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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />
I.2. Das Erfordernis des Erwerbs der für das Vorhaben benötigten Grundstücke und Rechte<br />
bleibt unberührt.<br />
I.3. Es wird festgestellt, dass der durch die Ausführung und Inbetriebnahme des Vorhabens entstehende<br />
Vorteil für die Öffentlichkeit größer ist als die Nachteile, die den Parteien durch die<br />
Ausführung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens entstehen sowie der durch die Ausführung<br />
und Inbetriebnahme des Vorhabens entstehende Vorteil für die Öffentlichkeit größer ist<br />
als der Nachteil, der aus der Verletzung vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden<br />
wahrzunehmende Interessen für die Öffentlichkeit durch die Ausführung und Inbetriebnahme<br />
des Vorhabens entsteht.<br />
I.4. Das Erfordernis der gesonderten Genehmigung vor der Inbetriebnahme wird nicht berührt.<br />
II. Beschreibung des Vorhabens<br />
II.1. Gegenstand des Bauvorhabens „Verbindung Ostbahn – Flughafenschnellbahn“ ist die Errichtung<br />
einer Verbindungsschleife zwischen der Ostbahn und der Flughafenschnellbahn im Bereich<br />
des Zentralverschiebebahnhofs Wien Kledering.<br />
Die neue Strecke erhält die Nummer 118 21 mit der Bezeichnung Wien ZVBf. – Üst Zentralfriedhof<br />
1. Ihre Kilometrierung beginnt mit km 0.000 beim Weichenanfang bei km 5.549 der Strecke Wien<br />
Südbahnhof (Ost) – Staatsgrenze bei Nickelsdorf mittels einer niveaugleichen Ausbindung. Die<br />
Strecke endet mit km 2.117 mit der Einbindung in die Strecke Wien Nord-Rennweg – Wolfsthal<br />
(S7, Flughafenschnellbahn) bei deren km 9.460.<br />
Das technische Vorhaben umfasst im Wesentlichen<br />
die Errichtung von zwei Streckengleisen, welche die Ostbahn mit der Flughafenschnellbahn<br />
im Bereich des Zentralverschiebebahnhofs Wien Kledering miteinander verbinden;<br />
die Errichtung der Gleise 13 und 14 sowie der anschließenden Weichenverbindungen;<br />
die Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand im Bereich Pitschenederweg links der<br />
Bahn in km 11,669 – km 12,095 der Strecke Wien Nord-Rennweg – Wolfsthal;<br />
die Errichtung von Kunstbauten;<br />
die Errichtung von Sicherungs-, Oberleitungs- und Telekommunikationsanlagen sowie<br />
sonstiger Energie-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen;<br />
Straßenverlegungen;<br />
die Errichtung von bahneigenen Straßen und Wegen;<br />
den Abtrag von Gleisen.<br />
Des Weiteren erfolgen Begleitmaßnahmen wie Verkabelungen, welche über die oben genannten<br />
Projektgrenzen hinausreichen.<br />
Das Vorhaben beinhaltet darüber hinaus Lärmschutzmaßnahmen im erforderlichen Ausmaß entlang<br />
der Strecke und im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, Entwässerungsmaßnahmen<br />
sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen.<br />
II.2. Die Genehmigung bezieht sich auf die in den Einreichunterlagen (Bauentwurf,<br />
Trassengenehmigungsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung) angeführten Maßnahmen.<br />
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