen aus den in § 31a<br />

Abs. 2 EisbG angeführten Personenkreis verfasst und beinhaltet die im Folgenden angeführten<br />

projektrelevanten Fachgebiete:<br />

Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />

Elektrotechnik<br />

Straßenverkehrstechnik<br />

Sicherungs- und Fernmeldetechnik<br />

Geotechnik und Wasserbau<br />

Brandschutz<br />

Eisenbahnbetrieb<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!