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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

I.2. Das Erfordernis des Erwerbs der für das Vorhaben benötigten Grundstücke und Rechte<br />

bleibt unberührt.<br />

I.3. Es wird festgestellt, dass der durch die Ausführung und Inbetriebnahme des Vorhabens entstehende<br />

Vorteil für die Öffentlichkeit größer ist als die Nachteile, die den Parteien durch die<br />

Ausführung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens entstehen sowie der durch die Ausführung<br />

und Inbetriebnahme des Vorhabens entstehende Vorteil für die Öffentlichkeit größer ist<br />

als der Nachteil, der aus der Verletzung vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden<br />

wahrzunehmende Interessen für die Öffentlichkeit durch die Ausführung und Inbetriebnahme<br />

des Vorhabens entsteht.<br />

I.4. Das Erfordernis der gesonderten Genehmigung vor der Inbetriebnahme wird nicht berührt.<br />

II. Beschreibung des Vorhabens<br />

II.1. Gegenstand des Bauvorhabens „Verbindung Ostbahn – Flughafenschnellbahn“ ist die Errichtung<br />

einer Verbindungsschleife zwischen der Ostbahn und der Flughafenschnellbahn im Bereich<br />

des Zentralverschiebebahnhofs Wien Kledering.<br />

Die neue Strecke erhält die Nummer 118 21 mit der Bezeichnung Wien ZVBf. – Üst Zentralfriedhof<br />

1. Ihre Kilometrierung beginnt mit km 0.000 beim Weichenanfang bei km 5.549 der Strecke Wien<br />

Südbahnhof (Ost) – Staatsgrenze bei Nickelsdorf mittels einer niveaugleichen Ausbindung. Die<br />

Strecke endet mit km 2.117 mit der Einbindung in die Strecke Wien Nord-Rennweg – Wolfsthal<br />

(S7, Flughafenschnellbahn) bei deren km 9.460.<br />

Das technische Vorhaben umfasst im Wesentlichen<br />

die Errichtung von zwei Streckengleisen, welche die Ostbahn mit der Flughafenschnellbahn<br />

im Bereich des Zentralverschiebebahnhofs Wien Kledering miteinander verbinden;<br />

die Errichtung der Gleise 13 und 14 sowie der anschließenden Weichenverbindungen;<br />

die Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand im Bereich Pitschenederweg links der<br />

Bahn in km 11,669 – km 12,095 der Strecke Wien Nord-Rennweg – Wolfsthal;<br />

die Errichtung von Kunstbauten;<br />

die Errichtung von Sicherungs-, Oberleitungs- und Telekommunikationsanlagen sowie<br />

sonstiger Energie-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen;<br />

Straßenverlegungen;<br />

die Errichtung von bahneigenen Straßen und Wegen;<br />

den Abtrag von Gleisen.<br />

Des Weiteren erfolgen Begleitmaßnahmen wie Verkabelungen, welche über die oben genannten<br />

Projektgrenzen hinausreichen.<br />

Das Vorhaben beinhaltet darüber hinaus Lärmschutzmaßnahmen im erforderlichen Ausmaß entlang<br />

der Strecke und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, Entwässerungsmaßnahmen<br />

sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen.<br />

II.2. Die Genehmigung bezieht sich auf die in den Einreichunterlagen (Bauentwurf,<br />

Trassengenehmigungsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung) angeführten Maßnahmen.<br />

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