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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />

Seitens der Koordination wurde der erste Entwurf des Prüfbuchs den Sachverständigen zur Beantwortung<br />

übermittelt und von diesen die Vollständigkeitsprüfung für die jeweiligen Fachgebiete<br />

durchgeführt.<br />

In diesem Zusammenhang wurde mit Schreiben der Koordination vom 26. Jänner 2011 der UVP-<br />

Behörde mitgeteilt, dass für die sämtliche Fachbereiche von der Projektwerberin noch vertiefenden<br />

Informationen im Sinne des § 24c Abs. 8 UVP-G 2000 benötigt würden und vorbehaltlich der Erteilung<br />

dieser Informationen, wurde die Vollständigkeit der Einreichunterlagen festgestellt und als<br />

auflagefähig betrachtet. Weiters wurde festgehalten, dass keine fachlichen Bedenken gegenüber<br />

dem Einreichprojekt bestehen.<br />

Diese angeforderten Informationen wurden von der Projektwerberin mit Bericht vom 28. Jänner<br />

2011 zur Verfügung gestellt.<br />

Zusätzlich wurden von den zuständigen Sachverständigen für die Fachbereiche Wasserbautechnik<br />

und Schalltechnik weitere vertiefende Informationen bzw. Unterlagen angefordert, welche von der<br />

Projektwerberin mit Bericht vom 1. April 2011 zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Durch diese vorgelegten Unterlagen bestand weiterhin Projektsidentität und ergab sich dadurch<br />

keine Änderung hinsichtlich der Parteistellung durch das Vorhaben Betroffener.<br />

Aufgrund der von den Sachverständigen abgegebenen Gutachten und Stellungnahmen wurde das<br />

in vier Fragenbereiche gegliederte Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß § 24c UVP-G 2000<br />

vom 27. April 2011 erstellt. Die im Rahmen der öffentlichen Auflage bzw. vorab abgegebenen Stellungnahmen<br />

der oben Angeführten wurden im Umweltverträglichkeitsgutachten im Fragenbereich<br />

4 (Kapitel 5 ab S. 180) behandelt.<br />

Mit Edikt vom 26. April 2011, GZ. BMVIT-820.315/0010-IV/SCH2/2011, wurde gemäß § 24e Abs. 2<br />

UVP-G 2000 jeweils im redaktionellen Teil der Wiener und der Niederösterreich-Ausgabe des „Kuriers“<br />

und der „Kronen Zeitung“ sowie im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und auf der Homepage<br />

des bmvit verlautbart, dass das UVG gemeinsam mit den von der Projektwerberin ergänzend vorgelegte<br />

Unterlagen vom 3. Mai bis einschließlich 3. Juni 2011 bei der UVP-Behörde und den<br />

Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Unter einem wurde die Anberaumung der am<br />

31. Mai 2011 durchgeführten öffentlichen Erörterung gemäß § 44c AVG und die Anberaumung der<br />

am 15. und 16. Juni 2011 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 24 Abs. 7<br />

iVm § 16 UVP-G 2000 und § 44e AVG nach den Bestimmungen des § 44d AVG kundgemacht.<br />

Öffentliche Erörterung<br />

Im Sinne der im UVP-Gesetz vorgesehenen mehrmaligen Einbindung der Öffentlichkeit, insbesondere<br />

durch die öffentliche Auflage der UVE und des UVG fand am 31. Mai 2011 im Festsaal am<br />

FH Campus Wien, Favoritenstraße 226, 1100 Wien eine öffentliche Erörterung gemäß § 44c AVG<br />

statt. Zu dieser sind insgesamt 6 interessierte Personen erschienen.<br />

Nach der Auflage der Rednerlisten ab 08:00 Uhr wurde die öffentliche Erörterung dann von 09:00 ­<br />

11:30 durchgeführt. Zu Beginn erfolgten eine Darstellung des Verfahrensablaufs sowie der wesentlichen<br />

Inhalte gemäß UVP–G 2000 durch die Behörde sowie die Vorstellung bzw. Abgrenzung des<br />

UVP-pflichtigen Streckenabschnitts seitens der Vertreter der ÖBB-Infrastruktur AG. Daran an­<br />

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