Bescheid
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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />
Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen<br />
Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Hochleistungsstreckengesetz<br />
Mit dem Antrag sind von der Bewilligungswerberin zum Zwecke der Anhörung im Sinne des § 4<br />
HlG bei der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ausreichende Planunterlagen<br />
über den Trassenverlauf übermittelt worden (ein Trassenverlaufsbericht ON: 270, Plannummer:<br />
VOS7-EB-0000SP-00-0091-F00 sowie zwei Trassenverlaufspläne mit den Plannummern:VOS7-EB-0000SP-02-0091-F00<br />
(ON: 271.1) und VOS7-EB-0000SP-02-0092-F00<br />
(ON: 271.2), jeweils im Maßstab 1:1000, alle Unterlagen vom 15. Dezember 2010).<br />
Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen dass die gesetzliche Vorgabe der Darstellung<br />
eines entsprechend den örtlichen Verhältnissen festgelegten erforderlichen Geländestreifens<br />
des Trassenverlaufs durch die Vorlage von Trassenverlaufsplänen erfüllt wurde. Die Breite des<br />
Geländestreifens für den Bahnkörper ist wesentlich geringer als 150 m und erfüllt auch diesbezüglich<br />
die gesetzlichen Vorgaben.<br />
Im gegenständlichen teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren erfolgte die Befassung der Länder,<br />
der Kammern für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammern und der Landwirtschaftskammern<br />
jeweils für Wien und Niederösterreich im Sinne des § 4 HlG.<br />
Im Zuge der Anhörung wurden insgesamt drei Stellungnahmen (Amt der NÖ Landesregierung,<br />
Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten, Landwirtschaftskammer Niederösterreich und Magistratsdirektion<br />
der Stadt Wien, Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion) abgegeben.<br />
Dem Umweltverträglichkeitsgutachten ist zu entnehmen, dass die Trasse den Erfordernissen einer<br />
leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahn entspricht. Auch die Ergebnisse der Anhörung<br />
standen der Erteilung der Genehmigung nicht entgegen.<br />
Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Eisenbahngesetz<br />
Gemäß § 31f EisbG ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zu erteilen, wenn die darin angeführten<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
1. Stand der Technik - Gutachten gemäß § 31a EisbG<br />
Seitens der Projektwerberin wurde ein Gemeinschaftsgutachten gemäß § 31a EisbG vom 31. Jänner<br />
2011 vorgelegt. Da das betreffende Vorhaben eine Hauptbahn betrifft, enthält das Gutachten<br />
auch eine allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />
Das Gemeinschaftsgutachten gemäß § 31a EisbG wurde von Sachverständigen aus den in § 31a<br />
Abs. 2 EisbG angeführten Personenkreis verfasst und beinhaltet die im Folgenden angeführten<br />
projektrelevanten Fachgebiete:<br />
Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />
Elektrotechnik<br />
Straßenverkehrstechnik<br />
Sicherungs- und Fernmeldetechnik<br />
Geotechnik und Wasserbau<br />
Brandschutz<br />
Eisenbahnbetrieb<br />
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