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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle:<br />

„Unter der Voraussetzung, dass die als zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen und Beweissicherungen<br />

der Sachverständigen jedenfalls umgesetzt werden, ist im Sinne einer integrativen<br />

Gesamtschau die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Vorhabens gegeben.“<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes:<br />

„Unter der Voraussetzung, dass die in der UVE angeführten sowie von den Sachverständigen formulierten<br />

zusätzlichen zwingenden Maßnahmen und begleitenden Kontrollen umgesetzt werden,<br />

sind keine wesentlichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes<br />

zu erwarten.“<br />

Fachliche Auseinandersetzung mit Stellungnahmen:<br />

Hierbei kamen die Sachverständigen zusammenfassend zu folgenden fachspezifischen Schlussfolgerungen:<br />

„Eisenbahnwesen und Straßenverkehrstechnik<br />

Die im Fragenbereich 4 eingebrachten Stellungnahmen, die dem Sachverständigen für Eisenbahnwesen<br />

und Straßenverkehrstechnik vorgelegt wurden, sind behandelt. Zwingende Maßnahmen<br />

als Ergänzung zum Projekt sind auf Grund der vorgelegten Stellungnahmen aus der Sicht des<br />

Sachverständigen für Eisenbahnwesen und Straßenverkehrstechnik nicht erforderlich.<br />

Lärmschutz, Erschütterungsschutz<br />

Die fachliche Auseinandersetzung mit den im Fragebereich 4 in lärmschutztechnischer erschütterungstechnischer<br />

Hinsicht aufgeworfenen Problemen und Forderungen ergibt durch die in der UVE<br />

vorgesehenen Maßnahmen und Kontrollen, ergänzt durch die zusätzlichen Anforderungen im<br />

UVP-Teilgutachten Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA), die ausreichende Berücksichtigung<br />

der fachlichen Anforderungen. Darüber hinausgehende zusätzliche Forderungen von Maßnahmen<br />

sind aus fachlicher Sicht nicht zu begründen.<br />

Elektromagnetische Felder und Licht (Beleuchtung)<br />

Der Sachverständige für das Fachgebiet „Elektromagnetische Felder und Licht (Beleuchtung)“<br />

stellt aufgrund der Auseinandersetzung mit den eingelangten Stellungnahmen fest, dass die<br />

Schutzziele erreicht werden und das vorgelegte Projekt umweltverträglich ist. Die Stellungnahmen<br />

unterstützen zum Teil die im Fragenbereich 2 bereits empfohlenen Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen.<br />

Luftschadstoffe<br />

Die Einwendungen des Fragenbereichs 4 hinsichtlich des Fachbereiches Luftreinhaltung betreffen<br />

unerwünschte, belästigende oder gesundheitsschädliche Einwirkungen durch Luftschadstoffe aus<br />

der Bauphase und aus der Betriebsphase.<br />

Dazu ist festzustellen, dass für die Bauphase die Minimierung der Emissionen in der UVE Kapitel<br />

5.4 sowie im UVP-Gutachten Fachbereich Luftschadstoffe Fragenbeantwortung KL1 ausführlich<br />

behandelt werden. Des Weiteren wird auf die diesbezüglichen Auflagen KL 5a, verwiesen. Die<br />

Bauphase wird nach dem heutigen Stand der Technik durchgeführt.<br />

In der Auswirkungsanalyse der Betriebsphase wurden die Emissionen des Vorhabens berücksichtigt.<br />

Die Zusatzbelastungen an Feinstaub PM10 liegen unter 3% der bestehenden Grenzwerte und<br />

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