Bescheid
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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />
Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrolle:<br />
„Unter der Voraussetzung, dass die als zwingend erforderlich erachteten Maßnahmen und Beweissicherungen<br />
der Sachverständigen jedenfalls umgesetzt werden, ist im Sinne einer integrativen<br />
Gesamtschau die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Vorhabens gegeben.“<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes:<br />
„Unter der Voraussetzung, dass die in der UVE angeführten sowie von den Sachverständigen formulierten<br />
zusätzlichen zwingenden Maßnahmen und begleitenden Kontrollen umgesetzt werden,<br />
sind keine wesentlichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes<br />
zu erwarten.“<br />
Fachliche Auseinandersetzung mit Stellungnahmen:<br />
Hierbei kamen die Sachverständigen zusammenfassend zu folgenden fachspezifischen Schlussfolgerungen:<br />
„Eisenbahnwesen und Straßenverkehrstechnik<br />
Die im Fragenbereich 4 eingebrachten Stellungnahmen, die dem Sachverständigen für Eisenbahnwesen<br />
und Straßenverkehrstechnik vorgelegt wurden, sind behandelt. Zwingende Maßnahmen<br />
als Ergänzung zum Projekt sind auf Grund der vorgelegten Stellungnahmen aus der Sicht des<br />
Sachverständigen für Eisenbahnwesen und Straßenverkehrstechnik nicht erforderlich.<br />
Lärmschutz, Erschütterungsschutz<br />
Die fachliche Auseinandersetzung mit den im Fragebereich 4 in lärmschutztechnischer erschütterungstechnischer<br />
Hinsicht aufgeworfenen Problemen und Forderungen ergibt durch die in der UVE<br />
vorgesehenen Maßnahmen und Kontrollen, ergänzt durch die zusätzlichen Anforderungen im<br />
UVP-Teilgutachten Lärmschutz, Erschütterungsschutz (LA), die ausreichende Berücksichtigung<br />
der fachlichen Anforderungen. Darüber hinausgehende zusätzliche Forderungen von Maßnahmen<br />
sind aus fachlicher Sicht nicht zu begründen.<br />
Elektromagnetische Felder und Licht (Beleuchtung)<br />
Der Sachverständige für das Fachgebiet „Elektromagnetische Felder und Licht (Beleuchtung)“<br />
stellt aufgrund der Auseinandersetzung mit den eingelangten Stellungnahmen fest, dass die<br />
Schutzziele erreicht werden und das vorgelegte Projekt umweltverträglich ist. Die Stellungnahmen<br />
unterstützen zum Teil die im Fragenbereich 2 bereits empfohlenen Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen.<br />
Luftschadstoffe<br />
Die Einwendungen des Fragenbereichs 4 hinsichtlich des Fachbereiches Luftreinhaltung betreffen<br />
unerwünschte, belästigende oder gesundheitsschädliche Einwirkungen durch Luftschadstoffe aus<br />
der Bauphase und aus der Betriebsphase.<br />
Dazu ist festzustellen, dass für die Bauphase die Minimierung der Emissionen in der UVE Kapitel<br />
5.4 sowie im UVP-Gutachten Fachbereich Luftschadstoffe Fragenbeantwortung KL1 ausführlich<br />
behandelt werden. Des Weiteren wird auf die diesbezüglichen Auflagen KL 5a, verwiesen. Die<br />
Bauphase wird nach dem heutigen Stand der Technik durchgeführt.<br />
In der Auswirkungsanalyse der Betriebsphase wurden die Emissionen des Vorhabens berücksichtigt.<br />
Die Zusatzbelastungen an Feinstaub PM10 liegen unter 3% der bestehenden Grenzwerte und<br />
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